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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

El Salvador und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit: Folgen der Strategie "BMZ 2030"

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2823101.04.2021

El Salvador und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit: Folgen der Strategie „BMZ 2030“

der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem aus El Salvador an (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/inde x.html). Zur Begründung stellt die Bundesregierung eine „[…] geringe Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (Bundestagsdrucksache 19/20436) fest.

El Salvador steht weiterhin im Zentrum verschiedener Problematiken. Das mittelamerikanische Land zählt zu den gewalttätigsten Ländern der Welt und gehört zu den ärmste Ländern Lateinamerikas (https://www.dw.com/de/el-salva dor-im-würgegriff-der-gangs/a-18678465). 44 Prozent der Kinder in El Salvador leben in Armut (https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2018/b bericht-migration-zentralamerika-mexiko/172484). Rivalisierende Banden haben zum Teil ganze Regionen unter Kontrolle. Das Land zählt über 6 500 Morde jährlich bei lediglich 6 Millionen Einwohnern (https://www.stern.de/panorama/ weltgeschehen/el-salvador--im-gefaehrlichsten-land-der-welt-6835632.html). Die Gewalt, die vor allem von Jugendbanden, sogenannten Maras ausgeht, hat dabei auch während der Corona-Krise nicht nachgelassen. Befeuert wird diese Gewalt zudem durch das harte Durchgreifen der Regierung, die auch Mitglieder verfeindeter Gruppen gemeinsam inhaftiert (https://taz.de/Gewalt-in-El-Sal vador/!5682244/). Neben der hohen Gewalt ist El Salvador zudem von einer massiven gesellschaftlichen Polarisierung und einhergehender sozialer Ungleichheit betroffen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laende r/elsalvador-node/-/221964).

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH stellte im Rahmen ihres Programms „SICA: Perspektiven für fluchtgefährdete Kinder und Jugendliche schaffen (Alternativas)“ fest: „Jährlich verlassen mindestens 40.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus dem nördlichen Länderdreieck Zentralamerikas (Guatemala, Honduras und El Salvador) ihr Land in Richtung Norden. Sie fliehen vor Jugendbandengewalt, innerfamiliärer, sexueller und genderbasierter Gewalt und/oder prekären Lebensumständen.“ (https:// www.giz .de/de /wel twei t /77912.html). In diesen grenzüberschreitenden Problemlagen gewinnt das Zentralamerikanische Integrationssystem (SICA) an besonderer Bedeutung. Die acht Mitgliedstaaten der Organisation mit Sitz in San Salvador sind über SICA auch Kooperationspartner der GIZ. So wurden gemeinsame Projekte unter anderem zur Jugendgewaltprävention, wie zum Beispiel das Programm „SICA: Prävention von Jugendgewalt in Zentralamerika“ (https://www.giz.de/de/weltweit/13494.html), durchgeführt.

Andere thematische Schwerpunkte der Zusammenarbeit von GIZ und SICA betrafen dabei auch erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen sowie gute Regierungsführung (Good Governance). So wurden im Bereich der erneuerbaren Energien Projekte beispielsweise im Bereich der Geothermie durchgeführt (https://www.giz.de/de/weltwei t/78071.html) oder zur Förderung eines mittelamerikanischen Energiemarktes (https://www.giz.de/de/weltweit/13518.html). Kooperationen im Bereich Schutz natürlicher Ressourcen im Schwerpunkt Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen betrafen unter anderem Projekte zu Entwaldung (https://ww w.giz.de/de/weltweit/13447.html) und Aufforstung (https://www.giz.de/de/welt weit/79241.html).

Im Bereich Good Governance und Transparenz müssen weiterhin Defizite festgestellt werden. So liegt El Salvador im Bereich der Korruption auf Platz 113 von 180 des Corruption Perception Index 2019 (cpi; https://www.transparenc y.de/cpi/cpi-2019/cpi-2019-tabellarische-rangliste/?L=0). Die Angriffe auf die Pressefreiheit sind dabei zunehmend (https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss enpolitik/laender/elsalvador-node/-/221964). Im Human Development Index 2020 belegt El Salvador den 96. von 162 Plätzen (http://hdr.undp.org/sites/defa ult/files/hdr2020.pdf, S. 351 bis 355).

Das deutsche Engagement genießt in El Salvador große Wertschätzung (https:// www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/elsalvador-node/-/221870). Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren (Official Development Assistance, ODA) Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Projekte und Maßnahmen in El Salvador auf über 200 Mio. US-Dollar. Allein das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierte im Zeitraum von 2014 bis 2019 über 130 Projekte. Auch andere Ressorts beteiligten sich im gleichen Zeitraum mit zahlreichen Projekten an verschiedenen Entwicklungsvorhaben in El Salvador. So führten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung über 120 Projekte im zentralamerikanischen Staat durch (https://stats.oecd.org/I ndex.aspx?DataSetCode=crs1#). Die Zusammenarbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schwerpunkte Umwelt und Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Sicherheit, (Re-)Integration fluchtgefährdeter Kinder und Jugendlicher sowie Jugendgewaltprävention. Zudem werden in El Salvador zahlreiche Kleinprojekte der „klassischen“ Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gefördert – z. B. Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser, Infrastrukturmaßnahmen in Kliniken, Schulen (https://www.auswaertiges-am t.de/de/aussenpolitik/laender/elsalvador-node/-/221870).

In diesem Zusammenhang ist aus Sicht der Fragesteller ebenfalls von Interesse, wie die Bundesregierung den Abbruch der diplomatischen Beziehungen El Salvadors mit Taiwan und die kritiklose Anerkennung der „Ein-China- Politik“ bewertet (https://www.dw.com/de/el-salvador-verl%C3%A4sst-taiwa n-und-bandelt-mit-china-an/a-45151690). Angesichts der gewachsenen Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und El Salvador in den verschiedenen Bereichen haben die Veränderungen durch die „BMZ 2030“-Reformstretagie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus Sicht der Fragesteller große Bedeutung. Daraus ergibt sich Informationsbedarf bezüglich der strukturellen Zusammenarbeit und der Entwicklungspolitik der Bundesregierung mit El Salvador auf Grundlage der „BMZ 2030“-Reformstrategie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in El Salvador, und wie passt diese zu der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts einerseits und der Reformstrategie „BMZ 2030“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung andererseits (bitte begründen)?

2

Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf El Salvador?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

3

An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die Bundesregierung derzeit in El Salvador, und ist eine Aufstockung dieser Programme geplant (bitte nach Organisation, Maßnahme, Laufzeit, Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?

4

Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador einzustellen, und wer war an dem Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte begründen)?

a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ in El Salvador (Bundestagsdrucksache 19/20436)?

b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den anderen strategischen Kriterien – wie gute Regierungsführung, Menschenrechte, Bedürftigkeit – und qualitativen Einschätzungen zu geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in El Salvador gewichtet (Bundestagsdrucksache 19/20436)?

c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in El Salvador geführt?

5

Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador der Dialog mit anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien gesucht, die in El Salvador Entwicklungsvorhaben fördern, und wie sah die Abstimmungsprozess aus?

6

Ist die Bundesregierung in El Salvador an laufenden Maßnahmen und/oder Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch andere Geber beteiligt sind?

Falls ja, an welchen?

7

Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ 2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in El Salvador zu koordinieren?

a) Wann und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus El Salvador informiert?

b) Wann und wie wurden die großen internationalen Organisationen (insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen) sowie evangelische und katholische Hilfswerke (wie Brot für die Welt), die Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in El Salvador durchführen, über die „BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus El Salvador informiert?

8

Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von politischen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus El Salvador zu der neuen Strategiereform „BMZ 2030“ und dem damit verbundenen Ausstieg aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?

Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

9

Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von anderen Bundesministerien in El Salvador beauftragt werden, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?

Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?

Falls nein, weshalb nicht?

a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte in El Salvador abzustimmen, zu koordinieren und zu evaluieren?

b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Strategie auf laufende Projekte anderer Ressorts in El Salvador?

c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in El Salvador durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?

Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die Bundesregierung mit einbezogen?

Falls nein, weshalb nicht?

d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten Optimierungsbedarf?

Falls ja, welchen?

Falls nein, weshalb nicht?

10

Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in El Salvador mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?

Falls ja, welche?

Falls nein, weshalb nicht?

11

Hat die Bundesregierung für El Salvador – oder über Durchführorganisationen in El Salvador – Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen Angelegenheiten beauftragt?

a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen Beratungsaufträge?

12

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung der „BMZ 2030“-Reformstrategie in El Salvador auf bestehende Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?

13

Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Sicherheit sowie Infrastrukturmaßnahmen in El Salvador im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“ angekündigten Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador auslaufen zu lassen (bitte begründen)?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen Gebern fortgeführt werden?

Falls ja, von wem?

Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass El Salvador die angestrebten Projektziele nachhaltig und in absehbarer Zeit selbstständig erreichen kann?

b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?

c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und koordiniert?

d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus zwischen den Projekten in El Salvador aus?

14

Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre entwicklungspolitischen Projekte in den Schwerpunktbereichen Umwelt und Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Sicherheit sowie Infrastrukturmaßnahmen in El Salvador erreichen?

15

Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der Bundesregierung von anderen Gebern in El Salvador bekannt, die sich auf Umwelt und Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Sicherheit sowie Infrastrukturmaßnahmen beziehen, und wie häufig findet ein fachlicher Austausch statt?

16

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador den steigenden Entwicklungsbedarf im Bereich Umweltschutz und Klimawandel in El Salvador?

17

Welche Entwicklungsfortschritte konnte die Bundesregierung durch Entwicklungsprojekte im Bereich der Rechtsstaatsförderung, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung, in El Salvador erzielen, und welcher weitere Entwicklungsbedarf wurde festgestellt?

18

Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurde das Projekt „Fiscal policy reform for Green Economy and NDC (nationally determined contributions) implementation – restoration and sustainable landscape management“ (OECD-ID: 2019013702) des Bundesumweltministeriums mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in El Salvador fördern, abgestimmt und koordiniert?

a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des Bundesumweltministeriums informiert?

b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit einbezogen?

19

Wann, in welcher Form, und auf welcher Ebene wurde das Projekt „Funding for scientist exchanges, grants“ (OECD-ID: 2014011600) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in El Salvador fördern, abgestimmt und koordiniert?

a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert?

b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit einbezogen?

20

Welche Arbeitsgruppen und/oder anderen strukturellen Austauschformate existieren zwischen dem Auswärtigem Amt und dessen nachgeordneten Behörden sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dessen nachgeordneten Behörden mit Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit mit El Salvador?

21

Wann haben zuletzt Gespräche zwischen der Bundesregierung und der salvadorianischen Regierung bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit stattgefunden (bitte mit Datum, Hauptgegenstand der Beratungen sowie Ressort oder Behörde der Bundesregierung und des salvadorianischen Äquivalents angeben)?

a) Welche regelmäßigen Austauschformate und welche strukturelle Zusammenarbeit finden zwischen den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden auf der einen Seite und den salvadorianischen Ministerien und Behörden auf der anderen Seite statt?

b) Inwieweit ist die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Entwicklungsprojekten Gegenstand der Beratungen dieser zwischenstaatlichen Austauschformate und der strukturellen Zusammenarbeit?

22

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Abbruch der Beziehungen El Salvadors mit Taiwan und die anschließende Aufnahme diplomatischer Beziehungen der salvadorianischen Regierung mit der Volksrepublik China im Jahr 2018?

23

Welche Veränderungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zwischen El Salvador und der Volkrepublik China hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2018 festgestellt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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