Entwicklung des Umsatzsteuerbetrugs während der Pandemie
der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Betrug mit Mehrwertsteuerkarussellen ist den Zahlen nach der größte Fall von Steuerbetrug auf europäischem Boden der letzten 30 Jahre. Die Europäische Kommission hat im September 2020 einen Bericht (ISBN: 978-92-76-19429-3 ; vat-gap-full-report-2020_en.pdf (europa.eu)) veröffentlicht, darnach den EU-Mitgliedern in den vergangenen Jahren erhebliche Kapitalbeträge entzogen wurden. So sollen Deutschland durch Mehrwertsteuerbetrug allein im Jahr 2018 22 Mrd. Euro entzogen worden sein. Es ist davon auszugehen, dass sich die Volumina des Betruges seit und während der Pandemie verändert haben. Die Zahlen für 2020 prognostizieren eine Trendumkehr mit einem potenziellen Verlust von 164 Mrd. Euro im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Wirtschaft der EU (Europäische Kommission, 2020, ISBN 978-92-76-19429-3).
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta) ist auf europäischer Ebene seit 2017 Hauptverantwortliche, um diese und weniger eklatante Betrugsfälle, die den EU-Raum betreffen, strafrechtlich zu verfolgen. Der Bundesrechnungshof fordert in seinem Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über Maßnahmen zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung vom 29. Oktober 2020, endlich steuerschädliche Praktiken wirksam zu bekämpfen und hierfür zu prüfen, „ob und wenn ja, inwieweit eine digitale Betrugsbekämpfung unter Nutzung von Blockchain-Technologie und Echtzeitkontrolle auf den Weg gebracht werden könnte und wie sie in der Digitalstrategie der Bundesregierung zu verankern wäre“.
Andere EU-Mitgliedstaaten haben seit der versuchsweisen Einführung elektronischer Systeme einen Rückgang der Betrugsfälle feststellen können (https://www.verband-e-rechnung.org/pdfs/VeR-Studie_Clearance_2020.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele delegierte deutsche Staatsanwälte sind derzeit für die EuSta beschäftigt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Gibt es Pläne, die Anzahl der deutschen delegierten EuSta-Anwälte zu erhöhen?
Welche Art von Erfolgskontrolle gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für die Arbeit der EuSta, und welche Erfolge sind bisher erzielt worden?
Wie hat die Veröffentlichung des Kommissionsberichts die Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft hinsichtlich des Umsatzsteuerbetruges beeinflusst?
Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung während der deutschen Ratspräsidentschaft ergriffen, um dem Mehrwertsteuerbetrug seine nach Ansicht der Fragesteller gebotene Dringlichkeit zuzumessen?
Welche Ergebnisse wurden bei den in Frage 5 erwähnten Maßnahmen erzielt?
Wie hoch war nach Erkenntnissen der Bundesregierung die deutsche Mehrwertsteuerlücke in den vergangenen Jahren (bitte in Prozent vom erwarteten Gesamtaufkommen und in absoluten Beträgen angeben)?
a) Wie hat sich die Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung der deutschen Mehrwertsteuerlücke ausgewirkt?
b) Falls der Bundesregierung dazu keine eigenen Berechnungen vorliegen, wieso sieht sie von der Erstellung ebendieser ab und setzt nach wie vor ausschließlich auf Berechnungen im Auftrag der EU-Kommission (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4235)?
Wie werden die Erkenntnisse aus den Erfolgen beispielsweise in Italien in eigene Lösungskonzepte eingebracht, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung zu der Dunkelziffer des Mehrwertsteuerbetruges am deutschen Fiskus?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und geprüft, inwieweit eine digitale Betrugsbekämpfung unter Nutzung von Blockchain-Technologie oder Echtzeitkontrollen umgesetzt werden könnte?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in Bezug auf Frage 9 gekommen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Umstellung auf ein Clearance-Verfahren im Sinne einer digitalen Neuausrichtung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung geprüft?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel der Kommission, im Jahr 2022/2023 einen Legislativvorschlag zur Modernisierung der Mehrwertsteuermeldepflichten vorzulegen, mit dem ein schnellerer und detaillierterer Informationsaustausch über Mehrwertsteuer auf Umsätze innerhalb der EU möglicherweise auch in Echtzeit ermöglicht werden soll?
a) Inwieweit hat sich die Bundesregierung auf den Legislativvorschlag der Kommission vorbereitet?
b) Inwiefern hat sich die Bundesregierung bisher bei der Erarbeitung des Legislativvorschlages eingebracht, beziehungsweise wie plant sie, sich einzubringen?