Wiedervernetzung von Naturräumen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die biologische Artenvielfalt bleibt weltweit wie auch in Deutschland bedroht. Ein Grund für die wachsende Anzahl gefährdeter Arten ist die Vernichtung von Lebensräumen durch Flächenverbrauch und Flächenzerschneidung. Biotope werden zerstört, Habitate verkleinert und isoliert.
Die bislang ergriffenen Maßnahmen, diese Entwicklung zu stoppen, sind unzureichend. So ist das seit acht Jahren im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Ziel, auf 10 Prozent der Landesfläche einen Biotopverbund zu entwickeln, von den meisten Ländern bislang nur ungenügend umgesetzt worden.
Notwendige inner- und zwischenartliche Austauschbeziehungen werden insbesondere durch Verkehrswege erschwert oder gänzlich unterbrochen. Eine der vorrangigen Aufgaben der Bundespolitik zum Erhalt der Artenvielfalt muss es daher sein, die Barrierewirkungen der Verkehrsinfrastruktur zu senken und die Lebensräume wieder zu vernetzen.
Mit Querungshilfen können die Austauschbeziehungen von wandernden Tierarten wiederhergestellt werden. Zudem senken Grünbrücken das Unfallrisiko durch Wildunfälle.
Mitte April 2010 kündigte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der Veranstaltung „Den Tieren eine Brücke bauen“ in Berlin an, noch in diesem Jahr werde die Bundesregierung das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ verabschieden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Von welchen Leitbildern und Zielen lässt sich die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Bundesprogramms Wiedervernetzung leiten?
In welchem Ressort wird das Bundesprogramm Wiedervernetzung federführend erarbeitet, welche weiteren Ressorts sind beteiligt?
Welchen Mindestzeitrahmen hält die Bundesregierung auf der Grundlage ihrer bisherigen Überlegungen für die Umsetzung des Bundesprogramms Wiedervernetzung für erforderlich?
In welcher Form werden in die Erarbeitung des Bundesprogramms Wiedervernetzung die Länder, anerkannte Naturschutzverbände und andere Akteure einbezogen?
Welche Grünbrücken-Projekte sind derzeit in Vorbereitung (aufgeschlüsselt nach Planungsstand, beabsichtigter Fertigstellung, Finanzvolumen)?
Wird die Bundesregierung die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nutzen, um zur Konkretisierung der Erfordernisse des Biotopverbundes und der Biotopvernetzung (§ 21 des Bundesnaturschutzgesetzes) einen Raumordnungsplan (gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Ziffer 6 Sätze 1 und 4 des Raumordnungsgesetzes) zu erlassen, und wenn nein, warum nicht?