Krafträume in den Liegenschaften der Bundeswehr
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Körperliche Leistungsfähigkeit ist für Soldaten wichtig, um ihre Aufträge zu erfüllen. 180 Minuten Sport pro Woche im Dienst sind deshalb Pflicht für die Soldaten der Bundeswehr. Dennoch ist es nach Auffassung der Fragesteller wünschenswert, den Soldaten darüber hinaus die Möglichkeit zu geben, die Zeit nach dem Dienstschluss ebenfalls für Sport zu nutzen. So entsteht der Bundeswehr nach Auffassung der Fragesteller ein Nutzen, und der Soldat kann gleichzeitig aus einem vielfältigeren Freizeitangebot schöpfen. Eine attraktive Möglichkeit der sportlichen Betätigung stellen nach Meinung der Fragesteller dabei Krafträume dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In wie vielen Liegenschaften der Bundeswehr existieren Krafträume?
Gibt es eine einheitliche Regelung, die festlegt, unter welchen Umständen einem Standort ein Kraftraum zusteht?
Wo ist geregelt, welche Liegenschaft über einen Kraftraum verfügen muss?
Welche Verteilung von Krafträumen strebt die Bundeswehr an?
Wo sollen zukünftig noch weitere Krafträume entstehen?
Wie ist die aktuelle Korrelation zwischen der Anzahl an Krafträumen und der Anzahl an potenziellen Nutzern, inklusive des zivilen Personals der Bundeswehr?
Welche Geräte gehören zur Grundausstattung eines solchen Kraftraums?
Findet eine regelmäßige Instandsetzung der Ausstattung statt?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf, was die Ausstattungsqualität der Krafträume insgesamt angeht?
Welche Bedingungen zur Nutzung der Krafträume werden im Rahmen der COVID-19-Pandemie gestellt?
Welche Ersatzmöglichkeiten werden in einer Liegenschaft angeboten, in der kein Kraftraum vorhanden ist?