Subventionierung von islamischen Extremisten durch Corona-Hilfsprogramme des Bundes
der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz, Dr. Lothar Maier, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie der Presse zu entnehmen ist, sollen die Corona-Soforthilfen der Bundesregierung unter anderem auch islamistischen Extremisten zugeflossen sein (https://www.welt.de/politik/deutschland/article228201629/Corona-Hilfen-fuer-islamische-Extremisten-Bandenmaessiges-Vorgehen.html). Allein in der Hauptstadt Berlin sollen aus diesem Grund gegenwärtig mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen 60 Einzelpersonen, Moscheevereine und Vereinigungen aus dem islamistischen Spektrum eingeleitet worden sein. In mindestens drei Fällen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Corona-Hilfen in Kriegsgebiete des Nahen Ostens zur Terrorismusfinanzierung gelangt sind (ebd.). Auch Angehörige der salafistischen, antisemitischen und inzwischen in Berlin verbotenen Vereinigung Jama'atu, einer Nachfolgeorganisation des Fussilet-Moscheevereins, sollen Corona-Hilfen erhalten haben (ebd.).
Unter Corona-Hilfen im Sinne der Fragestellung werden hierbei die Programme Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, die November- und Dezemberhilfe sowie die Neustarthilfe verstanden (vgl. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Publikationen/corona-uebersichtsgrafik.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
Die Fragesteller sind sich vollends im Klaren darüber, dass das Tätigwerden der Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landes liegt. Allerdings sehen sie die Bundesregierung insoweit als zuständig für eine Beantwortung an, als es sich um Subventionsprogramme der Bundesregierung handelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenssumme in Bezug auf von der Bundesregierung ausgezahlte und von Personen rechtswidrig erlangte finanzielle Corona-Hilfen insgesamt?
Wie viele von der Bundesregierung als Extremisten eingestufte Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher rechtswidrig Corona-Hilfen der Bundesregierung als Subvention erhalten?
Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Islamisten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bislang sichergestellte Betrag, der aus rechtswidrig erlangten Corona-Hilfen stammt?
Bei welcher konkreten Art eines Corona-Hilfsprogramms (Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, November- und Dezemberhilfe und Neustarthilfe) haben Islamisten nach Kenntnis der Bundesregierung rechtswidrig Subventionen erlangt (bitte aufschlüsseln)?
Gegen wie viele Personen werden wegen des Verdachts auf Betrug bei der Beantragung von Corona-Hilfen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Ermittlungsverfahren geführt?
Wie viele der in Frage 5 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Islamisten?
In wie vielen Fällen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdacht, dass Corona-Hilfen zur Terrorismusfinanzierung verwendet worden sind?
Welchen terroristischen Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aus Corona-Hilfen stammenden Mittel zugeflossen?
Mit welcher Methode haben Islamisten nach Kenntnis der Bundesregierung rechtswidrig Corona-Hilfen erlangt?
Welche Folgen hat der Zufluss von rechtswidrig beantragten Corona-Hilfen an Extremisten und Islamisten nach Einschätzung der Bundesregierung für die Auszahlung von Corona-Hilfen an Personen, die tatsächlich antragsberechtigt für eben diese Mittel sind?
Was unternimmt die Bundesregierung aktuell, um zu verhindern, dass Corona-Hilfen der Bundesregierung an Extremisten, Islamisten und Terroristen gelangen?