Einbrüche bei Feuerwehren und Technischem Hilfswerk und Bezüge zur Clan-Kriminalität
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Seine Umsetzung liegt daher in der Verantwortung der Bundesländer. Dem Bund kommt nach Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) jedoch eine unterstützende Aufgabe zu. Diese betrifft die Ausstattung für besondere Gefahrenlagen, die nur im Falle eines Krieges auftreten sowie für große Unglücke und Katastrophen.
Zu diesem Zweck sollen laut aktuellem Ausstattungskonzept des ergänzenden Katastrophenschutzes, das seit Februar 2019 in Kraft ist, 5 421 Einsatzfahrzeuge sowie Ausstattung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Feuerwehren und Hilfsorganisationen in den Bundesländern übergeben werden (https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Zivilschutz/ZivilschutzfahrzeugeundAusstattung/Zivilschutzfahrzeugeundausstattung_node.html). Dabei handelt es sich um sogenannte Medizinische Task Forces (MTF) zur Bewältigung eines Massenanfalls Verletzter (MANV), Analytische Task Forces (ATF) für den Einsatz in CBRN-Lagen (CBRN = chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) sowie um eine sogenannte Unterstützungskomponente für den allgemeinen Brand- und Katastrophenschutz (ebd.). Diese Einheiten beinhalten neben Transport- auch Gerätewagen mit speziellen Ausstattungsgegenständen.
Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist in die Strukturen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes eingebunden. Das THW setzt seine ebenfalls sehr umfangreiche Spezialausrüstung in zahlreichen nationalen Einsätzen ein, wie z. B. bei den Oder- und Elbe-Hochwassern, dem Orkan Kyrill oder zuletzt bei der logistischen Unterstützung in der Corona-Krise, sowie auch in internationalen Einsätzen in mittlerweile mehr als 130 Ländern, insbesondere durch seine Schnell-Einsatz-Einheiten (https://www.thw.de/DE/Aktion/Einsaetze/einsaetze_node.html). Es ist dazu in 668 Ortsverbänden organisiert.
Medienberichten zufolge gab es in den vergangenen Jahren allein bei der Berliner Feuerwehr fast 40 Einbrüche und Einbruchsversuche (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/feuerwehr-in-berlin-fast-40-einbrueche-und-einbruchsversuche-in-den-vergangenen-zehn-jahren-a-bff61048-70f9-4a8b-9b2f-378de3b10f95), um Spezialgerät zu entwenden, das z. B. in Verbindung mit dem Juwelendiebstahl im Dresdener Grünen Gewölbe oder Überfällen auf Geldtransporter gebraucht wird. Bei zwei von sechs erfolgreichen Ermittlungen habe es einen Bezug zur Clan-Kriminalität gegeben (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Sind die nach aktuellem Ausstattungskonzept des ergänzenden Katastrophenschutzes 5 421 Einsatzfahrzeuge sowie Ausstattung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bereits vollzählig vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Feuerwehren und Hilfsorganisationen in den Bundesländern übergeben worden?
Wenn nein, bis wann soll dies erfolgen?
An wie vielen Standorten in Deutschland sind Gerätschaften für den ergänzenden Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland gelagert, die ganz oder anteilig aus Bundesmitteln finanziert wurden, z. B. in Form von Medizinischen Task Forces (MTF), Analytischen Task Forces (ATF) sowie THW-Einheiten etc. (bitte Anzahl je Bundesland für Feuerwehren, THW etc. getrennt angeben)?
Wie viele dieser zu Frage 2 genannten Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung rund um die Uhr mit Einsatzkräften besetzt?
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für die nicht rund um die Uhr besetzten Standorte ein systematisches und einheitliches Sicherheitskonzept, um Einbrüche in Lagerhallen zu verhindern?
a) Wenn ja, durch wen wurde dieses nach Kenntnis der Bundesregierung wann erstellt, wird das Konzept nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig evaluiert und angepasst, und in welchen Zyklen erfolgt ggf. die Evaluation und Anpassung des Konzeptes?
b) Beinhaltet die Sicherung der Standorte nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl baulich-konstruktive Maßnahmen als auch den Einsatz von Überwachungstechniken?
c) Welche Verwaltungsebene ist für die Sicherung von Lagerhallen verantwortlich, in denen Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes bereitgehalten wird?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechendes Sicherheitskonzept auch für Standorte, die rund um die Uhr mit Einsatzkräften besetzt sind, wenn nein, warum nicht, und soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Sicherheitskonzept noch erstellt werden?
Werden für die Sicherung von Standorten mit Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung auch externe Sicherheitsdienstleister beauftragt, wie es z. B. auch bei Museen der Fall ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16693), und wenn ja, für wie viele Standorte trifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung zu (bitte Anzahl je Bundesland für Feuerwehren, THW etc. getrennt angeben)?
a) Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die eventuelle Auswahl von Dienstleistern an den jeweiligen Standorten verantwortlich?
b) Werden die Mitarbeiter der externen Sicherheitsdienstleister nach Kenntnis der Bundesregierung sicherheitsüberprüft, wenn ja, durch wen, und wie erfolgt dies?
c) Bei wie vielen Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und anteilig in den letzten zehn Jahren Auffälligkeiten (bitte Anzahl nach Jahren getrennt angeben)?
Bei wie vielen Standorten mit Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Einbrüche oder Einbruchsversuche (bitte auch die Fragen 6a bis 6g je Bundesland für Feuerwehren, THW etc. getrennt angeben)?
a) Wie viele dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt?
b) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wird nach Kenntnis der Bundesregierung noch ermittelt?
c) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bezug zur Clan-Kriminalität oder zur Organisierten Kriminalität festgestellt?
d) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Standort von externen Sicherheitsdienstleistern gesichert?
e) Welcher unmittelbare Sachschaden ergab sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Einbrüchen oder Einbruchsversuchen?
f) Welche Ausrüstungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes wurden bei den Einbrüchen nach Kenntnis der Bundesregierung entwendet, und liegen der Bundesregierung Informationen über den weiteren Verbleib oder Gebrauch der Gegenstände, z. B. bei Folgeeinbrüchen in Banken, Museen etc. vor?
g) Welche bei den Einbrüchen entwendeten Ausrüstungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder sichergestellt?
Bei wie vielen Herstellern, bei denen der Bund Spezialgerät des ergänzenden Katastrophenschutzes beschafft, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren wie viele Einbrüche oder Einbruchsversuche festgestellt?
a) Wie viele dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeklärt?
b) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wird nach Kenntnis der Bundesregierung noch ermittelt?
c) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bezug zur Clan-Kriminalität oder zur Organisierten Kriminalität festgestellt?
d) Bei wie vielen dieser Einbrüche oder Einbruchsversuche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Firmengelände von externen Sicherheitsdienstleistern gesichert?
e) Welcher unmittelbare Sachschaden ergab sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Einbrüchen oder Einbruchsversuchen?
f) Welche Ausrüstungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes wurden bei den Einbrüchen nach Kenntnis der Bundesregierung entwendet, und liegen der Bundesregierung Informationen über den weiteren Verbleib oder Gebrauch der Gegenstände, z. B. bei Folgeeinbrüchen in Banken, Museen etc., vor?
g) Welche bei den Einbrüchen entwendeten Ausrüstungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder sichergestellt?
Sieht die Bundesregierung durch Einbrüche oder Einbruchsversuche an den genannten Standorten oder bei Herstellerunternehmen kurz- oder langfristig die Einsatzbereitschaft des ergänzenden Katastrophenschutzes gefährdet, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die auf eine Zunahme von Einbrüchen oder Einbruchsversuchen bei Feuerwehren, Krankenhäusern, Kasernen, Gerichten, Museen oder anderen öffentlichen Einrichtungen in den letzten fünf Jahren hindeuten, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Zunahme, und kann sie diese Zunahme quantifizieren (bitte nach Feuerwehren, Museen etc. getrennt auflisten)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Zunahme von Einbrüchen oder Einbruchsversuchen bei Feuerwehren, Krankenhäusern, Kasernen, Gerichten, Museen oder anderen öffentlichen Einrichtungen in den letzten fünf Jahren und der physischen Gewalt (vgl. Antrag der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/27852), der sich auch die Einsatzkräfte selbst zunehmend ausgesetzt sehen?
Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Problematik anzugehen (bitte ausführen)?