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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zugelassene Zertifizierungssysteme gemäß Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen

Unterscheidung der Zertifizierungssysteme ISCC und REDcert für Biostrom und Biokraftstoff bezüglich der Nachhaltigkeitskriterien, Sanktionsmechanismen bei Verstößen, Qualitätssicherung und Vermeidung von Low Level Standards, Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, etwaiger Nachbesserungsbedarf, Ausdehnung auf weitere Anwendungen wie Futter- und Nahrungsmittel sowie chemische Industrie

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/226022. 06. 2010

Zugelassene Zertifizierungssysteme gemäß Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen

der Abgeordneten Cornelia Behm, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Ulrike Höfken, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem von führenden Verbänden und Organisationen der deutschen Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft getragenen Zertifizierungssystem REDcert hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach dem Zertifizierungssystem ISCC nun ein zweites Zertifizierungssystem gemäß der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und der Biomasse-strom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) zugelassen.

REDcert wirbt mit der Feststellung für sich, dass „wirtschaftsfremde Akteure wie Umwelt- und Entwicklungshilfeverbände“ nicht in die Entwicklung eingebunden wurden. ISCC wurde als transparenter Prozess unter Verbändebeteiligung eingeführt. Die Entwicklung des Standards wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie unterscheiden sich die beiden Zertifizierungssysteme ISCC und REDcert bezüglich der verwendeten Nachhaltigkeitskriterien voneinander, und in welchen Ländern sollen die Systeme genutzt werden?

2

Welche Sanktionsmechanismen können im Rahmen von REDcert bei Verstößen ergriffen werden, und welche Konsequenzen ergeben sich für Landwirte und erste Schnittstellen?

3

Wie stellt die Bundesregierung die Qualitätssicherung von Zertifizierungssystemen sicher, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Verbreitung von Low Level Standards zu verhindern, d. h. Standards ohne soziale Kriterien und die Berücksichtigung der abiotischen Umweltfaktoren Boden, Wasser und Luft?

4

Wie kann eine Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner an der Entwicklung von Zertifizierungssystemen zukünftig sichergestellt werden?

5

a) An welchen Stellen geht ISCC über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus, und wie bewertet die Bundesregierung dies im Sinne einer möglichst nachhaltigen Erzeugung von Biomasse?

b) Geht REDcert über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, und wenn ja, an welcher Stelle?

6

a) Wie sind die Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich der Berichtspflichten für soziale Nachhaltigkeit, und welchen Beitrag kann ein Zertifizierungssystem, das wie ISCC bereits soziale Prinzipien und Kriterien integriert, dazu leisten?

b) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Kriterien für eine soziale Nachhaltigkeit in freiwilligen Zertifizierungssystemen ein?

7

Sieht die Bundesregierung nach den Erfahrungen aus dem von ihr geförderten Entwicklungsprozess zum ISCC-Zertifizierungsstandard Nachbesserungsbedarf an den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen im Sinne einer möglichst nachhaltigen Erzeugung von Biomasse, und wenn ja, an welchen Punkten?

8

Inwieweit möchte die Bundesregierung die Ausweitung von Nachhaltigkeitsstandards – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt – auf weitere Anwendungen wie Futter- und Nahrungsmittel sowie in der chemischen Industrie ausdehnen, und wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden?

Berlin, den 21. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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