LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) berichtet, haben dieser, die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und die Yogyakarta-Allianz bereits seit Jahren einen LSBTI-Aktionsplan für die deutsche Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit bzw. Entwicklungshilfe gefordert (https://www.lsvd.de/de/ct/3621-LSBTI-Inklusionskonzept-fuer-die-Auswaertige-Politik-und-Entwicklungszusammenarbeit). Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben 2017 angekündigt, ein LSBTI-Inklusionskonzept zu erarbeiten. Vor wenigen Tagen erschien das Papier (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2444682/5a3bbe8a012bbc167d524284ab114019/210226-inklusionskonzept-pdf-data.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Seit wann existierten Pläne der Bundesregierung für die Erstellung eines LSBTI-Inklusionskonzeptes? Was unterscheidet LSBTTIQ- von LSBTI-Konzepten?
Welche Treffen von Vertretern der Bundesregierung fanden im Vorfeld der Erarbeitung des LSBTI-Inklusionskonzeptes statt? Wer nahm jeweils an den Treffen teil (bitte das Datum und die Teilnehmer, insbesondere Teilnehmer der „Zivilgesellschaft?“, nennen)?
Was versteht die Bundesregierung unter „Zivilgesellschaft“? Welche Organisationen, Vereine und Verbände gehören nach Ansicht der Bundesregierung warum zur „Zivilgesellschaft“, welche warum nicht?
Welche Organisationen, Vereine und Verbände, die zur Zivilgesellschaft zählen, haben gemeinsam mit der Bundesregierung das LSBTI-Inklusionskonzept initiiert (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 3)?
Auf welchen Quellen beruhen die Kenntnisse der Bundesregierung zu Mustern der Diskriminierung von LSBTI-Personen in den meisten Ländern, die tief verankert und institutionalisiert seien (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)?
Mit welchen Organisationen, Vereinen und Verbänden, die sich mit der Thematik der LSBTI auseinandersetzen, arbeitet die Bundesregierung in den 50 größten Staaten der Welt zusammen (bitte einzeln auflisten)? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit jeweils, und wie häufig, wann und wie findet der persönliche Austausch mit diesen Gruppierungen statt?
Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung, wenn sie angibt, dass LSBTI-Personen „überproportional häufig von Gewalt, Armut und Diskriminierung betroffen“ seien (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)? Welche Gründe gibt es für die überproportionale Betroffenheit aus Sicht der Bundesregierung?
In welchen der 50 größten Staaten der Welt haben die LSBTI-Personen 1. keinen und 2. lediglich eingeschränkten Zugang zum Recht auf a) Wohnen, b) Gesundheit, c) Arbeit, d) Bildung, e) politische Teilhabe, f) kulturelle Teilhabe, g) gesellschaftliche Teilhabe (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um weltweit das Konzept zur Inklusion von LSBTI-Personen umzusetzen?
Welche anderen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gruppe der Staaten, die sich außenpolitisch in besonderer Weise für die Menschenrechte von LSBTI-Personen einsetzen (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 6)?
Welche anderen Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik, und gab es Abstimmung mit diesen Staaten hinsichtlich der Inhalte des deutschen LSBTI-Inklusionskonzepts (bitte ausführen)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Institutionen, die sich für LSBTI-Personen einsetzen finanziell (bitte einzeln nach Institution seit 2014 auflisten und Haushaltsstellen angeben)?
Welche religiösen Partner zur Unterstützung der Durchsetzung von Menschenrechten von LSBTI-Personen konnte die Bundesregierung bereits gewinnen (bitte nach Staaten auflisten)? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um weitere religiöse Partner zu gewinnen (LSBTI-Inklusionskonzept, S. 9)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Benachteiligungen ist (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)? Auf welche Merkmale bezieht die Bundesregierung ihre Anstrengungen konkret?
Wie stellt die Bundesregierung konkret die „Vielfalt“ in ihrer Personalpolitik sicher? Wie und auf welcher Grundlage erhält sie Kenntnis der Bewerber zu deren Vielfalt, also etwa zu deren sexueller Orientierung (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
Wie spiegelt sich der Einsatz für Vielfalt in der Vergabepolitik der Bundesregierung wider (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
Welche konkreten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema LSBTI bietet die Bundesregierung für welches Personal in der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit an (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
Wie fördert die Bundesregierung den Kompetenzaufbau von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren in den Themenbereichen geschlechtsspezifische Gewalt und Sexualaufklärung (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 11)? Welche konkreten Projekte hinsichtlich beider Themengebiete existieren?
Welche Partnerschaften mit Medien als Multiplikatoren mit der Bundesregierung existieren bereits (LSBTI-Inklusionskonzept, S. 13), und welche sind geplant?