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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Potentiale von Agri-Photovoltaik

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.06.2021

Aktualisiert

31.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2954311.05.2021

Potenziale von Agri-Photovoltaik

der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung strebt an, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen (vgl. Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, Ein Leitfaden für Deutschland, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Hrsg.), Freiburg, Oktober 2020, S. 2) und den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttoenergieverbrauch auf 80 Prozent zu steigern (vgl. ebd. S. 40). Um diese Ziele zu erreichen, muss nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) die in Deutschland installierte Photovoltaik (PV)-Kapazität um den Faktor 8 bis 10 erhöht werden (vgl. ebd. S. 5).

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, Ertragsflächen zu Solarstromerzeugung zu erschließen, beispielsweise durch die Einbindung der PV-Technologie in Gebäuden, Fahrzeugen, Fahrwegen, Agrar- oder Wasserflächen. Unter all diesen integrierten PV-Ansätzen wird der Agri-PV, d. h. der gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft und die Stromerzeugung mit Photovoltaik, das größte Potenzial zugeschrieben. Würde diese Technologie auf nur 4 Prozent der deutschen Ackerflächen zum Einsatz kommen, könnte bilanziell der gesamte deutsche Strombedarf gedeckt werden (vgl. ebd. S. 8 ff.).

Gleichzeitig bietet die Agri-PV-Technologie zahlreiche Vorteile. Sie entschärft dank der Doppelnutzung der Ackerflächen die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion, ermöglicht eine Steigerung der Landnutzungseffizienz von 60 bis über 80 Prozent (vgl. ebd. S. 5) und ist aus energetischer Sicht deutlich effizienter als der reine Anbau von Energiepflanzen, der in Deutschland immerhin 14 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht (vgl. ebd. S. 10).

Darüber hinaus ermöglicht die Agri-PV-Technologie Synergieeffekte zwischen Stromerzeugung und Landwirtschaft. Beispielsweise verringern die PV-Module die Verdunstung und damit den Bewässerungsbedarf, schützen die acker- und gartenbaulichen Kulturen vor zu intensiver Sonneneinstrahlung, Dürre-, Hagel- und Frostschäden. Diese Funktionen werden aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnen und können einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Klimaresilienz der heimischen Landwirtschaft leisten. Nicht zuletzt eröffnet Agri-PV neue Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die heimischen Landwirtschaftsbetriebe und kann so zu einer Stärkung des ländlichen Raums beitragen (vgl. ebd., u. a. S. 2 f., S. 6 f.).

Dass die Anwendung der Agri-PV-Technologie technisch und ökonomisch machbar ist, wurde bereits in vielen Ländern nachgewiesen (vgl. ebd. S. 7). So sind beispielsweise China, Indien und Südkorea bereits Tausende solcher Anlagen installiert. Außerdem gibt es seit 2017 in Frankreich separate Ausschreibungen für Agri-PV (vgl. ebd. S. 14 ff.).

In Deutschland wollen sich zwar das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiterhin für die Forschung im Bereich der Agri-PV einsetzen (vgl. ebd., S. 3). Dies wird von den Fragestellerinnen und Fragestellern als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet, der für die Nutzung des Potenzials von Agri-PV allerdings noch lange nicht ausreichen wird. Denn als größtes Hindernis wird das Fehlen entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen genannt (vgl. ebd. S. 7).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Forschungsprojekte zu Agri-PV förderte die Bundesregierung bereits (bitte mit jeweiligem Mittelumfang und durchführender Institution auflisten)?

2

In welchen Forschungsfeldern und Anwendungsbereichen von Agri-PV plant die Bundesregierung in Zukunft Forschungsprojekte zu fördern?

3

In welchem Umfang wird die Bundesregierung die Umsetzung von marktnahen Pilotanlagen fördern?

4

Wird die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren für Agri-PV vereinfachen, beispielsweise durch eine explizite Privilegierung von Agri-PV gemäß § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) oder durch die Aufnahme eines „Sondergebiets Agri-Photovoltaik“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?

Wenn nein, warum nicht?

5

Stellen Agri-PV-Anlagen nach Einschätzung der Bundesregierung einen Eingriff in den Naturhaushalt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar, und wann und wie wird die Bundesregierung dazu Rechtssicherheit schaffen?

6

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung für landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen Agri-PV-Anlagen installiert sind, ein Anspruch auf EU-Direktzahlungen bestehen, und wie wird die Bundesregierung hierzu beispielsweise durch eine durch eine Konkretisierung der nationalen Direktzahlen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) Rechtssicherheit schaffen?

7

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in die Wege leiten und umsetzen, damit die in der Praxis unterschiedlich ausgestalteten Agri-PV-Projekte künftig rechtssicher für die Zwecke des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) definiert werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24234, S. 87)?

8

Plant die Bundesregierung, Agri-PV-Anlagen über die auf Bundesratsinitiative hin beschlossenen Innovationsausschreibungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24234; Agri-Photovoltaik, LandSchafftEnergie, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), https://www.landschafftenergie.bayern/beratung/agrarphotovoltaik/ (letzter Aufruf: 19. März 2021, 21.00 h)) hinaus über das EEG zu fördern, bis diese neue Technologie eine Wettbewerbsfähigkeit erreicht hat, beispielsweise durch Einspeisevergütungen für kleinere Anlagen oder eine Technologieprämie (Eurocent pro kWh)?

Wenn nein, warum nicht?

9

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Flächen, auf denen als Agri-PV genehmigte und ggf. geförderte Anlagen installiert sind, auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden?

10

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Maßnahmen notwendig, mit denen ortsansässige Landwirte, Energiegenossenschaften und regionale Investoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Agri-PV-Anlagen bevorzugt werden, damit sichergestellt werden kann, dass Wertschöpfung, Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen verbleiben?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial ein, dass durch eine Förderung von Agri-PV im Gartenbau und der damit einhergehenden Steigerung der Wertschöpfung pro Fläche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe entstehen, vermehrt in Bereiche wie die Beeren- oder Obstproduktion einzusteigen, und es damit zu einer Hebelwirkung für die gesamte landwirtschaftliche Produktion kommt (vgl. Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, Ein Leitfaden für Deutschland, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Hrsg.), Freiburg, Oktober 2020, S. 46 f.)?

Berlin, den 5. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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