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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des Strukturstärkungsgesetz Kohle (StStG) sowie des Öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland auf die Arbeitsplatzstruktur der betroffenen Gebiete

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2921904.05.2021

Auswirkungen des Strukturstärkungsgesetz Kohle sowie des öffentlichrechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland auf die Arbeitsplatzstruktur der betroffenen Gebiete

der Abgeordneten Tino Chrupalla, Steffen Kotré, Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Heiko Heßenkemper, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das beschlossene sogenannte Kohleausstiegsgesetz führt zu einem massiven Strukturbruch der gewachsenen Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Gebieten.

Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) sowie der „öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-reduzierung-und-beendigung-der-braunkohlestromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4) sollen unter anderem die Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Förderung der betroffenen Regionen setzen. Demnach sollen bis zum 23. Dezember 2028 mit der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes insgesamt mindestens 5 000 neue Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen geschaffen werden (§ 18 StStG).

Ferner soll nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn am 31. März 2021 in einem Schreiben an den Abgeordneten Tino Chrupalla das Bundeministerium der Verteidigung gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten von Sachsen in einer von beiden unterzeichneten Absichtserklärung die künftige Stationierung von Organisationselementen der Bundeswehr in der vom Kohleausstieg betroffenen Region Lausitz angekündigt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele der geplanten mindestens 5 000 Arbeitsplätze (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sollen nach § 18 StStG durch Einrichtungen des Bundes in den einzelnen Gemeinden oder Gemeindekreisen bis zum 31. Dezember 2028 entstehen (bitte nach Gemeinden und Gemeindekreisen in Zahlen aufschlüsseln)?

2

Welche Einrichtungen des Bundes werden gemäß § 18 StStG in den betroffenen Revieren angesiedelt werden (bitte nach Einrichtungen und Revieren aufschlüsseln)?

3

Werden die Arbeitsplätze in den Einrichtungen des Bundes nach tariflichem Vergütungssystem (beispielsweise dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)) vergütet, und wenn ja, wie sind die Stellen innerhalb des Vergütungssystems verteilt?

4

Auf welcher Grundlage beruht die von der Bundesregierung gesetzte Mindestanzahl der 5 000 Arbeitsplätze in Einrichtungen des Bundes?

5

Wie viele der mindestens 5 000 Arbeitsplätze in Einrichtungen des Bundes sollen in den jeweiligen Gebieten angesiedelt werden (bitte nach Gebieten aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der in der Kohleindustrie tätigen Personen über ausreichende Qualifikationen verfügen, um in einem der 5 000 zu schaffenden Arbeitsplätze eine Anstellung finden zu können?

7

Um welche Art von Arbeitsplätzen handelt es sich bei den nach § 18 StStG geplanten mindestens 5 000 Arbeitsplätzen in Einrichtungen des Bundes (bitte nach Einrichtungen und Revieren aufschlüsseln)?

8

Erwägt die Bundesregierung im Zuge der in Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3) StStG genannten Verbesserung von Rahmenbedingungen für Industrie, Innovationen, Wohlstand und Beschäftigung ebenfalls die künftige Schaffung von Sonderwirtschaftszonen?

a) Wenn nein, aus welchen Gründen schließt die Bundesregierung die Schaffung künftiger Sonderwirtschaftszonen für die betroffenen Gebieten aus?

b) Wenn ja, in welchen Gebieten sind Sonderwirtschaftszonen geplant, und wann wird dem Deutschen Bundestag ein Entwurf oder eine Stellungnahme hierzu vorgelegt (bitte nach jeweiliger geplanter Sonderwirtschaftszone aufschlüsseln und inhaltlich skizieren)?

9

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf die Aufsetzung eines Staatsvertrags mit den betroffenen Bundesländern zugunsten der verabschiedeten Verträge und Gesetze im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der heimischen Kohleförderung und Kohleverstromung verzichtet?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Inhalt der im öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unter § 8 festgehaltenen Maßnahmenkonzepte zur sozialverträglichen Beendigung der Braunkohleverstromung und der Tagebaue und deren Erarbeitung?

a) Wenn ja, wie sehen diese inhaltlich aus?

b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnisse über die Maßnahmenkonzepte, die durch die vom Bund gestellten Entschädigungssummen finanziert werden, und wann wird sie die Inhalte jener Maßnahmenkonzepte in Erfahrung bringen und dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis geben?

11

Bis wann und an welche übergeordneten europäischen Verbindungskorridore konkret soll eine Anknüpfung des Lausitzer Reviers gemäß Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3) StStG geschaffen werden (bitte nach Projekten und Terminen zur Fertigstellung aufschlüsseln)?

12

Besitzt die Bundesregierung Prognosen zu den Veränderungen der Bruttowertschöpfung in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen (bitte nach prozentualen Anteilen in den jeweiligen Branchen bzw. Sektoren aufschlüsseln)?

a) Wenn ja, wie sehen diese aus, und welche Trends leitet die Bundesregierung für die betroffenen Regionen jeweils daraus ab?

b) Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgt die Zuteilung von Fördermitteln?

13

Welche weiteren Ansiedlungen von Einrichtungen des Bundes oder dessen Außenstellen, wie etwa die Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser, sind im Revier Lausitz im Zuge der Strukturstärkung geplant und fest zugesagt, und wie viele Arbeitsplätze sollen durch diese mindestens dort noch entstehen?

14

Inwieweit ist die Absichtserklärung zur künftigen Stationierung von Organisationselementen der Bundeswehr in der Lausitz bindend (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Steht verbindlich fest, wie viele Arbeitsplätze in Bezug zur vorhergehenden Frage in der Lausitz entstehen?

a) Wenn ja, wie viele?

b) Wenn nein, wann werden Zahlen verbindlich festgelegt?

Berlin, den 26. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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