BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona und Familienheimfahrten bei Polizeimissionen

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2833108.04.2021

Corona und Familienheimfahrten bei Polizeimissionen

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Deutsche Polizisten sind in Afghanistan beispielsweise seit 2002 im bilateralen German Police Project Team (GPPT) im Einsatz. Zu den Aufgaben der Beamten gehört nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter anderem die Ausbildung von Trainern, Kriminalisten und Grenzschützern an den Polizeiakademien (www.bmi.bund.de/EN/topics/security/international-cooperation/afghanistan/afghanistan.html).

Der dortige Einsatzzeitraum beträgt nach eigenem Kenntnisstand der Fragesteller für die Polizei (z. B. die Bundespolizei) in der Regel zwölf Monate (6+3+3). In dieser Zeit bekommt man bis zu sechs Familienheimfahrten durch den Dienstherrn (Bund) erstattet. Dies bedeutet, dass man in der Regel ca. alle acht Wochen für ca. zwei Wochen nach Hause fliegt.

Aktuell wird nach eigenem Kenntnisstand der Fragesteller durch die zivile Fluggesellschaft (Emirates) ein COVID-19- Test von einem anerkannten Institut in Kabul verlangt (www.emirates.com/english/help/faqs/travel-advisory-afghanistan/). Zur Einreise nach Deutschland benötigt man allerdings einen Test, der nicht älter als 48 h sein darf (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html). Aufgrund schlechter Flugverbindungen und einem entsprechend langen Aufenthalt in Dubai treten hier nach eigenem Kenntnisstand der Fragesteller Komplikationen auf. In der Praxis bedeutet dies nach Kenntnisstand der Fragesteller, dass man in Dubai erneut gezwungen ist, einen Test zu machen.

Dieser wird aktuell mit ca. 45 US-Dollar berechnet (siehe zu den Kosten z. B.: www.emirates.com/de/german/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/) und darf nicht älter als 12 h vor Abflug sein (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Archiv_Tests/Test_08022021.pdf?__blob=publicationFile, S. 2, zumindest bezüglich Virusvarianten-Gebiete).

Beide Tests werden aber nach Kenntnisstand der Fragesteller (Stand: Februar 2021) nicht durch das Robert Koch- Institut (RKI) in Deutschland anerkannt. Daher muss man nach der Einreise in Deutschland wieder einen „anerkannten“ Test (z. B. SARS-CoV-2 RT-PCR Test von CENTOGENE) durchführen.

Unabhängig davon, ob die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aktuell einen „Inzidenz- Wert“ von ca. 152,4 haben (www.corona-in-zahlen.de/weltweit/vereinigte%20arabische%20emirate/; Stand: 6. April 2021), wird nicht beachtet, dass man sich lediglich in einem Transitbereich befindet.

Es wäre nach Auffassung der Fragesteller leichter, alle Personen mit Dienstpass (bei allen Polizisten im Auslandsaufenthalt vorhanden) oder auch höher mit einer Ausnahme zu belegen.

Nach Ansicht der Fragesteller ergibt sich hier dringender Bedarf nach einer Optimierung, um die vom Einsatz betroffenen Polizisten im Rahmen ihrer Heimreise organisatorisch zu entlasten.

Wir fragen die Bundesregierung :

Fragen6

1

Welche aktuellen Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Polizisten, die an Polizeimissionen im Ausland teilnehmen, im Hinblick auf ihre Rückreise bzw. Heimfahrten nach Deutschland und erforderliche Antigen-Test-Nachweise auf SARS-CoV-2 vor, während und nach ihrer Rückreise (bitte nach Einsatzländern aufschlüsseln)?

2

Gedenkt die Bundesregierung – auch unter Beachtung des in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Einreiseverfahrens –, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückreise von Polizisten nach Deutschland im Rahmen von Polizeimissionen im Hinblick auf Antigen-Test-Nachweise (z. B. zulässiges Höchstalter der Tests, Anerkennung von ausländischen Testnachweisen) zu erleichtern, und wenn ja, in welcher Form (bitte ggf. nach Einsatzländern aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die jetzigen Nachweisregelungen derzeit unter Umständen bei Polizeibeamten im Rahmen ihrer Heimreisen zu unbeabsichtigten Rechtsverstößen bei ihrer Einreise nach Deutschland führen können, beispielsweise indem das Alter der Tests überschritten wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, um wie viele Fälle es sich dabei gehandelt hat sowie zu welchem rechtlichen Ausgang diese geführt haben?

4

Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Polizisten, die an Auslandseinsätzen teilnehmen, zukünftig vor Beginn ihrer Auslandseinsätze eine Corona-Schutzimpfung, und falls ja, ab welchem Zeitraum soll eine solche Regelung gelten?

5

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Polizisten, die aktuell an Auslandsmissionen teilnehmen, innerhalb der Polizei eine priorisierte Impfung erhalten, um neben einem ausreichenden Schutz auch von erleichterten Einreisen profitieren zu können, und falls ja, ab welchem Zeitpunkt?

6

Wird eine Corona-Schutzimpfung für Polizisten, die sich gerade im Ausland auf einer Polizeimission befinden, beispielsweise über die jeweilige Deutsche Botschaft vor Ort oder in Kooperation mit einer vor Ort stationierten Bundeswehr oder über andere Wege (beispielsweise über eine Hilfsorganisation) möglich sein, und wenn ja, wie sieht dazu die konkrete Umsetzung aus (bitte nach den jeweiligen Einsatzländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 7. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen