Folgen der Basel-III-Finalisierung für das Finanzierungsleasing
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Finalisierung der Basel-III-Vorschriften berührt nicht nur die Eigenkapitalausstattung der europäischen Banken, sondern auch die Leasingunternehmen, die ebenfalls eine tragende Säule der Finanzierung der Realwirtschaft und insbesondere des Mittelstandes darstellen. Für das Gesamtjahr 2019 umfasste das Investitionsvolumen durch die Leasingbranche rund 75 Mrd. Euro in Deutschland (vgl. https://m.leasingverband.de/leasing/marktzahlen/#:~:text=Die%20Leasing%2DBranche%20ist%20Deutschlands,2%2C00%20Mio.).
Im Jahr 2017 verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass die in Deutschland zugelassenen und beaufsichtigten Finanzierungsleasinginstitute hinsichtlich ihrer Robustheit vergleichbaren Aufsichtsvorschriften wie CRR-Institute (Institute nach der europäischen Kapitaladäquanzverordnung) unterliegen und ihnen gegenüber bestehende Risikopositionen demnach wie Risikopositionen gegenüber CRR-Instituten behandelt werden könnten (vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/EBA_QA/ea_CRR_kreditrisiko_52_17_003.html). Das Risikogewicht bei Finanzierungsleasinginstituten läge damit bei 20 Prozent (vgl. https://www.fpmi.de/files/fpmi/content/downloads/de/positionspapiere/2019_fpmi_positionspapier_basel-iii-finalisierungspaket.pdf).
Die Regelungen zur Finalisierung von Basel III sehen jedoch eine abweichende Betrachtung vor: Danach wäre eine analoge Behandlung der Leasinginstitute wie die der CRR-Institute nur noch möglich, soweit die Leasingunternehmen dieselben Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften erfüllen. Dazu sind die Leasingunternehmen nach deutschem Recht aber nicht verpflichtet. Grund dafür ist, dass die Risiken bei Leasingunternehmen geringer sind als bei CRR-Instituten, denn die Leasinggeber bleiben Eigentümer des Leasingobjektes und sind nicht lediglich Sicherungsnehmer.
Bei einer Umsetzung der aktuell diskutierten Basel-III-Reform würden gerade die kleinen Leasingunternehmen in der Forderungsklasse als „unrated“ klassifiziert. Dies hätte Auswirkung auf die Refinanzierung der Leasingunternehmen, die keinen Kapitalmarktzugriff haben. Die refinanzierenden Banken könnten nicht wie bisher ein Risikogewicht von 20 Prozent geltend machen, sondern müssten aufgrund der Forderungsklasse „unrated“ ein Risikogewicht von 100 Prozent ansetzen.
Die Folge wären deutlich höhere Finanzierungkosten beim Leasing von Mobilien, wie beispielsweise Büroausstattung, Maschinen oder Fahrzeuge (ebd.). Dabei machte das Mobilien-Leasing im Jahr 2019 einen Anteil von 24 Prozent an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen aus. Innerhalb der außenfinanzierten Investitionen lag der Anteil der Leasingfinanzierungen 2019 sogar bei 54 Prozent (https://m.leasingverband.de/leasing/marktzahlen/#:~:text=Die%20Leasing%2DBranche%20ist%20Deutschlands,2%2C00%20Mio.).
Da rund 85 Prozent der Leasingkunden aus dem Mittelstand stammen, besteht nach Ansicht der Fragesteller das Risiko, dass die mittels Leasing initiierten Ausrüstungsinvestitionen dem Mittelstand nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie stellt das Finanzierungsleasing aber eine eigenkapitalschonende Maßnahme der Ausrüstungsbeschaffung dar. Darüber hinaus werden Investitionen in Unternehmen hauptsächlich über Leasing finanziert (vgl. Marktstudie Leasing in Deutschland 2020, abrufbar unter: https://jahresbericht.leasingverband.de/web/pages/bdl-2020/Medien/Zusammenfassung-Marktstudie-Leasing-in-Deutschland-2020.pdf, S. 14 ff.), Finanzierungen mithilfe des Cashflows oder von Darlehen standen erst an zweiter bzw. dritter Stelle (ebd.). Bei der Finanzierung von Digitalisierung macht das Leasing sogar 57 Prozent der außenfinanzierten Projekte aus (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Plant die Bundesregierung, das Finanzierungsleasing als eigenkapitalschonendes Finanzierungsinstrument insbesondere des Mittelstandes zu stärken?
Wenn ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Mittelstandsfinanzierung durch die Basel-III-Finalisierung für gefährdet?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Leasinggesellschaften weiterhin als Finanzinstitute mit reduziertem Risikogewicht einzustufen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Besonderheiten der Leasingfinanzierung für den deutschen Mittelstand sensibilisiert, aufgeklärt und sich für Ausnahmen der Basel-III-Finalisierung für die deutsche Leasingbranche engagiert?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Basel-III-Finalisierung für Anpassungen für die Mittelstandsfinanzierung mittels Leasing einzusetzen?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei der Refinanzierung der Leasingunternehmen durch Banken bei der Finalisierung der Basel-III-Vorschriften, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen darüber, wie sich die Finanzierung des Mittelstandes gestalten würde, wenn die Kosten des Finanzierungsleasings infolge der Basel-III-Finalisierung erheblich ansteigen (wenn ja, welche?)
Welche möglichen Folgen sieht die Bundesregierung bei einem Anstieg der Leasingkosten bzw. einem Rückgang der Leasingfinanzierungen für Investitionen von Unternehmen in Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Technologien (z. B. Energieeffizienz oder erneuerbare Energien)?
Welche möglichen Folgen sieht die Bundesregierung bei einem Anstieg der Leasingkosten bzw. einem Rückgang der Leasingfinanzierungen für Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung und innovative Technologien?