BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Dauerhafte Flexibilisierung und Digitalisierung der Ausbildung innerhalb der Steuerverwaltung

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2821101.04.2021

Dauerhafte Flexibilisierung und Digitalisierung der Ausbildung innerhalb der Steuerverwaltung

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen zu Beschränkungen des täglichen Lebens geführt. Auch die Ausbildungseinrichtungen der Länder wurden bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten und bei den entsprechenden Prüfungsleistungen vor neue Herausforderungen gestellt. Durch viel Hingabe, Kreativität und Umstellungsbereitschaft konnten die Ausbildungseinrichtungen auf die veränderten Bedingungen reagieren.

Nach Auffassung der Bundesregierung (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)) und des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 137/21) muss zur Sicherstellung eines geordneten Ausbildungs- und Weiterbildungsbetriebs unter Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten eine Änderung der Vorschriften des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (StBAG) vorgenommen werden.

Nicht nur die Corona-Pandemie, sondern insbesondere die fortschreitende Digitalisierung sollte nach Auffassung der Fragesteller Anlass geben, die Regelungen des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes sowie der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) auf einen gründlichen Prüfstand zu stellen. Eine nur vorübergehende Flexibilisierung wird die Ausbildung weder attraktiver machen noch die Digitalisierung der Lernformate und Lernmethoden nachhaltig voranbringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche Bundesländer haben von den durch die Gesetzesänderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes angestrebten Möglichkeiten bisher Gebrauch gemacht?

2

Wie steht die Bundesregierung zur grundsätzlichen Gewährung eines Anrechts zur Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) während des Vorbereitungsdienstes, sowohl in den praktischen als auch theoretischen Ausbildungsabschnitten?

3

Welche konkreten Bedenken bestehen seitens der Regierung zur grundsätzlichen Einführung eines Anrechts auf Teilzeit in den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Studienzeiten?

4

Inwieweit kann aus Sicht der Bundesregierung die Attraktivität der Ausbildung in der Steuerverwaltung durch die Einführung eines Anrechts zur Verringerung der Arbeitszeit (Teilrecht) während des Vorbereitungsdienstes gesteigert werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation junger Eltern, die aufgrund der Unvereinbarkeit von Beruf und Familie wegen des fehlenden Teilzeitanrechts während des Vorbereitungsdienstes bisher auf eine Bewerbung für eine Neueinstellung oder den Aufstieg innerhalb der Verwaltung verzichten mussten?

6

Erkennt die Bundesregierung ein Hemmnis für Teilzeitkräfte, in den Aufstieg zu gehen, weil sie ihre bisherige Teilzeit in der Ausbildung aufgeben müssten?

7

Welche Erfahrungen bei der Gewährung einer Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) für Auszubildende bzw. Aufsteiger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Bundesländer, die die Ausbildung der Steuerbediensteten im Allgemeinen organisieren, seit Beginn der Corona-Pandemie an die Bundesregierung herangetragen bzw. im Rahmen von Besprechungen erörtert?

8

Wie verträgt es sich aus Sicht der Bundesregierung mit den Laufbahnprüfungen, wenn in der praktischen Phase Teilzeit möglich sein soll (§ 3 Absatz 2 Satze 3 (mD) und § 4 Absatz 2 Satz 5 (gH) des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (StBAGÄndG)), und wie und wann soll die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes dann einsetzen (danach oder davor), sodass ggf. zwischen letzter Theorievermittlung und Prüfung keine zu lange (Arbeits-)Pause liegt?

9

Welche Fortschritte wurden seit Beginn der Corona-Pandemie hinsichtlich des Einsatzes digitaler Medien in der Wissensvermittlung durch die Bundesregierung bzw. die Ausbildungsstätten in Trägerschaft der Länder erzielt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die während der Corona-Pandemie in den Ausbildungsstätten durchgeführte Lehre, insbesondere im Vergleich zur Lehre vor der Corona-Pandemie?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung die Rückkehr zu einer zwingenden Präsenzlehre, oder werden Distanzlernmethoden dauerhaft auch in Zukunft durch das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz zugelassen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Weshalb stellt die beabsichtigte Gesetzesänderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes die „Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch mobiles Arbeiten, E-Learning und angeleitetes Selbststudium“ nur unter die Voraussetzung der aktuellen Corona-Pandemie?

13

Kann aus Sicht der Bundesregierung, in Anbetracht der beabsichtigten Beschränkung auf die Corona-Pandemie und zeitlich befristete Gültigkeit der Maßnahmen, eine Flexibilisierung und weitere Digitalisierung der Steuerbeamtenausbildung nachhaltig erreicht werden?

14

Aus welchen Gründen sollen die durch die beabsichtigte Gesetzesänderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes getroffenen Maßnahmen nur befristet bis Ende des Jahres 2024 gelten?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Einstellung für die Ausbildung im mittleren Dienst (Finanzwirt) von Bewerbern aktuell und in der Retrospektive ist, die zugleich die Zugangsvoraussetzung [(Fach-)Abitur] für ein Studium im gehobenen Dienst verfügen?

16

Liegen Erkenntnisse über die zugrunde liegende Motivation etwaiger Bewerberinnen und Bewerber vor, sich bewusst für eine Ausbildung statt für ein Studium zu entscheiden?

Wenn nein, ist geplant, solche und ggf. weitere Informationen zu erheben und im Hinblick auf einen etwaigen Reformbedarf des Vorbereitungsdienstes zu untersuchen?

17

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich Finanzwirtinnen und Finanzwirte mit Abitur im Vergleich zu solchen ohne Erfüllung einer Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst (A6/A7) nach Bestehen der Laufbahnprüfung beruflich weiterentwickeln und wie deren Ambitionen im Durchschnitt sind, sich ggf. frühzeitiger weiter qualifizieren zu wollen?

18

Welchen Einfluss hat aus Sicht der Bundesregierung die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit (Fach)Abitur in den Vorbereitungsdienst des mittleren Dienstes auf die anschließende Dienstzeit der Beschäftigten im mittleren Dienst?

19

Wenn Unterschiede in der nachlaufenden Qualifizierung erkennbar sind, hält die Bundesregierung das bestehende Konzept des Aufstiegs dann noch für ausreichend ausgestaltet?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Einstellung von Abiturientinnen und Abiturienten im mittleren Dienst auf die Bewerberlage für den gehobenen Dienst auswirkt, und wird dies evaluiert?

21

Evaluiert die Bundesregierung, inwieweit die vermittelten theoretischen Steuerrechtskenntnisse nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unter Berücksichtigung veränderter Arbeitsanforderungen, vor allem durch die zunehmende Digitalisierung, unverändert Voraussetzung sind, um in der Probezeit und den ersten Berufsjahren in der Verwaltung die erwarteten Arbeiten sachgerecht ausführen zu können?

22

Inwieweit könnte nach Meinung der Bundesregierung eine Modularisierung der Ausbildung mit gezielten Spezialisierungen dazu beitragen, dass Schwerpunkte im Hinblick auf die spätere Verwendung der Beschäftigten besser berücksichtigt werden (siehe hierzu zum Beispiel ein typisches Betriebswirtschaftsstudium mit Schwerpunkten im Bereich Personal, Rechnungswesen, Marketing etc.)?

23

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung Grundwissen zur Funktionsweise ausgewählter Technologien der Informationsverarbeitung sowie interdisziplinäres Wissen über die Gestaltungsmöglichkeiten von modernen IT-gestützten Verwaltungsprozessen (u. a. E-Government-Anwendungen der Steuerverwaltung, Blockchain, Semantic Web, Methoden der künstlichen Intelligenz, Cloudcomputing) an die Auszubildenden (mittlerer und gehobener Dienst) vermittelt werden?

24

Aus welchen Gründen werden die Lehrinhalte (siehe die in Anlage 4 zu § 15 StBAPO bzw. Anlage 10 zu § 19 StBAPO aufgelisteten Studienfächer und Mindeststunden) bisher nicht um Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsinhalte aus den Bereichen der Informationsverarbeitung, insbesondere Grundlagen digitaler Systeme, Datenbanksysteme und Datennetze, Programmierung, Webtechnologien, Datenschutzrecht, Informationssicherheit, E-Government, IT-Governance und IT-Management, IT-Infrastruktur und Architekturmanagement, Smart- und Open-Government bzw. E-Partizipation, erweitert?

25

Wie konkret plant die Bundesregierung, die digitale Transformation der Steuerverwaltung im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst zu fördern und die Potenziale der jungen Beschäftigen (Stichwort „Digital Natives“) umfassend zu nutzen?

26

Inwieweit können Prüfungszeitpunkte, insbesondere der Laufbahnprüfungen, verschiebbar ausgestaltet und an die Bedürfnisse der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer angepasst werden?

27

Welche Planungen zu einer Modularisierung der Ausbildung bestehen, bzw. welche Ideen in diese Richtungen wurden, ggf. auch in Bund-Länder-Besprechungen, bereits erörtert, und zu welchem Ergebnis führten diese?

28

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Ausbildung nach dem StBAG und StBAPO zukünftig besser an die Bedürfnisse der Verwaltung in Hinblick auf das sich verändernde Berufsbild der Bediensteten (IT-Prozesse, verstärkte Arbeit am PC, Wegfall von Routineaufgaben) auch unter Einbeziehung der Erlangung von Abschlüssen in durchgehender Teilzeit angepasst werden?

29

Welche Stellungnahmen bzw. Anträge von Berufsverbänden (inklusive Gewerkschaften) oder sonstigen Institutionen liegen der Bundesregierung zum Thema dieser Anfrage vor?

30

Welche der vorgenannten Fragestellungen und Themen waren bereits Gegenstand von Bund-Länder-Besprechungen, und welche Ergebnisse wurden erzielt?

31

In welchem Maße und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Wirkung der beabsichtigten Änderungen am Steuerbeamtenausbildungsgesetz zu evaluieren?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen