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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Diskussion über Standards und Kürzung von sozialen Leistungen in der Gemeindefinanzkommission

Möglicher Versuch der Entlastung der Städte und Gemeinden durch Senkung von sozialen Standards: Rolle und Auftrag der Gemeindefinanzkommission, Änderungsvorschläge und Konsequenzen bei Unterkunftskosten für ALG-II-Bezieher, Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung) und Sozialhilfe (Eingliederungshilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/224118. 06. 2010

Diskussion über Standards und Kürzung von sozialen Leistungen in der Gemeindefinanzkommission

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Katrin Göring-Eckardt, Kai Gehring, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 24. Februar 2010 beschloss die Bundesregierung eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einzurichten. Diese Kommission, an der auch die Länder und kommunalen Spitzenverbände, nicht jedoch die Parlamente beteiligt sind, befasst sich in einer Arbeitsgruppe mit dem Titel „Standards“ mit der Benennung von Standards, die flexibilisiert werden sollen. Diese Arbeitsgruppe soll auch entsprechende Entlastungsvolumina benennen.

Der Zeitschrift „Der Landkreis“, 3/2010, ist zu entnehmen, dass auch soziale Lasten der Kommunen in den Kommissionsauftrag einbezogen wurden und der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe Standards weitergehend definiert werden soll.

In der aktuellen Sparliste der Bundesregierung zur Sanierung des Bundeshaushaltes sind ebenfalls Vorschläge zur Kürzung sozialer Leistungen, wie die Abschaffung des Zuschusses an die Rentenversicherung beim Arbeitslosengeld (ALG) II enthalten. Außerdem ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarte Pauschalierung von Leistungen für die Unterkunft und Heizung von ALG-II-Beziehenden im Gespräch. Vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf über die Pauschalierung der Unterkunftskosten vorgelegt werden.

Der Deutsche Städtetag hat in seiner Broschüre „Sozialleistungen der Städte in Not“ deutliche Kostensteigerungen der Kommunen, insbesondere in den Bereichen

  • der Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende,
  • der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung) und
  • der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege)

aufgeführt. Der Deutsche Städtetag hat in dieser Skizze über die Kostenentwicklung herausgearbeitet, dass eine ausreichende Beteiligung des Bundes und/oder der Länder an den Sozialausgaben der Städte und Gemeinden notwendig ist. Er fordert damit eine aufgabengerechte Finanzausstattung ein.

Angesichts des Sanierungsdruckes, der nicht nur durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, sondern auch aufgrund fortwährender Steuersenkungen bei Bund, Ländern und Kommunen entstanden ist, droht die Gefahr, dass die Gemeindefinanzkommission den Abbau sozialer Leistungen forciert. Auch im Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2010 zur Einsetzung der Gemeindefinanzkommission, ist festgelegt, dass Aufkommens- und Lastenverschiebungen, insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite, zu vermeiden sind. Diese Vorgabe forciert den Druck, über eine Senkung von sozialen Standards eine notwendige Entlastung der Städte und Gemeinden herbeizuführen. In diesem Falle müssten die Hilfebedürftigen den Preis für Steuersenkungen für Besserverdienende und Unternehmen zahlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welche Rolle spielt die Gemeindefinanzkommission im Zusammenhang mit der Kürzung sozialer Leistungen, die auch in den Haushaltsberatungen thematisiert werden?

2

Welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die Arbeitsgruppe „Standards“ der Gemeindefinanzkommission, und inwiefern werden die sozialen Lasten der Kommunen in den Kommissionsauftrag einbezogen?

3

Welche Standards bzw. sozialen Leistungen plant die Bundesregierung insbesondere in den Bereichen Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende, der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung) und der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege) wie zu verändern, und welche Änderungen werden dazu von der Gemeindefinanzkommission vorgeschlagen bzw. diskutiert?

4

Wann, in welcher Form, und durch wen werden die relevanten Fachausschüsse und der Unterausschuss Kommunalpolitik des Deutschen Bundestages über mögliche Rechtsänderungen informiert und in die fachliche Beratung einbezogen?

5

In welcher Höhe plant die Bundesregierung ihren Anteil an den Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende zu erhöhen, um die Kommunen zu entlasten?

6

In welcher Weise ist eine Ausrichtung der Anpassungsformel für die Unterkunftskosten an die tatsächliche Kostenentwicklung geplant?

7

Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung trotz steigender Unterkunftskosten bei sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf eine Neuausrichtung der Anpassungsformel?

8

Wann wird die Bundesregierung das Vermittlungsverfahren bezüglich der Erhöhung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten, das die Bundesländer angerufen haben, wieder aufnehmen?

9

In welcher Weise soll eine Pauschalierung der Unterkunftskosten vorgenommen werden (bundesweit, landesweit, regional, lokal oder stadtteilbezogen)?

10

Ist eine Flächenbegrenzung des „angemessenen“ Wohnraums pro Person und Bedarfsgemeinschaft geplant?

Falls ja, wie sieht dies konkret aus?

Falls nein, warum nicht?

11

Wie wird gewährleistet, dass bei einer möglichen Flächenbegrenzung der besondere, etwa behinderungs- oder pflegebedingte Raumbedarf Berücksichtigung findet?

12

Ist geplant auch die steigenden Heizkosten der ALG-II-Beziehenden zu pauschalieren?

Falls ja, wie sieht diese konkret aus?

Falls nein, warum nicht?

13

Welche Regelungen sind für den Fall vorgesehen, dass der örtliche Wohnungsmarkt nicht ausreichend Wohnungen aufweist, die im Rahmen der Pauschale für die Kosten der Unterkunft und Heizung liegt?

14

Erwartet die Bundesregierung Einsparungen durch die Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung?

Wenn ja, in welcher Höhe?

15

In welcher Höhe steigen die Kosten für Umzüge und Renovierungen aufgrund des durch die Pauschalierung verstärkten Anreizes zum Umzug in eine kostengünstigere Wohnung?

16

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen durch Umzüge in andere Stadtteile, die aufgrund der Pauschalierung notwendig werden, aus ihrem schulischen beziehungsweise sozialen Umfeld gerissen werden?

17

Welche städtebaulichen Programme plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Segregation in den Städten zu kompensieren, die durch verstärkte Umzüge in schlecht sanierte Wohnungen vorangetrieben wird?

18

Welche Maßnahmen sind geplant, um zu verhindern, dass die Hilfebedürftigen in eine Verschuldungsfalle geraten, weil sie in billige, schlecht sanierte Wohnungen mit niedriger Kaltmiete, aber mit hohen Heizkosten ziehen müssen?

19

In welcher Weise plant die Bundesregierung künftig Mietschulden nicht mehr auf dem Darlehnswege zwecks Sicherung des Mietverhältnisses auszugleichen?

20

Mit welchen zusätzlichen Kosten im ALG-II-Bezug und in Bezug von Kosten der Unterkunft und Heizung rechnet die Bundesregierung für den Bund und die Kommunen durch den geplanten Wegfall des Heizkostenzuschusses im Wohngeld und den dadurch ausgelösten Anstieg der Anspruchsberechtigten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?

21

Plant die Bundesregierung, eine fundierte und aktualisierte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen zur Realisierung des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2013 vorzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?

22

Plant die Bundesregierung, das Finanzvolumen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige am tatsächlichen Bedarf auszurichten und dabei alle Kosten zur Realisierung der mit dem Kita-Ausbau angestrebten Ziele und Leistungen in die Kostenkalkulation einzubeziehen?

23

Welche Leistungs- bzw. Standardänderungen sind bei den Hilfen zur Erziehung geplant bzw. werden in der Gemeindekommission diskutiert, und welche Kostenersparnis wird dadurch erwartet?

24

In welcher Weise plant die Bundesregierung eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts von Hilfebedürftigen in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe?

25

Inwiefern plant die Bundesregierung eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Hilfen zur Erziehung?

26

Inwiefern plant die Bundesregierung zur Stärkung der Prävention eine Beteiligung an den Kosten der Jugendsozialarbeit an Schulen und in der Jugendarbeit, wie sie auch beim ersten Bildungsgipfel diskutiert wurde?

27

Inwiefern sind Änderungen der Standards im Hilfeplanungsverfahren nach § 36 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehen oder in der Arbeitsgruppe in der Diskussion?

28

Plant die Bundesregierung Änderungen der Standards nach § 72a SGB VIII und in welchem Verhältnis stehen dort geplante Änderungen zum Ziel, Einsparungen durch Standardreduktion zu erreichen?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung von Kostenbeiträgen in der Kinder- und Jugendhilfe über die bereits bestehende Regelung bei voll- und teilstationären Leistungen hinaus?

30

Wie schätzt die Bundesregierung die perspektivische Entwicklung der Ausgaben für die Grundsicherung ein (aufgeschlüsselt nach Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit), und wie werden sich die Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter entwickeln?

31

In welcher Weise plant die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Anteils an den steigenden Kosten der Grundsicherung im Alter?

32

Ist auch für die Leistungsbeziehenden des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) eine Pauschalierung der Unterkunftskosten analog den Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende geplant?

33

Welche finanziellen Auswirkungen für die Kommunen wird der Vorschlag der Bundesregierung zur Streichung der Renteneinzahlung für ALG-II-Empfänger haben?

34

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen für den Grundsicherungsbezug im Alter? Gibt es empirische Studien dazu?

35

Wie hoch ist der Anteil der über 65-Jährigen, die Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht in Anspruch nehmen (verdeckte Armut)?

36

Inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, um die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger zu entlasten?

37

Inwiefern könnte nach Ansicht der Bundesregierung ein Bundeseinstieg in die Kosten der Eingliederungshilfe Chancen eröffnen, dem Grundsatz der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ näher zu kommen, als das derzeit ob der kommunal so differenzierten Leistungsträgerschaft der Fall ist?

38

Inwiefern werden die derzeitigen Auseinandersetzungen zur Zukunft der Eingliederungshilfe in den jeweiligen Bund-Länder-Arbeitsgruppen auch in der Gemeindefinanzkommission diskutiert?

39

Inwiefern könnten die Vorschläge der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem November 2009, die im Schwerpunkt auf eine personenzentrierte Reform der Eingliederungshilfe zielen, auf Grund möglicher Einsparvorschläge seitens der Gemeindefinanzkommission konterkariert werden?

40

Wie bewertet die Bundesregierung die Einsparvorschläge des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Gemeindetages und des Bayerischen Landkreistages vom 5. Mai 2010, die unter anderem vorsehen, das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen einzuschränken, in stationären Einrichtungen Einbettzimmer zur Ausnahme zu erklären und Menschen mit Behinderungen und deren Verwandte an den Kosten der Eingliederungshilfe weitaus stärker zu beteiligen?

41

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die vor dem Hintergrund der für Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention ausgebaut werden müssen, ob die Einsparnotwendigkeiten im Rahmen der Gemeindefinanzkommission nicht eingeschränkt werden?

42

Plant die Bundesregierung, der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Beteiligung des Bundes an den steigenden Kosten der Kommunen für die Hilfe zur Pflege nachzukommen?

Wenn ja, in Form welcher Maßnahmen?

43

Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit die Kommunen die steigenden Kosten für die Hilfe zur Pflege eigenständig bewältigen können?

44

Welche Standard- bzw. Leistungsänderungen im Bereich der Hilfe zur Pflege sind geplant oder werden in der Gemeindefinanzkommission diskutiert?

45

Welche Kostenersparnis wird durch die Absenkung dieser Standards und Leistungen erwartet, sofern eine solche Absenkung geplant ist?

46

Berücksichtigt die Bundesregierung die steigenden Kosten der Kommunen für die Hilfe zur Pflege bei ihren Überlegungen für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Reform der Sozialen Pflegeversicherung?

Wenn ja, in Form welcher Maßnahmen, und wann ist mit diesen Maßnahmen zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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