Menschenrechtsverletzungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
der Abgeordneten Kai Gehring, Omid Nouripour, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Staatsführung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verfolgt seit einiger Zeit die Strategie, an ihrem Ansehen zu arbeiten und im Westen als Land der religiösen Toleranz, des technologischen Fortschritts und als Stabilitätsanker in der Region wahrgenommen zu werden. Auch das Normalisierungsabkommen mit Israel aus dem Jahr 2020 dient nicht zuletzt auch der Untermauerung dieses Gesamtbildes. Dabei wird nach Ansicht der Fragesteller leicht übersehen dass die Menschenrechtsbilanz des Landes nach wie vor düster und die emiratische Gesellschafts- und Innenpolitik alles andere als fortschrittlich ist. Bürgerliche und politische Rechte sind stark eingeschränkt, und friedliche Andersdenkende werden durch nicht rechtsstaatliche Prozesse häufig zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Verhaftung und Verurteilung des prominenten Menschenrechtsverteidigers Ahmed Mansoor 2018 zu zehn Jahren Gefängnis in Isolationshaft in einer zweimal 2 Meter großen Zelle (https://www.middleeasteye.net/news/uae-ahmed-mansoor-activist-shocking-conditions-hrw) zeigt das Bestreben der Staatsführung, jegliche Stimmen einer friedlichen, unabhängigen und kritischen Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen (https://www.hrw.org/report/2021/01/27/persecution-ahmed-mansoor/how-united-arab-emirates-silenced-its-most-famous-human).
Das Anti-Terrorismus-Gesetz des Landes dient seit vielen Jahren durch vage beschriebene Tatbestände wie „Untergrabung der nationalen Einheit oder des sozialen Friedens“ als Rechtsgrundlage für die Verfolgung sowohl emiratischer als auch ausländischer friedlicher Dissidentinnen und Dissidenten und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Am 13. November 2020 äußerten UN-Menschenrechtsexpertinnen und UN-Menschenrechtsexperten in einem gemeinsamen dinglichen Appell ernste Bedenken über das Antiterrorgesetz von 2014 und appellierten an die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, das Gesetz zu ändern, um es mit internationalen Standards in Einklang zu bringen (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25663).
Trotz des Beitritts der VAE zur UN-Konvention gegen Folter am 19. Juli 2012 ist Folter in den VAE nach wie vor eine weitverbreitete Praxis und wird von staatlichen Sicherheitsbeamten als Form der Bestrafung oder Abschreckung eingesetzt, und um erzwungene Geständnisse zu erlangen. Beschwerden über Folter und Misshandlungen werden weder in Gerichtsverfahren berücksichtigt noch unabhängig untersucht. Während der 70. Sitzung des UN-Ausschusses gegen Folter im April/Mai 2021 soll eine Überprüfung der Menschenrechtslage in den VAE stattfinden (https://www.gc4hr.org/report/view/113).
Entgegen eigener und in Europa und den USA mit hohem Aufwand medial propagierter Darstellungen der emiratischen Regierung als modernes und tolerantes Land zeigt der Blick auf Frauen- und LGBTQI-Rechte in den VAE eine andere Realität. Artikel 356 des emiratischen Bundesstrafgesetzbuches kriminalisiert „unsittliche Übergriffe“, ohne diese zu definieren. Strafgerichte in den VAE nutzen diesen Artikel, um Menschen für gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie einvernehmliche heterosexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe zu verurteilen. Frauen sind überproportional betroffen, da eine Schwangerschaft als Beweis für außerehelichen Geschlechtsverkehr dient und Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollen, stattdessen für „einvernehmlichen Sex“ belangt werden können (https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/united-arab-emirates).
Die Wirtschaft des Landes ist stark von ausländischen Arbeitskräften abhängig. Trotz einiger Arbeitsrechtsreformen ist die Ausbeutung von Arbeitskräften gängige Praxis, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Unternehmen. Das Visa-Sponsorensystem („Kafala-System“) gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin ein hohes Maß an Kontrolle über die Arbeiterinnen und Arbeiter und erhöht damit ihr Risiko, Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und anderen Ausbeutungsformen zu werden (https://carnegieendowment.org/2020/07/07/uae-s-kafala-system-harmless-or-human-trafficking-pub-82188).
Als Deutschlands wichtigster Handelspartner in der Region nehmen die VAE eine besondere Rolle ein. Deutschland pflegt seit 2004 eine intensive strategische Partnerschaft mit den VAE, zu deren Stärkung 2019 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet wurde (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/vereinigtearabischeemirate-node/bilaterale-beziehungen/202320). Obwohl die VAE im Jemen-Krieg über Stellvertretergruppen stark involviert sind, beziehen sie nach wie vor Waffen und Rüstungsgüter aus europäischer und deutscher Herstellung. Die Bundesregierung verhängte zwar einen temporären Rüstungsexportstopp gegen Saudi-Arabien, nicht jedoch gegen andere Mitglieder der Anti-Houthi-Koalition wie Ägypten oder die VAE. So genehmigte die Bundesregierung im Jahr 2020 an die VAE von 51 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/26220).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesrepublik aus der Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten konkret für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit sowie die strategische Partnerschaft mit dem Land?
Welche gemeinsamen Anstrengungen unternimmt Deutschland mit der EU zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Welche Menschenrechtsthemen und Einzelfälle sprach die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, während ihres Besuches in den Vereinigten Arabischen Emirate im November 2019 an?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten seit diesem Besuch ein?
b) Ist ein weiterer Besuch der Menschenrechtsbeauftragten geplant?
Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern der Vereinigten Arabischen Emirate Bedenken über die Anwendung von Folter, das Fehlen glaubwürdiger Ermittlungen zu Foltervorwürfen und die Straffreiheit für Täter geäußert?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Inhaftierung und Verfolgung friedlicher Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern der VAE angesprochen und explizit die Mängel des Anti-Terrorismus-Gesetzes thematisiert?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die VAE das Fakultativprotokoll des UN-Übereinkommens gegen Folter ratifizieren und die notwendigen Schritte unternehmen, um einen unabhängigen, effektiven und gut ausgestatteten nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter einzurichten?
Falls dies in der Vergangenheit nicht geschehen ist, wann und in welchen Gremien hat die Bundesregierung vor, diese Bedenken und Empfehlungen auszusprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verstöße der Vereinigten Arabischen Emirate gegen die Berichterstattungspflichten gemäß Artikel 21(h) der Konvention gegen Folter?
Wird die Bundesregierung die emiratische Regierung auffordern, die Berichterstattungspflichten im Rahmen der anstehenden Überprüfung durch den UN-Ausschuss gegen Folter einzuhalten?
In welcher Form bemüht sich die Bundesregierung, den während des UN-Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) 2018 ausgesprochenen Empfehlungen Nachdruck zu verleihen, insbesondere den Mandatsträgern der UN-Sonderverfahren den Besuch des Landes zu ermöglichen und einen nationalen Menschenrechtsmechanismus im Einklang mit den Pariser Prinzipien einzurichten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz sogenannter Munshasa-Zentren, in denen Einzelpersonen, oft politische Gefangene, lange nach Beendigung ihrer Strafe in Verwaltungshaft verwahrt werden, und inwieweit wurde diese Praxis gegenüber der emiratischen Regierung thematisiert (https://menarights.org/sites/default/files/2020-06/UAE_General_Allegation_Report_18062020.pdf)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Entzug der Staatsbürgerschaft als Repressionsmethode der emiratischen Behörden gegen Dissidentinnen und Dissidenten?
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und wie setzt sich die Bunderegierung für die Abschaffung der Todesstrafe im Land ein?
Hat sich die Bundesregierung für die Freilassung von Sheikha Latifa bint Mohammed bin Rashid, der Tochter des Emirs von Dubai, eingesetzt, die seit ihrem Fluchtversuch im März 2018 in Einzelhaft an einem unbekannten Ort festgehalten wird?
a) Wenn ja, in welchen Foren und im Rahmen welcher Gespräche hat die Bundesregierung die Freilassung von Sheikha Latifa bint Mohammed bin Rashid thematisiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz und eine Stärkung der Rechte von LGBTQI*-Menschen in bilateralen Gesprächen mit der emiratischen Regierung ein?
Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung über Zwangsarbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefährdung und Gesundheitsversorgung von ausländischen Arbeitskräften in den Vereinigten Arabischen Emiraten während der COVID-19-Pandemie (https://www.amnesty.org/en/latest/research/2020/04/gulf-concerns-regarding-migrant-workers-rights-during-covid19-pandemic/)?
Setzt sich die Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, konkret für eine Beseitigung des sogenannten Kafala-Systems in den VAE ein, und wenn nein, warum nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Situation ausländischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Vereinigten Arabischen Emiraten anzumahnen und sich für die Gewährleistung ihrer Menschenrechte einzusetzen?
Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung über Kinderarbeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutscher Unternehmen und Investorinnen und Investoren an Projekten in den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt, in denen Zwangsarbeit zum Einsatz kommen?
a) Wenn ja, um welche Unternehmen oder Investoren handelt es sich?
b) Wenn ja, wird das Thema gegenüber diesen Akteurinnen und Akteuren thematisiert, und in welchem Rahmen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel von Frauen aus osteuropäischen Ländern in die Vereinigten Arabischen Emirate (https://www.brusselstimes.com/news/103189/uk-politicians-endorse-petition-against-human-trafficking-in-uae/)? Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der EU für eine Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzungen ein?
Hat die Bundesregierung die Lage der Meinungs- Presse- und Versammlungsfreiheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten bewertet, und mit welchem Ergebnis?
Wie bewertet die Bundesregierung „Influencer-Lizenzen“, als Vereinbarungen, die zwischen Influencern, darunter auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, und dem Emirat Dubai geschlossen werden, in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit (https://www.stern.de/kultur/tv/magazin-royale-ueber-influencer-in-dubai--alles-total-nice---oder-doch-nicht--30378720.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch deutsche und europäische Unternehmen exportierte Überwachungstechnologie an die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über ehemalige Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden, die für emiratische Sicherheitsdienste oder mit solchen Diensten in Verbindung stehende Unternehmen arbeiten? Falls ja, welche?
Wie viele Endverbleibskontrollen und wie regelmäßig führt die Bundesregierung Endverbleibskontrollen von in die Vereinigten Arabischen Emiraten exportierten Rüstungsgütern vor Ort durch, um zu verhindern, dass diese nicht zum Zweck von Menschenrechtsverletzungen beispielsweise im Jemen-Krieg eingesetzt werden?
Erwägt die Bundesregierung, ihre Rüstungsexportpolitik gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten aus menschenrechtspolitischen und humanitären Gründen zu überdenken?
Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Neuausrichtung der Politik der USA unter Präsident Biden gegenüber den Staaten, die im Jemen-Krieg involviert sind, also auch der VAE?