Korrekturbitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2019 – (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im November 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten ausschließlich fernmündlich?
Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an Medien zuständig?
Wie viele der Korrekturbitten in Frage 2 erfolgten schriftlich oder in Textform?