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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte gegen das SARS-CoV-2-Virus

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.05.2021

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2847714.04.2021

Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte gegen das SARS-CoV-2-Virus

der Abgeordneten Jörg Schneider, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 25. Februar 2021 betonte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass sie von einer Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abrät (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faz-interview-merkel-1863860).

Ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist es nach Ansicht der Fragesteller prinzipiell möglich, dass der Gesetzgeber die Umsetzung einer Impfpflicht auf private Unternehmen überträgt (https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz#:~:text=Das%20Netzwerkdurchsetzungsgesetz%20(NetzDG)%2C%20umgangssprachlich,im%20Netz%20sowie%20eine%20vierteljährliche). Das bedeutet, mit dem Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Hausrecht könnten Personen ohne Impfnachweis von Unternehmen oder Einrichtungen möglicherweise in Zukunft der Zugang zu deren Leistungen erschwert werden. Diese Praxis dürfte nach Auffassung der Fragesteller zukünftig hochumstritten die Gerichte beschäftigen.

Einzelne Unternehmen sind diesbezüglich bereits vorgeprescht. Der Konzertveranstalter CTS Eventim fordert bereits: „Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“ (https://www.mdr.de/brisant/eventim-impfung-corona-100.html). Die australische Fluggesellschaft Qantas plant eine Impfpflicht für Passagiere (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/qantas-kuendigt-impfpflicht-fuer-passagiere-an-101.html) und der Tourismusanbieter alltours möchte zukünftig nur noch geimpfte Urlauber akzeptieren (https://www.sueddeutsche.de/reise/corona-impfung-reise-hotel-alltours-1.5216492).

Selbst bei einfachen, alltäglichen Vorgängen wie bei einem Besuch eines Restaurants, Museums, Zoos, Geschäfts etc., der Nutzung von Verkehrsmitteln oder bei touristischen Reisen könnten nach Auffassung der Fragesteller die Anbieter zukünftig von jedem potentiellen Nutzer einen Impfnachweis oder einen negativen Corona-Test verlangen (https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/03/brandenburg-potsdam-testpflicht-einzelhandel-kunden.html). In der Presse war bereits mehrfach von „Privilegien“ für Geimpfte die Rede, obwohl es sich eigentlich nur um die Ausübung der Grundrechte handelt (https://www.merkur.de/politik/corona-impfung-privilegien-impfpass-eu-deutschland-griechenland-israel-grossbritannien-zr-90198212.html). Sollte dies in der Privatwirtschaft zur Praxis werden, weil es durch zukünftige Gesetze möglich würde, so würden nach Auffassung der Fragesteller Menschen diskriminiert, die sich aus medizinischen Indikationen nicht impfen lassen können, wie Jugendliche bis 16 Jahre, Schwangere oder Menschen mit medizinischen Kontraindikationen – z. B. Allergiker (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-ist-mit-schwangeren-und-kindern-122356/). Hinzu kämen nach Auffassung der Fragesteller auch immunisierte Menschen, die sich nicht impfen lassen müssen, weil sie eine Coronavirus-SARS-CoV-2-Infektion nachweislich überstanden haben oder einen positiven Antikörpertest vorweisen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus der Ankündigung von Unternehmen, Beschränkungen zum Zugang ihrer Leistungen für Menschen zu erlassen, die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Hat sich die Bundesregierung zu dem Ansinnen von Unternehmen, Verbänden oder Organisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), Zugangsbeschränkungen zu erlassen, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

3

Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der Teilhabe nicht geimpfter Personen bei einer Ausweitung von Zugangsbeschränkungen, die auf einer Coronavirus-SARS-CoV-2-Impfung beruhen?

Falls ja, in welchem Maße?

4

Ist der Bundesregierung die Aussage geläufig, dass spätestens mit dem Erreichen der Herdenimmunität die verbliebenen ungeimpften Personen vorwiegend sich selbst gefährden?

Falls ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung noch das Ansteckungsrisiko ein, welches dann noch von ungeimpften Personen ausgeht?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass auch Menschen mit Allergien durch die Vielzahl verfügbarer Corona-Impfstoffe die Möglichkeit haben, einen für sie geeigneten Impfstoff zu finden?

6

Werden nach Auffassung der Bundesregierung auch Menschen mit einem stark geschwächtem Immunsystem durch die Verfügbarkeit eines für sie geeigneten Corona-Impfstoffes die Möglichkeit zur Impfung haben?

7

Welche medizinischen Indikationen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für eine

a) dauerhafte Impfunverträglichkeit gegen alle verfügbaren Impfstoffe,

b) vorübergehende Impfunverträglichkeit gegen alle verfügbaren Impfstoffe?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Menschen in Deutschland, die aufgrund von Unverträglichkeiten

a) dauerhaft nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können,

b) vorübergehend nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können?

9

Wie können nach Ansicht der Bundesregierung, die zu Frage 8 genannten Personengruppen von möglichen Zugangsbeschränkungen, verursacht durch eine fehlende Coronavirus-SARS-CoV-2-Impfung, privater und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen befreit werden?

10

Sind nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen denkbar, dass immunisierte Personen mit einer nachweislich überstandenen Coronavirus-SARS-CoV-2-Infektion oder einem positiven Antikörpertest keinerlei Zugangsbeschränkungen zu Leistungen privater und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen haben?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind das ggf.?

Berlin, den 6. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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