Umsetzung der energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Prof. Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kommentierte den kürzlich erschienen Bericht des Bundesrechnungshofs zur Umsetzung der Energiewende mit Fokus auf die energiepolitischen Ziele Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gegenüber der Presse damit, dass das BMWi ebenfalls regelmäßig Berichte zum Thema veröffentliche, und betonte zudem, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland umfassend gewährleistet und gerade auch im internationalen Vergleich sehr hoch sei (https://www.energate-messenger.de/news/210967/schlechte-noten-fuer-die-energiewende). Zur Verpflichtung gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wonach die Bundesregierung neben einer sicheren auch eine verbraucherfreundliche bzw. preisgünstige und effiziente Versorgung mit Elektrizität zu gewährleisten hat, äußerte sich die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller nicht.
Gemäß dem Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung „zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität“ liegen die typischen Strompreise für Privathaushalte 43 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Die deutschen Strompreise für Gewerbe- und Industriekunden nehmen ebenfalls Spitzenplätze in der EU ein (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/langfassungen-ab-2013/2021/umsetzung-der-energiewende-im-hinblick-auf-die-versorgungssicherheit-und-bezahlbarkeit-bei-elektrizitatpdf, S. 7). Ursächlich für diese Entwicklung sind laut Bericht staatlich induzierte Preisbestandteile, die in der Spitze bis zu 75 Prozent des Strompreises ausmachen. Beispielhaft hierfür ist die Subventionierung von grünen Industrien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (vgl. S. 32). Zu den hohen Strompreisen tragen auch die weiterhin hohen Systemdienstleistungskosten bei, die von den Netzbetreibern auf Stromverbraucher umgelegt werden (vgl. S. 38). Ursächlich zurückzuführen sind diese Kosten auf die asynchronen Ausbaugeschwindigkeiten von wetterabhängigen Stromquellen und von dadurch notwendigen, aber eigentlich redundanten Stromnetzkapazitäten. Anders formuliert verfehlt die Bundesregierung ihre Ausbauziele für die Stromnetze noch deutlicher als ihre Ausbauziele für wetterabhängige Stromquellen, was hohe Kosten für Systemdienstleistungen zur Folge hat (vgl. S. 21). In Zukunft sei auch im Falle eines synchronen Ausbaus nicht mit einer Entlastung bei den Strompreisen bezogen auf diesen kostensteigernden Faktor zu rechnen, da die Kosten des Netzausbaus um ein Vielfaches höher sein werden als die heutigen jährlichen Kosten für Systemdienstleistungen und diese Kosten ebenfalls auf die Strompreise umgelegt werden müssen (vgl. S. 39). Bis dahin werden nach Auffassung der Fragesteller die unterschiedlichen Ausbaugeschwindigkeiten von unsteten, aber hochsubventionierten Stromquellen und von dadurch notwendigen, aber eigentlich redundanten Netzkapazitäten weiterhin die Stromversorgung destabilisieren und steigende Kosten für Systemdienstleistungen verursachen. Die gemäß Plänen der Bundesregierung steigende Nutzung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge samt absehbarer, lokaler und temporärer Überlastung der Nieder- und Mittelspannungsebene, der Aufbau außerordentlich energieintensiver Wasserstoffproduktionskapazitäten sowie die entstehende Stromlücke durch den beschlossenen Kohleausstieg werden zukünftig ihren eigenen Teil zu einer zunehmend unsicheren Versorgung mit Elektrizität beitragen (vgl. S. 6).
Auf letztgenannte Stromlücke ab 2023 durch das sukzessive Abschalten gesicherter Erzeugungskapazitäten im Kern- und Kohlebereich sowie die Unklarheit darüber, wie diese Lücke realistisch geschlossen werden könnte, wies zuletzt im Januar 2021 ebenfalls eine private „Engpassanalyse“ eines Spezialisten für Blockkraftwerke hin (https://www.welt.de/wirtschaft/plus224119672/Energiewende-In-Deutschland-wird-der-Strom-knapp.html).
Wie in den entsprechenden Berichten des Bundesrechnungshofs von 2016 und 2018 – sowie nach Ansicht der Fragesteller mit einiger Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Bericht zur Umsetzung der Energiewende – empfiehlt der Bundesrechnungshof zur Überprüfung und Erreichung der energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung,
- das System aus staatlich induzierten Strom- und Energiepreisbestandteilen grundsätzlich zu reformieren (S. 45), statt die wahren Kosten beispielsweise der EEG-Umlage mittels der Finanzierung aus dem Bundeshaushalt gegenüber den Stromverbrauchern zu verschleiern (vgl. S. 44),
- aussagekräftige Indikatoren samt Ziel- sowie Schwellenwerten für die Bezahlbarkeit von Strom zu definieren (S. 36),
- im Hinblick auf die Stabilität der Stromnetze ebenfalls die Definition aussagekräftiger Indikatoren samt Schwellenwerten (S. 29),
- die Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios (S. 29) und
- vieles nach Ansicht der Fragesteller Unterstützenswertes mehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Betrachtet die Bundesregierung das energiepolitische Zieldreieck als Richtschnur ihrer Energiepolitik, wonach sie gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine zuverlässige, bezahlbare sowie umweltschonende Energieversorgung zu gewährleisten hat?
2. Welches Ziel und welche Zielkombinationen werden grundsätzlich im Falle von Zielkonflikten zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität von der Bundesregierung priorisiert, bzw. welche Ziele und Zielkombinationen müssen im Konfliktfall gegenüber welchen Zielen und Zielkombinationen zurückstehen (bitte Priorisierung für die möglichen vier Kombinationen tabellarisch angeben)?
3. Welche allgemeinen Funktionen erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung Zielwerte und Schwellenwerte bei der Erreichung von Zielen?
4. Welche quantitativen Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Zielerreichung einer sicheren Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG zu überprüfen (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Welche Zielwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um die Erreichung des Ziels einer sicheren Versorgung mit Elektrizität zu messen und transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag darzustellen?
b) Welche Schwellenwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um eigenen oder parlamentarischen Handlungsbedarf transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag zu kommunizieren?
5. Welche quantitativen Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Zielerreichung einer verbraucherfreundlichen (preisgünstigen) und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG zu überprüfen (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Welche Zielwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um die Erreichung des Ziels einer verbraucherfreundlichen und effizienten Versorgung mit Elektrizität zu messen und transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag darzustellen?
b) Welche Schwellenwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um eigenen oder parlamentarischen Handlungsbedarf transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag zu kommunizieren?
6. Woraus leitet die Bundesregierung, sofern sie keine oder nur wenige quantifizierbare Indikatoren samt Ziel- und Schwellenwerten zur Messung der Zielerreichung sowie zur Darstellung exekutiver oder legislativer Handlungsnotwendigkeit nutzt, stattdessen die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG einer sicheren, verbraucherfreundlichen und effizienten Versorgung ab, um systematisches, zielgerichtetes und erfolgreiches Handeln zu belegen?
7. Welche Gründe sprechen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegen die mathematischen Möglichkeiten der Normierung und Gewichtung von einzelnen Indikatoren zur Berechnung eines kompakten bzw. normierten und gewichteten Indikators für das energiepolitische Ziel Bezahlbarkeit (und weitergehend Versorgungssicherheit), welche die im aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf Seite 45 zitierte Auffassung des BMWi begründen, das Ziel der Bezahlbarkeit könne nicht von einem einzigen Indikator und Zielwert abgebildet werden?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein expliziter Indikator für staatlich induzierte Strompreisbestandteile bzw. legislativ und exekutiv direkt beeinflussbare Strompreisbestandteile, die in der Spitze 75 Prozent betragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine sinnvolle Ergänzung zu den von der Bundesregierung genutzten Indikatoren für Bezahlbarkeit darstellt sowie eine transparente Definition eines Zielwerts und eines Schwellenwerts erlaubt, und wenn nein, warum nicht?
9. Hält die Bundesregierung einen Strompreis für private Haushalte, der 43 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mit dem Ziel einer verbraucherfreundlichen bzw. preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG für vereinbar?
a) Wenn ja, ab welchem Prozentwert hält die Bundesregierung den Strompreis im EU-Vergleich für unvereinbar mit dem Ziel der Bezahlbarkeit bzw. nicht mehr zumutbar für die Allgemeinheit?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode haben eine durchschnittlich senkende Wirkung auf Strompreise privater Haushalte und Strompreise nicht begünstigter Industrieunternehmen gehabt, welche dieser Maßnahmen werden von Steuerzahlern refinanziert, und welche Maßnahmen hatten eine preissteigernde Wirkung?
10. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Finanzierung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln auf Seite 44 seines aktuellen Berichts (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die Maßnahme vermittle einen falschen Eindruck bei Stromverbrauchern über die tatsächliche Höhe der EEG-Umlage und kaschiere lediglich die Auswirkungen eines nicht funktionierenden Preissystems?
11. Werden sich die Maßnahmen im Rahmen der beschlossenen Nationalen Wasserstoffstrategie wie der Aufbau einer energieintensiven Wasserstoffproduktion in Deutschland nach Ansicht oder Prognosen der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Strompreise privater Haushalte und nicht begünstigter Industrieunternehmen und somit das Ziel der Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität auswirken, und warum?
12. Wird sich der Aufbau weiterer Stromnetzkapazitäten, deren Kosten laut Bericht des Bundesrechnungshofs bis zu 85 Mrd. Euro betragen werden und zu erheblichen Teilen noch anstehen (S. 39), nach Ansicht oder Prognosen der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Strompreise privater Haushalte und nicht begünstigter Industrieunternehmen und somit das Ziel der Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität auswirken, und warum?
13. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau wetterabhängiger Stromquellen in Relation zum Aufbau der dadurch notwendigen, aber eigentlich redundanten Stromnetzkapazitäten zu verlangsamen bzw. um die Kosten für Systemdienstleistungen durch asynchronen Ausbau wetterabhängiger Stromquellen und Aufbau redundanten Netzkapazitäten zu senken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Wie entwickelten sich die Kosten für Systemdienstleistungen (beispielsweise Redispatch- und Einspeisemanagement) von 2001 bis 2021, die laut Bericht des Bundesrechnungshofs (S. 38) im Jahr 2018 1,92 Mrd. Euro betrugen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
15. Verfügt die Bundesregierung über Prognosen zur Entwicklung der strompreissteigernden Kosten für Systemdienstleistungen (Redispatch- und Einspeisemanagement)?
a) Wenn ja, wie entwickeln sich die Kosten für Systemdienstleistungen bis zum Jahr 2030 laut Prognosen im Falle einer weiterhin asynchronen Ausbaugeschwindigkeit von wetterabhängigen Stromquellen und redundanten Netzkapazitäten?
b) Wenn nein, wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung Systemdienstleistungen auf die energiepolitischen Ziele Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit aus?
16. Betrachtet die Bundesregierung die absolute Anzahl von Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen innerhalb eines Jahres als einen sinnvollen Indikator für das energiepolitische Ziel der Versorgungssicherheit?
a) Wenn ja, wie viele Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen wurden zwischen 2011 und 2021 durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Anzahl der Maßnahmen, nicht deren kumulative Leistung, angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Wird die Bundesregierung wie vom Bundesrechnungshof empfohlen eine Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios mit Risikokumulation durchführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), um ihren Auftrag gemäß § 1 EnWG, eine sichere Versorgung mit Elektrizität sicherzustellen, bestmöglich zu erfüllen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Welchen Einfluss auf das Ziel der Versorgungssicherheit und das Ziel der Bezahlbarkeit der Stromversorgung gemäß § 1 EnWG wird die vom Bundesrechnungshof angesprochene Lücke von bis zu 4,5 GW gesicherter Leistung durch den Kohleausstieg nach Ansicht der Bundesregierung haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Verfügt die Bundesregierung über einen Zeitplan für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie „Systemsicherheit und Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“, wie auf S. 10 des Berichts des Bundesrechnungshofs angemerkt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Fragen19
Betrachtet die Bundesregierung das energiepolitische Zieldreieck als Richtschnur ihrer Energiepolitik, wonach sie gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine zuverlässige, bezahlbare sowie umweltschonende Energieversorgung zu gewährleisten hat?
Welches Ziel und welche Zielkombinationen werden grundsätzlich im Falle von Zielkonflikten zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität von der Bundesregierung priorisiert, bzw. welche Ziele und Zielkombinationen müssen im Konfliktfall gegenüber welchen Zielen und Zielkombinationen zurückstehen (bitte Priorisierung für die möglichen vier Kombinationen tabellarisch angeben)?
Welche allgemeinen Funktionen erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung Zielwerte und Schwellenwerte bei der Erreichung von Zielen?
Welche quantitativen Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Zielerreichung einer sicheren Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG zu überprüfen (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Welche Zielwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um die Erreichung des Ziels einer sicheren Versorgung mit Elektrizität zu messen und transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag darzustellen?
b) Welche Schwellenwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um eigenen oder parlamentarischen Handlungsbedarf transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag zu kommunizieren?
Welche quantitativen Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Zielerreichung einer verbraucherfreundlichen (preisgünstigen) und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG zu überprüfen (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Welche Zielwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um die Erreichung des Ziels einer verbraucherfreundlichen und effizienten Versorgung mit Elektrizität zu messen und transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag darzustellen?
b) Welche Schwellenwerte hat die Bundesregierung für jeden dieser Indikatoren definiert, um eigenen oder parlamentarischen Handlungsbedarf transparent gegenüber der Allgemeinheit sowie dem Bundestag zu kommunizieren?
Woraus leitet die Bundesregierung, sofern sie keine oder nur wenige quantifizierbare Indikatoren samt Ziel- und Schwellenwerten zur Messung der Zielerreichung sowie zur Darstellung exekutiver oder legislativer Handlungsnotwendigkeit nutzt, stattdessen die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG einer sicheren, verbraucherfreundlichen und effizienten Versorgung ab, um systematisches, zielgerichtetes und erfolgreiches Handeln zu belegen?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegen die mathematischen Möglichkeiten der Normierung und Gewichtung von einzelnen Indikatoren zur Berechnung eines kompakten bzw. normierten und gewichteten Indikators für das energiepolitische Ziel Bezahlbarkeit (und weitergehend Versorgungssicherheit), welche die im aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf Seite 45 zitierte Auffassung des BMWi begründen, das Ziel der Bezahlbarkeit könne nicht von einem einzigen Indikator und Zielwert abgebildet werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein expliziter Indikator für staatlich induzierte Strompreisbestandteile bzw. legislativ und exekutiv direkt beeinflussbare Strompreisbestandteile, die in der Spitze 75 Prozent betragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine sinnvolle Ergänzung zu den von der Bundesregierung genutzten Indikatoren für Bezahlbarkeit darstellt sowie eine transparente Definition eines Zielwerts und eines Schwellenwerts erlaubt, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen Strompreis für private Haushalte, der 43 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mit dem Ziel einer verbraucherfreundlichen bzw. preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität gemäß § 1 EnWG für vereinbar?
a) Wenn ja, ab welchem Prozentwert hält die Bundesregierung den Strompreis im EU-Vergleich für unvereinbar mit dem Ziel der Bezahlbarkeit bzw. nicht mehr zumutbar für die Allgemeinheit?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode haben eine durchschnittlich senkende Wirkung auf Strompreise privater Haushalte und Strompreise nicht begünstigter Industrieunternehmen gehabt, welche dieser Maßnahmen werden von Steuerzahlern refinanziert, und welche Maßnahmen hatten eine preissteigernde Wirkung?
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Finanzierung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln auf Seite 44 seines aktuellen Berichts (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die Maßnahme vermittle einen falschen Eindruck bei Stromverbrauchern über die tatsächliche Höhe der EEG-Umlage und kaschiere lediglich die Auswirkungen eines nicht funktionierenden Preissystems?
Werden sich die Maßnahmen im Rahmen der beschlossenen Nationalen Wasserstoffstrategie wie der Aufbau einer energieintensiven Wasserstoffproduktion in Deutschland nach Ansicht oder Prognosen der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Strompreise privater Haushalte und nicht begünstigter Industrieunternehmen und somit das Ziel der Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität auswirken, und warum?
Wird sich der Aufbau weiterer Stromnetzkapazitäten, deren Kosten laut Bericht des Bundesrechnungshofs bis zu 85 Mrd. Euro betragen werden und zu erheblichen Teilen noch anstehen (S. 39), nach Ansicht oder Prognosen der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Strompreise privater Haushalte und nicht begünstigter Industrieunternehmen und somit das Ziel der Bezahlbarkeit der Versorgung mit Elektrizität auswirken, und warum?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau wetterabhängiger Stromquellen in Relation zum Aufbau der dadurch notwendigen, aber eigentlich redundanten Stromnetzkapazitäten zu verlangsamen bzw. um die Kosten für Systemdienstleistungen durch asynchronen Ausbau wetterabhängiger Stromquellen und Aufbau redundanten Netzkapazitäten zu senken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie entwickelten sich die Kosten für Systemdienstleistungen (beispielsweise Redispatch- und Einspeisemanagement) von 2001 bis 2021, die laut Bericht des Bundesrechnungshofs (S. 38) im Jahr 2018 1,92 Mrd. Euro betrugen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Verfügt die Bundesregierung über Prognosen zur Entwicklung der strompreissteigernden Kosten für Systemdienstleistungen (Redispatch- und Einspeisemanagement)?
a) Wenn ja, wie entwickeln sich die Kosten für Systemdienstleistungen bis zum Jahr 2030 laut Prognosen im Falle einer weiterhin asynchronen Ausbaugeschwindigkeit von wetterabhängigen Stromquellen und redundanten Netzkapazitäten?
b) Wenn nein, wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung Systemdienstleistungen auf die energiepolitischen Ziele Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit aus?
Betrachtet die Bundesregierung die absolute Anzahl von Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen innerhalb eines Jahres als einen sinnvollen Indikator für das energiepolitische Ziel der Versorgungssicherheit?
a) Wenn ja, wie viele Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen wurden zwischen 2011 und 2021 durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Anzahl der Maßnahmen, nicht deren kumulative Leistung, angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung wie vom Bundesrechnungshof empfohlen eine Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios mit Risikokumulation durchführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), um ihren Auftrag gemäß § 1 EnWG, eine sichere Versorgung mit Elektrizität sicherzustellen, bestmöglich zu erfüllen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welchen Einfluss auf das Ziel der Versorgungssicherheit und das Ziel der Bezahlbarkeit der Stromversorgung gemäß § 1 EnWG wird die vom Bundesrechnungshof angesprochene Lücke von bis zu 4,5 GW gesicherter Leistung durch den Kohleausstieg nach Ansicht der Bundesregierung haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Verfügt die Bundesregierung über einen Zeitplan für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie „Systemsicherheit und Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“, wie auf S. 10 des Berichts des Bundesrechnungshofs angemerkt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus?
b) Wenn nein, warum nicht?