Anzahl und Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Robby Schlund, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2020 mit rund 100 000 gemeldeten Fällen leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (– 0,9 %)“ (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_144_233.html). Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht (ebd.). 96 Prozent der im Jahr 2020 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen (ebd.). Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch (ebd.). Im Vergleich zum Jahr 2010 (110 400 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 10,4 Prozent beziehungsweise 10 500 Fälle (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter in Deutschland von 2010 bis 2020 entwickelt (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen), und wie definiert die Bundesregierung „Frauen im gebärfähigen Alter“ (vgl. beispielsweise https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/F06-Frauen-im-gebaerfaehigen-Alter-ab-1950.html)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen in Deutschland von 2010 bis 2020 in folgenden Alterskohorten entwickelt: unter 15; 15 bis 18; 18 bis 20; 20 bis 25; 25 bis 30; 30 bis 35; 35 bis 40; 40 bis 45; 45 bis 50; über 50 (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen absolut und relativ, bezogen auf 100 000 Frauen im gebärfähigen Alter, von 2010 bis 2020 entwickelt (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche (bitte differenzieren nach Schwangerschaftsabbrüchen aufgrund Beratungsregelung, medizinischer sowie kriminologischer Indikation, bitte absolute und relative Werte bundesweit wie auch in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie sind „Beratungsregelung“, „medizinische Indikation“ und „kriminologische Indikation“ bei der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen definiert (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300207004.html)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen im gebärfähigen Alter in Bezug auf die Anzahl der vorangegangenen lebendgeborenen Kinder dieser Frauen absolut und relativ, bezogen auf 100 000 Frauen im gebärfähigen Alter, entwickelt (bitte bundesweit wie auch nach Bundesländern, alten und neuen Bundesländern sowie nachfolgender Anzahl zuvor lebendgeborener Kinder ausweisen: null, eins, zwei, drei, vier, fünf und mehr)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von 2010 bis 2020 in folgenden Alterskohorten absolut und relativ, bezogen auf 100 000 Frauen im gebärfähigen Alter, entwickelt: unter 15; 15 bis 18; 18 bis 20; 20 bis 25; 25 bis 30; 30 bis 35; 35 bis 40; 40 bis 45; 45 bis 50; über 50 (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)? Welche prozentuale Veränderung der absoluten und relativen Werte waren in den jeweiligen Alterskohorten im Zeitraum von 2010 bis 2020 zu verzeichnen?
Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der absoluten Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von 2010 bis 2020 (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300207004.html, Tabelle A.2)?
Sind der Bundesregierung die zentralen Gründe der Frauen bekannt, die im Sinne der Beratungsregelung durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen, wenn ja, welche sind dies, und auf welche Studien und Untersuchungen beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte jeweils das Institut, den bzw. die Verfasser, Kosten und Downloadlink angeben)?
Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2020 eigene Studien und/oder Untersuchungen zu den Ursachen und Entwicklungen von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland beauftragt, und wenn ja, welche, und was waren deren zentrale Ergebnisse (bitte jeweils das beauftragte Institut, den bzw. die Verfasser, Kosten und Downloadlink angeben)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse (Dunkelfeldstudien, Untersuchungen, Berichte, etc.) hinsichtlich des Ausmaßes illegaler Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, und wenn ja, welche (bitte jeweils das beauftragte Institut, den bzw. die Verfasser, Kosten und Downloadlink angeben)?
Wie viele Schwangerschaftsabbrüche kamen in den Jahren 2010 bis 2020 auf 1 000 Geburten (bitte nach einzelnen Jahren und auch nach Bund, Bundesländern sowie alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Frauen in den Alterskohorten 40 bis 50 und 50 bis 60 hatten 2005, 2010, 2015 und 2020 keine Kinder (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung das verfügbare Individual- sowie Haushaltseinkommen auf die Häufigkeit ungewollter Schwangerschaften sowie auf die Entscheidungen von Frauen zum Schwangerschaftsabbruch? Sind der Bundesregierung Studien, Untersuchungen oder Berichte bekannt, die die Korrelation zwischen beiden Werten untersuchen oder untersucht haben (wenn ja, bitte jeweils die zentralen Erkenntnisse, das beauftragte Institut, den bzw. die Verfasser und Downloadlink angeben)?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für Schwangere gegenwärtig die Möglichkeit, nach digitaler oder telefonischer Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Postweg Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch postalisch zu erhalten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, seit wann, und bis wann soll diese Möglichkeit bestehen?
Besteht für Schwangere gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, digitale oder telefonische Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, seit wann, und in welchen Bundesländern besteht diese Möglichkeit, und bis wann soll diese Möglichkeit bestehen?
Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern eine dauerhafte Ermöglichung digitaler oder telefonischer Schwangerschaftskonfliktberatung, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Ist eine Evaluation der Effekte digitaler und telefonischer Schwangerschaftskonfliktberatung durch die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern geplant?
a) Wenn ja, was wird hierbei im Fokus stehen, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist die von der Abteilung Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte bzw. geförderte sechsmonatige Pilotstudie der Hochschule Merseburg, die erstmalig Daten über Settings, Abläufe und Inhalte der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach den §§ 2 und 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie erheben sollte, bereits veröffentlicht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20987, S. 2)?
a) Was sind die zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Studie mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Corona-Pandemie und Corona-Maßnahmen der Bundesregierung einerseits und der Zahl und Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen andererseits (bitte die Zahlen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
b) Wo, und wann wurde die Studie veröffentlicht (bitte Downloadlink angeben)?
c) Warum, sollten die Ergebnisse der Studie bereits vorliegen, aber noch nicht veröffentlicht worden sein, wurden sie noch nicht veröffentlicht, und wann werden sie veröffentlicht (bitte Datum, Art und Ort der Veröffentlichung angeben)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine auf die Pilotstudie folgende Hauptstudie bereits beauftragt worden, und wenn ja, ist die auf Basis der Ergebnisse der Pilotstudie geplante bundesweite Erhebung in Form einer Hauptstudie bereits beauftragt worden?
a) Wann ist dabei mit Ergebnissen und einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?
b) Wenn die Hauptstudie noch nicht beauftragt wurde, warum ist dies noch nicht geschehen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung während des Zeitraums der Corona-Pandemie die Zahl der Schwangerschaften und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum Vorjahr entwickelt, und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute und relative Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen vom ersten bis zum vierten Quartal des Jahres 2020 (bitte die Zahlen nach Quartalen im Bund, in den Bundesländern sowie den alten und neuen Bundesländern getrennt ausweisen)?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, insbesondere auch solche, die über die Schwangerenkonfliktberatung hinausgehen, um das ungeborene Leben in Deutschland besser zu schützen, und wenn ja, welche?