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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
31.05.2021
Antwortdauer
34 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWohnen & Bau
BT19/2907827.04.2021
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler,
Christian Kühn (Tübingen), Dr. Irene Mihalic, Oliver Krischer, Katharina Dröge,
Dr. Janosch Dahmen, Maria Klein-Schmeink, Sven Lehmann, Markus Kurth,
Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verkaufs- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in
Nordrhein-Westfalen
In Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren wird es für die Menschen
zunehmend schwieriger, leistbaren Wohnraum zu finden. Für Kommunen wird
es zunehmend schwerer, wichtige Flächen für die innerstädtische Entwicklung
als guten und bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu sichern. Immer mehr
Kommunen versuchen, mit einer aktiven Liegenschaftspolitik gegen
Immobilienspekulation vorzugehen und bezahlbaren Wohnraum und ausreichend
Sozialwohnungen bereitzustellen. Sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) als auch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) können Städte und
Gemeinden bei diesem Unterfangen unterstützen, indem sie ihnen bundeseigene
Liegenschaften vergünstigt und ggf. unter Nutzung des kommunalen
Erstzugriffsrechts überlässt (siehe hierzu die „Richtlinie der BImA zur verbilligten
Abgabe von Grundstücken“ in der Fassung vom 29. August 2018 basierend auf
dem geänderten Haushaltsvermerk 60.3 und die Richtlinie des BEV zur
verbilligten Abgabe von Grundstücken aus dem Jahr 2021). Nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller sind die Verbilligungsrichtlinie oder
Haushaltsvermerke allein jedoch nicht ausreichend, um Grundstücke und Liegenschaften
rechtssicher den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen
Wohnraumförderung im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur
Verfügung zu stellen. Gleiches trifft auf die Ausweitung der bestehenden
Erstzugriffsoption im Haushaltsgesetz auf alle entbehrlichen Liegenschaften zu. Nicht
umsonst fordern der Deutsche Städtetag, das Deutsche Institut für Urbanistik,
der Oberbürgermeisterdialog „Nachhaltige Stadt“, der Münchner Ratschlag zur
Bodenpolitik, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. und
der Deutsche Gewerkschaftsbund ein, dass sich die Liegenschaftspolitik des
Bundes ändern muss (siehe https://difu.de/nachrichten/empfehlungen-der-baula
ndkommission-werfen-licht-und-schatten, https://difu.de/sites/difu.de/files/arch
iv/presse/download/2017-10-16_difu-vhw-roadmap-bodenpolitik.pdf und
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++ccd08b16-57af-11ea-967b-525400
88cada).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29078
19. Wahlperiode 27.04.2021
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (˽
BImA) und/oder des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wurden in
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2013 bis 2020 veräußert (bitte nach
Verkaufsdatum, Landkreis, Kaufpreis und Nutzungsart aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Liegenschaften wurden an das Land Nordrhein-
Westfalen (und Landesunternehmen) und an Kommunen verkauft?
Welche dieser Liegenschaften wurden nicht an das Land Nordrhein-
Westfalen und Kommunen (und Kommunalunternehmen) verkauft?
b) Wie hoch war der Verkaufserlös durch die Veräußerung dieser
Liegenschaften (bitte nach Wohnimmobilien, gewerblich genutzten
Immobilien und Grundstücken, Landkreis, Kaufpreis aufschlüsseln)?
c) Welche dieser Liegenschaften wurden verbilligt abgegeben (bitte nach
Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?
2. Welche Immobilien und Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen aus dem
Besitz oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren
2013 bis 2020 an Privatpersonen und Privatunternehmen veräußert worden
(bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln,
Größe der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die Zahl
der betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
3. Welche Immobilien und Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen aus dem
Besitz oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEV sind in den Jahren
2013 bis 2020 an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert
worden (bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien
aufschlüsseln, Größe der Liegenschaft und den jeweiligen Landkreis sowie ggf. die
Zahl der betroffenen Wohneinheiten mit angeben)?
4. Welche Verkaufserlöse hat die BImA bzw. das BEV in welchen
nordrheinwestfälischen Landkreisen durch die Veräußerung von Immobilien und
Liegenschaften in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt (bitte nach
Immobilienkategorien aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang wurden hierbei verbilligte Kaufpreise gewährt, und
was waren jeweils die Gründe für die und der Umfang der Verbilligung?
6. In welchen Fällen wurden die Immobilien bzw. Liegenschaften im Zuge
des Erstzugriffes den Kommunen zum Kauf angeboten, und in welchen
dieser Fälle nahmen die Kommunen dieses Angebot an?
7. Für welche Immobilien und Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen im
Besitz oder in Verwaltung der BImA bzw. des BEVs laufen derzeit
konkrete Verkaufsverhandlungen, und wie ist der derzeitige
Verhandlungsstand bei den jeweiligen Objekten (bitte mit angeben, ob es sich dabei um
Objekte mit Wohneinheiten oder sonstige Immobilien handelt und ob die
Objekte vergünstigt bzw. mit Erstzugriffsrecht der jeweiligen Kommune
im Rahmen der Verbilligungsrichtlinie gehandelt werden)?
8. Welche Wohnliegenschaften in Nordrhein-Westfalen sollen in den
nächsten fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw.
wurden als entbehrlich eingestuft (bitte Anzahl der Wohneinheiten jeweils mit
angeben)?
9. Welche sonstigen Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen sollen in den
nächsten fünf Jahren von der BImA oder dem BEV verkauft werden bzw.
wurden als entbehrlich eingestuft (bitte Art der Nutzung oder angedachte
Nutzung sowie Flächengröße in Quadratmeter angeben)?
10. Bei welchen Grundstücken in Nordrhein-Westfalen haben Kommunen
gegenüber dem Bund bereits Interesse für eine verbilligte Abgabe von
Wohnungen bzw. Liegenschaften für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert (bitte ggf. Anzahl der enthaltenen Wohneinheiten mit angeben)?
11. Nach welchen Kriterien bestimmt die BImA bzw. das BEV den Zeitpunkt
des Verkaufs von Immobilien in Nordrhein-Westfalen?
12. Welche Gebäude bzw. Flächen wurden vom Bund in den Jahren 2005 bis
2020 in Nordrhein-Westfalen für welche Zwecke und zu welchen Preisen
käuflich erworben?
13. In welchem baulichen und energetischen Zustand befinden sich die
Immobilien des Bundes in Nordrhein-Westfalen (bitte detailliert darstellen)?
14. Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Nordrhein-Westfalen?
Auf welchen Grundlagen basiert diese Schätzung?
Wann wurde sie vorgenommen?
Wann soll sie aktualisiert werden?
15. Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die bundeseigenen
Immobilien in Nordrhein-Westfalen?
16. Wie viele Wohneinheiten sind in Immobilien der BImA bzw. des BEV in
Nordrhein-Westfalen von Leerstand betroffen, seit wann bzw. über welche
Zeiträume hinweg stehen sie leer ,und wie versuchen die BImA und das
BEV, diesen konkret abzubauen?
17. Wie viele gewerbliche Einheiten in Nordrhein-Westfalen sind von
Leerstand betroffen, und wie versucht die BImA bzw. das BEV, diesen konkret
abzubauen?
18. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete des Mietwohnungsbestands der
BImA in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand: April 2021)?
19. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien der BImA in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand: April 2021), und
wie haben sie sich in den Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
20. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien der BImA hat es in
Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
a) Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung in Nordrhein-Westfalen
hat es in dieser Zeit gegeben, und wie hoch waren diese
durchschnittlich in Prozent (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien der
BImA in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2020 ausgefallen
(bitte in Prozent sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
22. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete bei gewerblichen Vermietungen
der BImA in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand: April 2021)?
23. Wie viele gewerbliche Neuvermietungen hat es in Nordrhein-Westfalen in
den Jahren 2013 bis 2020 gegeben?
a) Welche Laufzeiten hatten bzw. haben die Verträge?
b) Wie lang vor Vertragsende finden die Vertragsverlängerungen statt
bzw. steht fest, dass der Vertrag nicht verlängert wird (bitte die
kürzeste, längste und durchschnittliche Zeitspanne für alle
Vertragsverlängerungen angeben)?
24. Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung der gewerblichen
Immobilien in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
25. In wie vielen Fällen wurde die im Haushaltsvermerk stehende
Mietpreisbremse für Mietwohnungen der BImA in Nordrhein-Westfalen
angewendet, und wenn ja, wie hoch war jeweils die Mietminderung, und wie hoch
war die Mietminderung in 2020 insgesamt?
26. Wie viele Wohnimmobilien der BImA in Nordrhein-Westfalen lagen in
den Jahren 2013 bis 2020 oberhalb von 10 Euro/qm nettokalt (bitte
Häufigkeitsverteilung nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Wohnungen liegen nach Kenntnissen der
Bundesregierung derzeit (Stand: April 2021) in einem angespannten Wohnungsmarkt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
27. Welcher Bedarf wird nach Kenntnissen der Bundesregierung für
zusätzlichen Wohnraum für Bundesbedienstete in Nordrhein-Westfalen gesehen,
und wenn ja, an welchen Standorten wird dieser Bedarf gesehen?
28. Bis wann plant die BImA, durch Wohnungsbau oder Zukäufe sowie durch
welche anderen Maßnahmen in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen
Wohnungen für Bundesbedienstete zu errichten bzw. verfügbar zu
machen?
29. Welches Budget steht der BImA für den Neubau von Wohnungen in
Nordrhein-Westfalen zu Verfügung?
30. Mit welchen energetischen Standard plant die BImA den Neubau von
Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, und werden auch Wohnungen als
Effizienzhaus Standard 55, Passivhaus oder Energieplushaus geplant?
31. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstige Behörden und
Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der BImA über Liegenschaften und
Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, die der Bund zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Anzahl der Wohnungen sowie
Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen im
Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln), und inwiefern ist eine
Übergabe an die BImA geplant?
32. Welche Liegenschaften der BImA und/oder des BEV in Nordrhein-
Westfalen sind seit wann als Kulturdenkmale eingetragen (bitte nach
Landkreisen aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Liegenschaften der BImA und/oder des BEV,
die in Nordrhein-Westfalen als Kulturdenkmale eingetragen sind, in den
Jahren 2013 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
33. Wie hoch ist der Anteil sogenannter Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien am bundeseigenen Immobilienbestand in Nordrhein-
Westfalen?
34. Wurden Konversionsflächen bzw. Konversionsimmobilien in Bielefeld
nach Ende der militärischen Nutzung basierend auf den
Garnisonsverträgen von 1935 in das Eigentum des Bundes übergeben?
Wenn ja, welche Standorte?
Welche Abfindung wurde der Kommune für die Nutzung des jeweiligen
Standorts gezahlt?
35. Wann, und unter welchen Konditionen verkauft nach Kenntnis der
Bundesregierung die BImA die Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien der Rochdale-Barracks-Kaserne in Bielefeld an die Stadt
Bielefeld?
36. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht für den
Bundesbedarf beanspruchten Flächen und Gebäude der Catterick-Kaserne an
die Stadt Bielefeld übergeben beziehungsweise verkauft?
Wenn ja, wann wird dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
37. Über welche aktuellen Informationen verfügt die Bundesregierung im
Hinblick auf die Nutzung des Wohnungsbestandes im Zusammenhang mit den
beiden Kasernenstandorten Rochdale Barracks und Catterick in Bielefeld?
38. Über welche aktuellen Informationen verfügt die Bundesregierung im
Hinblick auf die Nutzung der Blücher-Kaserne und der Manfred-von-
Richthofen-Kaserne in Münster?
39. Wann, und unter welchen Konditionen verkauft nach Kenntnis der
Bundesregierung die BImA die Konversionsflächen bzw.
Konversionsimmobilien der Blücher-Kaserne am Coesfelder Kreuz an die Stadt Münster?
40. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht für den
Bundesbedarf beanspruchten Flächen und Gebäude der Blücher-Kaserne am
Coesfelder Kreuz an die Stadt Münster übergeben beziehungsweise
verkauft?
Wenn ja, wann wird dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
41. Inwiefern finden städtebauliche Planungen und Bedarfe der jeweiligen
Kommunen Berücksichtigung, wenn es um die Übertragung von
Konversionsflächen bzw. Konversionsimmobilien in das Eigentum des Bundes
geht?
Berlin, den 20. April 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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