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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesregierung, an die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden seit dem Jahr 2017

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.05.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2950910.05.2021

Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesregierung, an die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden seit dem Jahr 2017

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes hat jedermann, unabhängig von Wohnsitz oder eigener Betroffenheit, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, vgl. § 1 Absatz 1 IFG. Sinn und Zweck des IFG ist unter anderem, die Bürgerbeteiligung zu fördern und das Vertrauen in die staatlichen Strukturen und Institutionen durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu stärken.

Die Fragesteller interessieren sich daher für die seit dem Jahr 2017 an die Bundesregierung sowie für die an die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden gestellten Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele IFG-Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen wurden seit dem Jahr 2017 an die Bundesregierung und an die Bundesministerien samt deren nachgeordnete Behörden gestellt?

2

Wann sind die IFG-Anträge der Bundesregierung und den Behörden jeweils zugegangen?

3

Mit welchem Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen wurden die IFG-Anträge jeweils versehen?

4

Wurden die IFG-Anträge von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt?

5

Zu welchen amtlichen Informationen wurde jeweils Zugang beantragt (bitte beantragte Informationen vollständig gemäß jeweiligem Antrag aufführen)?

6

Wann und wie wurden die IFG-Anträge jeweils beschieden?

7

Welche Organisationseinheit der zuständigen Behörde war jeweils inhaltlich federführend zuständig?

8

In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Bescheide der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt (bitte zuordenbar angeben)?

9

Mit welcher Begründung wurden die entsprechenden IFG-Anträge abgelehnt?

10

In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurde erhobenen Widersprüchen stattgegeben?

11

In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurden die erhobenen Widersprüche zurückgewiesen?

12

In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Widerspruchsbescheide Klage bzw. Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben?

13

Vor welchen Verwaltungsgerichten wurde jeweils Klage erhoben?

14

Welche wesentlichen Inhalte hatte die jeweils behördenseitig eingereichte Klageerwiderung?

15

Wie wurde gerichtlich über die jeweilige Klage entschieden?

Berlin, den 3. Mai 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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