Nutzbarkeit der Stärken der luca app − Erweiterung von Öffnungsstrategien
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Manuel Höferlin, Christine Aschenberg-Dugnus, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die kostenlos verfügbare Applikation (App) „luca“ soll nach eigenen Angaben der Entwickler dazu dienen, eine Kontaktdatenverwaltung und Kontaktnachverfolgung für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen zu ermöglichen. Der Nutzer der App meldet sich in der App mit seinen Daten auf einem mobilen Endgerät an. Die App generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der einem Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem Code soll sich in Locations eingecheckt werden können. Die generierten Daten werden dezentral verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. (https://luca-app.de/faq/). Die luca app stellt zwar nicht den ersten Vorstoß privater Entwickler dar, um Konzepte für eine Wiedereröffnung zur Verfügung zu stellen. Jedoch erfährt sie aktuell gesteigerte Aufmerksamkeit seitens der Politik. Unklar ist aber, wie nun die Bundesregierung das Potenzial, welches die Privatwirtschaft liefert, zu nutzen gedenkt, wie sich dies in der Öffnungsstrategie niederschlagen wird und wie schnell für Bürgerinnen und Bürger spürbare Veränderungen der aktuellen Situation kommen sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Besteht nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung bei der luca app im Vergleich zu anderen Apps mit gleichem Verwendungszweck ein besonderes Potenzial?
a) Wenn ja, wie ist die Bundesregierung auf die luca app aufmerksam geworden?
b) Wenn ja, worin besteht dieses?
c) Wenn ja, wird die luca app in besonderem Maße von der Bundesregierung beworben oder soll beworben werden?
d) Wenn nein, warum wird im Rahmen von Erklärungen des Bundeskanzleramtes beziehungsweise der Ministerpräsidentenkonferenz die luca app in besonderem Maße erwähnt?
Warum wurde erst im Rahmen der Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels zur Beurteilung der Corona-Lage die technische Möglichkeit einer App, wie der luca app, benannt und nicht bereits im Vorfeld in Betracht gezogen?
Wird die luca app bereits über ein Endgerät innerhalb der Bundesregierung verwendet?
Wurde seitens des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft, ob die luca app den für Deutschland beziehungsweise den europäischen Raum geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht?
Plant die Bundesregierung, die luca app in die bestehenden und in die kommenden Öffnungsstrategien zu integrieren, und wenn ja, wie?
Welche Gesundheitsämter sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung bereits an die luca app angeschlossen, und auf welche Software greifen in den bekannten Fällen die Ämter zurück (bitte nach Amt und System beziehungsweise Software aufschlüsseln)?
Bis wann planen nach Kenntnisstand der Bundesregierung weitere Gesundheitsämter, ohne bisherigen Anschluss an die App, sich anschließen zu lassen, und ist dies nach Kenntnisstand der Bundesregierung unter Berücksichtigung des aktuellen Hardware- und Softwarestandes bei noch nicht angeschlossenen Gesundheitsämtern derzeit möglich?
Besteht nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung ein höherer Datenschutzstandard bei der luca app als bei vergleichbaren Applikationen, die aktuell existieren?
Wie viele Gesundheitsämter müssen nach Kenntnisstand der Bundesregierung noch ein einschlägiges System beziehungsweise eine passende Software in Betrieb nehmen, um sich an eine App wie luca anzuschließen?
Besteht, entsprechend der Aussage des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id89593690/bei-markus-lanz-olaf-scholz-aeussert-sich-zu-soeders-schluempfe-aeusserung.html), eine Bestrebung der Bundesregierung, die luca app beziehungsweise deren Betreiber in Form einer Kapitalbeteiligung oder Übernahme unter staatliche Kontrolle zu bringen?
a) Falls ja, in welchen Geschäftsbereich würde der Betrieb der App fallen?
b) Falls nein, strebt die Bundesregierung ein anderes Konzept der Lizenzierung an?
c) Gibt es bereits aktuell finanzielle Leistungen seitens der Bundesregierung, die dem Erhalt und dem Bestand der luca app dienen?
Plant die Bundesregierung, sofern sie öffentliches Geld für die luca app oder deren Nutzung verwendet, den Programmiercode öffentlich zu machen?
Sieht die Bundesregierung ggf. das Erfordernis, dass die luca app aus Gründen der Vertrauensbildung – ähnlich wie die Corona-Warn-App – OpenSource sein sollte?
Welche Dienstleistungen erbringt die Bundesdruckerei im Zusammenhang mit der luca app (https://www.luca-app.de/uber-uns/), und wie und von wem werden die dadurch entstehenden Kosten getragen (ggf. e den Titel im Haushalt angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Vergabe der Dienste an die Bundesdruckerei durch Angebot des Betreibers der luca app erfolgt ist oder ob seitens des Bundes die Erbringung der Dienstleistung durch die Bundesdruckerei angeboten wurde (https://www.luca-app.de/uber-uns/)?
Befindet sich die Bundesregierung in einem Austausch mit den Bundesländern über eine potenzielle Einbindung der luca app oder einer vergleichbaren Software in die jeweiligen Öffnungskonzepte der Bundesländer, und wenn ja, auf welchem Stand befindet sich der Austausch, beziehungsweise was wurde vereinbart?
Erfolgt die Einbindung der luca app beziehungsweise einer vergleichbaren App unter der Koordination des Bundes oder unter der jeweiligen Koordination der Länder ohne Koordinationsfunktion des Bundes?
Ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung ausgeschlossen, dass über die luca app ein Datenaustausch mit Strafverfolgungsbehörden erfolgen kann, falls eine Nutzung der App für einen staatlichen Auftrag infrage käme?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Betreiber von Betriebssystemen die gleichen Privilegierungen, beispielsweise für Begegnungsaufzeichnungen, für nichtstaatliche Apps gewähren, wie dies für die Corona-Warn-App der Fall gewesen ist?
Verfolgt die Bundesregierung Projekte oder sonstiges Engagement für eine auf der luca app basierende Konzeption oder mit der luca app vergleichbare Konzeption einer europäischen App im Rahmen einer grenzübergreifenden Öffnungsstrategie?