Verhängung eines Zahlungsmoratoriums gegenüber der Greensill-Bank durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Informationsstand der Bundesregierung zu Onlinezinsportalen
der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Prof. Dr. Lothar Maier, Stephan Brandner, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. März 2021 ein Zahlungsmoratorium gegenüber der in Bremen ansässigen Greensill-Bank verhängt (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bafin-schuetzt-kundeneinlagen-und-sperrt-greensill-bank-17225166.html). Die Tochtergesellschaft der britisch-australischen Finanzgruppe Greensill Capital darf damit keine Ein- und Auszahlungen mehr vornehmen. Der Greensill-Bank ist es untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, welche nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind (ebd.). Die Bilanzsumme des Kreditinstituts belief sich Ende letzten Jahres auf rund 4,5 Mrd. Euro (ebd.). Einen Großteil der Einlagen haben Zinsportale wie Weltsparen oder Zinspilot vermittelt (ebd.).
Laut Presseberichten sollen allein etwa 15 000 Privatkunden über das Portal Weltsparen ein Konto für Festgeld oder Tagesgeld bei dem Kreditinstitut Greensill-Bank abgeschlossen haben (beispielsweise hier https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-wirtschaft_artikel,-bafin-schliesst-die-bremer-greensill-bank-_arid,1962619.html#:~:text=Die%20Bafin%20hat%20als%20deutsche,mehr%20als%2015.000%20Kunden%20betroffen.&text=Die%20Deckenleuchten%20in%20der%20Greensill,Martinistra%C3%9Fe%20sind%20am%20Mittwochmittag%20aus). Die Mindesteinlage liege bei 20 000 Euro. Soweit die Greensill-Bank nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen von Privatanlegern zurückzuzahlen, seien die Spareinlagen bis zu 100 000 Euro pro Privatanleger im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt (ebd.). Darüber hinaus gehöre das Kreditinstitut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH des Bundesverbandes deutscher Banken an (ebd.). Bei Greensill liege die Sicherungsgrenze bei bis zu knapp 75 Mio. Euro pro Kunde (ebd.). Die BaFin soll bereits eine Strafanzeige gegen das Institut gestellt haben (ebd.).
Inzwischen ist öffentlich geworden, dass auch etwa 50 deutsche Kommunen Einlagen bei der Greensill-Bank getätigt haben (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/greensill-bank-bremen-1.5225186). Allein die Stadt Monheim am Rhein soll 38 Mio. Euro angelegt haben (ebd.). Insgesamt sollen sich die Einlagen deutscher Kommunen bei dem Kreditinstitut dem Vernehmen nach auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen (ebd.). Geldanlagen von Gebietskörperschaften wie Städten oder Landkreisen sind allerdings nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung oder dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Der Bundesverband deutscher Banken teilt mit, er habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon vor einem Jahr auf „Ungereimtheiten bei der Greensill-Bank“ hingewiesen (ebd.). Das Management der Bank habe sich nicht an die Regeln des Prüfungsverbandes gehalten und das eigene Geschäftsvolumen eigenmächtig ausgeweitet (ebd.). Auch nach Ansicht der „Bürgerbewegung Finanzwende“ steht die Frage im Raum, ob die BaFin ausreichend agiert hat (ebd.).
Die Zinsportale wie Weltsparen oder Zinspilot stehen jedoch auch in der Kritik (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/greensill-schieflage-zinsportale-setzen-auf-zocken-mit-garantie-17225698.html). Über sie gelangen Sparer, welche eine höhere als die marktübliche Rendite für festverzinsliche Geldanlageformen suchen, zu Banken, die diese Konditionen anbieten. Die Verzinsung für Tages- und Festgeldanlagen ist hierbei deutlich höher als die Verzinsungen welche die Notenbanken fordern. Der Vorwurf gegenüber den Zinsportalen lautet, dass diese in ihrem Geschäftsmodell gezielt auf die EU-weit geltende Garantie gesetzlicher Einlagen bis zu 100 000 Euro pro Anleger und Bank setzen, sollten die vermittelten Kreditinstitute zahlungsunfähig werden (ebd.). Ohne die Einlagensicherung, auf welche die genannten Plattformen in ihrer Werbung auch hinweisen, würde nach Auffassung eines Pressekommentars „kein Anleger mit Verstand“ so mancher Partnerbank von Zinspilot oder Weltsparen auch nur einen Cent überweisen. Ebenso fordert dieser Autor, dass Fehlanreize bei der Aufnahme in die Einlagensicherungseinrichtung beseitigt gehören (https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/greensill-skandal-schluss-mit-dem-missbrauch-der-einlagensicherung/26976742.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht damit begonnen, gegen die Greensill-Bank zu ermitteln?
Wann hat der Bundesverband deutscher Banken nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erstmals im Sinne der Vorbemerkung kontaktiert?
Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die Greensill-Bank bislang ausreichend gehandelt?
Wie viele deutsche Gebietskörperschaften unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Spareinlagen bei der Greensill-Bank?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme des von Gebietskörperschaften im Sinne von Frage 4 angelegten Kapitals bei der Greensill-Bank?
Wie viele Privatanleger unterhalten gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung ein Tages- oder Festgeldkonto bei der Greensill-Bank?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme des von Privatanlegern im Sinne von Frage 6 angelegten Kapitals bei der Greensill-Bank?
Wie viele Privatanleger, welche Kunden bei der Greensill-Bank sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Kontakt zu diesem Kreditinstitut über ein Onlinezinsportal hergestellt und wie viele hiervon haben dies über Weltsparen.de sowie Zinspilot.de getan (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Wie viele in Deutschland ansässige Kreditinstitute bieten nach Kenntnis der Bundesregierung für festverzinsliche Anlageformen gegenüber Verbrauchern eine Verzinsung an, die mehr als 0,5 vom Hundert pro Jahr über dem durchschnittlichen Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt (bitte aufschlüsseln)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass in Deutschland ansässige Kreditinstitute mit Wissen und Wollen die gesetzliche Einlagensicherung für den Fall ihrer eigenen Zahlungsunfähigkeit in ihr Geschäftsmodell mit Privatkunden einbeziehen, und wenn ja, welche Kreditinstitute sind das?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um Verbraucher zukünftig von Vertragsabschlüssen mit Banken abzuhalten, wenn diese Banken für festverzinsliche Anlageformen überdurchschnittliche Zinssätze anbieten, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
Wie viele Banken sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von drohender Zahlungsunfähigkeit betroffen, weil sie höhere als marktübliche Zinsen für festverzinsliche Anlageformen anbieten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen vorzunehmen, um den Zugang von Banken zu der gesetzlichen Einlagensicherung beziehungsweise die Aufnahme in die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zu erschweren, und wenn ja, welche sind das?