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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klimapolitische Kompensation von Dienstflügen bei Empfängern öffentlicher Zuwendungen

Übertragung des Kabinettsbeschlusses zur Kompensation von bei Dienstreisen verursachtem Treibhausgasausstoß durch Klimaschutzinvestitionen auch auf Empfänger von Bundesmitteln, Notwendigkeit entsprechender Änderungen im Zuwendungsrecht, Übernahme der Regelung auch auf Landes- und kommunaler Ebene

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/224318. 06. 2010

Klimapolitische Kompensation von Dienstflügen bei Empfängern öffentlicher Zuwendungen

der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 28. Februar 2007 beschlossen, die Dienstreisen der Mitglieder und Beschäftigten der Bundesregierung „klimaneutral“ zu stellen. Das heißt, die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 30 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduziert werden. Eingeschlossen sind die Kabinettsmitglieder, Bedienstete der Ministerien, des Bundeskanzler-, Bundespräsidial- und Bundespresseamtes. Diesem Vorhaben haben sich etliche nachgeordnete Behörden wie auch der Deutsche Bundestag angeschlossen.

Schließlich hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der Pressemitteilung Nr. 056/07 im Jahre 2007 andere Institutionen und Unternehmen dazu aufgerufen „ähnliche Initiativen zu ergreifen, um die Belastung des Klimas zu reduzieren“.

Institutionelle Empfänger staatlicher Zuwendungen – sei es in Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbänden, Wirtschaft oder politischen Stiftungen – haben hingegen bislang keine Möglichkeit, aus den Zuwendungen Kompensationszahlungen durch die Förderung von Klimaschutzprojekten zu leisten. Nach Auskunft des Bundesverwaltungsamts handelt es sich bei Kompensationszahlungen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Februar 2007 um freiwillige Leistungen, die nach den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern nicht zuwendungsfähig sind. Als zuwendungsfähig können nur notwendige Reisekosten anerkannt werden. Institutionelle Empfänger von Bundesmitteln, auch solche, die im Auftrag von Bundesministerien oder -behörden oder dem Deutschen Bundestag handeln (etwa die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.), werden daher nach dieser Maßgabe nicht mit Bundesbehörden gleichgestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sieht die Bundesregierung vor, ihre mit dem Kabinettsbeschluss vom 28. Februar 2007 zu „klimaneutralen“ Dienstreisen eingegangene Verpflichtung auch auf Dienstreisen von institutionellen Zuwendungsempfängern, die mit Bundesmitteln finanziert werden, auszuweiten?

2

In welcher Form würde die Bundesregierung die Öffnungsklausel im Kabinettsbeschluss vom 18. Februar 2007 über nachgeordnete Behörden im Bereich des Bundes und sonstige Bundeseinrichtungen hinaus auf Organisationen, die im Auftrag des Bundes arbeiten, ausdehnen?

3

Sieht die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und Bediensteten der Bundesregierung einerseits und institutionellen Zuwendungsempfängern vor dem Hintergrund, dass alle Mitglieder von Bundesbehörden und auch jene für Bundesbehörden tätige Einrichtungen in der Öffentlichkeit einen Vorbildcharakter haben, als gerechtfertigt an?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der jetzige Zustand besonders nachteilig für öffentlich bezuschusste Institutionen oder Verbände ist, die an den Themen Klima- und Umweltschutz arbeiten respektive sich im Wettbewerb mit diesem Profil behaupten müssen und beispielsweise eine Umweltzertifizierung anstreben?

5

Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Tatsache ab, dass etwa die Zentralverwaltung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Kompensationsleistungen mit der Begründung ablehnt, Bundesrecht und Zuwendungsgeber verbieten dies, während doch eben jener Zuwendungsgeber (Bund) inzwischen vorbildlich Emissionen kompensiert?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung jene Regelung im Zuwendungsrecht, die verlangt, alle erhaltenen Steuergelder ausschließlich für Satzungszwecke zu verwenden und nicht an andere Einrichtungen, etwa zertifizierte Träger von Klimaschutzprojekten, weiterzuleiten, mit Blick auf die Klimaschutzziele?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, die entsprechenden Vorgaben im Zuwendungsrecht im Sinne des oben genannten Kabinettsbeschlusses zu ändern, und wenn ja, wann?

8

Wird die Bundesregierung Zuwendungsempfängern für die Kompensation der durch unvermeidbare Dienstreisen verursachten Emissionen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen?

9

Welche konkreten Qualitätskriterien für die Kompensationsprojekte definiert die Bundesregierung (z. B. Gold-Standard)?

10

Welche Kompensationsprojekte zum Klimaschutz werden in den Bundesministerien und obersten Bundesbehörden inzwischen mit welchem Aufkommen gefördert (tabellarisch aufgeschlüsselt nach Bundesministerien, Behörden und Jahren und Summen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Blick auf das Klimaschutzziel bundesweit auch Dienstreisen klimaneutral zu stellen sind, die mit öffentlichen Mitteln der Bundesländer oder Kommunen finanziert werden?

12

Die Deutsche Bahn AG bietet ihren Kunden an, Bahnreisen durch den Einkauf von Ökostrom klimaneutral zu gestalten. Sieht die Bundesregierung vor, den Kabinettsbeschluss vom 28. Februar 2007, der bisher lediglich die Kompensation von Reisen per Flugzeug und Pkw vorsieht, auch auf Bahnreisen zu erweitern?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, die bestehenden Minderungsziele für mehr Klimaschutz im Bereich Verkehr erreichen zu können, wenn Potenziale zur Verbesserung der Emissionsbilanzen ungenutzt bleiben?

Berlin, den 18. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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