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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Angebote der Jobcenter an Langzeitarbeitslose

(insgesamt 24 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.06.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3002525.05.2021

Angebote der Jobcenter an Langzeitarbeitslose

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wer arbeitslos ist und sich weiterbilden möchte, dem stehen seitens der Arbeitsagenturen und Jobcenter zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Angebote reichen von kurzfristigen Maßnahmen wie z. B. einem Bewerbungstraining bis hin zu längerfristigen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit führt an, dass berufliche Weiterbildungen das Erreichen der Ziele im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterstützt – nämlich die Integration in den Arbeitsmarkt, steigende Einkommen und damit den Wegfall der Hilfebedürftigkeit (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015544.pdf).

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28245 zeigt jedoch, dass nur wenige Langzeitarbeitslose an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Im November 2020 waren es 13 546 Personen, im Vorjahresmonat 15 025 Personen. Bereits im Februar 2021 stieg die Zahl der Langzeitarbeitslosen auf über eine Million an – mit weiterhin steigender Tendenz (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/666216/umfrage/anzahl-der-langzeitarbeitslosen-pro-monat-in-deutschland/). Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, Langzeitarbeitslose durch passgenaue Maßnahmen beim Übergang in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Personen von den Arbeitsagenturen und Jobcentern Angebote für unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Instrumente erhalten haben, wie sich dieser Personenkreis zusammensetzt und welche Auswirkungen möglicherweise die Corona-Pandemie hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung von den Arbeitsagenturen und Jobcentern Angebote zur Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten?

a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Männern und Frauen?

b) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen unter 26 Jahren, 26 bis 35 Jahre, 36 bis 45 Jahre, 46 bis 55 Jahre, 56 Jahre und älter?

c) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen, die 58 Jahre und älter sind?

d) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben?

e) Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden?

f) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die sich jeweils seit bis zu zwei Jahren, seit zwei bis vier Jahren, seit vier bis sechs Jahren und seit sechs Jahren oder länger im SGB-II-Bezug befinden?

g) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die über keine Berufsausbildung verfügen?

2

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter hinsichtlich arbeitsmarktpolitischer Instrumente an (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

3

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, erhalten nach Kenntnis der Bunderegierung von den Arbeitsagenturen und Jobcentern Angebote hinsichtlich beruflicher Weiterbildungen (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Männern und Frauen?

b) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen unter 26 Jahren, 26 bis 35 Jahre, 36 bis 45 Jahre, 46 bis 55 Jahre, 56 Jahre und älter?

c) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen, die 58 Jahre und älter sind?

d) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben?

e) Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden?

f) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die sich jeweils seit bis zu zwei Jahren, seit zwei bis vier Jahren, seit vier bis sechs Jahren und seit sechs Jahren oder länger im SGB-II-Bezug befinden?

g) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die über keine Berufsausbildung verfügen?

4

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter hinsichtlich beruflicher Weiterbildungen an (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

5

Welche Konsequenzen hat es für Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn sie Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter hinsichtlich beruflicher Weiterbildungen nicht annehmen?

6

Welche beruflichen Weiterbildungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsagenturen und Jobcenter Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, an (bitte die zehn häufigsten Maßnahmen auflisten sowie die monatliche Entwicklung seit 2018 angeben)?

7

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl an Angeboten der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit, dass berufliche Weiterbildungen das Ziel, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren, unterstützen?

9

Was plant die Bundesregierung, um mehr Langzeitarbeitslose mit beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern?

10

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, erhalten nach Kenntnis der Bunderegierung von den Arbeitsagenturen und Jobcentern Angebote hinsichtlich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Männern und Frauen?

b) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen unter 26 Jahren, 26 bis 35 Jahre, 36 bis 45 Jahre, 46 bis 55 Jahre, 56 Jahre und älter?

c) Wie hoch ist jeweils der Anteil an Personen, die 58 Jahre und älter sind?

d) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben?

e) Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden?

f) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die sich jeweils seit bis zu zwei Jahren, seit zwei bis vier Jahren, seit vier bis sechs Jahren und seit sechs Jahren oder länger im SGB-II-Bezug befinden?

g) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die über keine Berufsausbildung verfügen?

11

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter hinsichtlich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung an (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

12

Welche Konsequenzen hat es für Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn sie Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter hinsichtlich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung nicht annehmen?

13

Welche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsagenturen und Jobcenter Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, an (bitte die zehn häufigsten Maßnahmen auflisten sowie die monatliche Entwicklung seit 2018 angeben)?

14

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl an Angeboten der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter?

15

Wie viele Personen, die sich im SGB-II-Bezug befinden, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über keine Berufsausbildung (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)?

a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von Männern und Frauen?

b) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die jünger sind als 26 Jahre?

c) Wie hoch ist der Anteil an Personen, die in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern leben?

d) Wie hoch ist der Anteil an Alleinerziehenden?

16

Wie viele der in Frage 15 abgefragten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote für Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung erhalten (bitte die monatliche Entwicklung seit 2018 sowie die absoluten und prozentualen Zahlen angeben)? Wie viele dieser Personen haben die Angebote auch angenommen?

17

Aus welchen Gründen lehnen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote zur Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ab?

18

Findet eine systematische Erfassung der Ablehnungen mitsamt der Ablehnungsgründen statt?

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Gibt es Unterschiede in den Ablehnungsgründen der unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente?

a) Wenn ja, welche sind dies (bitte jeweils für die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumente angeben)?

b) Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Unterschiede?

c) Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ablehnungsgründen entgegenzuwirken?

20

Wie schätzt die Bundesregierung den zukünftigen Bedarf der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instrumente ein?

21

Wie viele Angebote zur Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen im Schnitt, bevor sie den Leistungsbezug für mehr als sechs Monate wieder verlassen?

22

Weshalb befinden sich Personen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz wiederholter Angebote weiterhin im SGB-II-Bezug?

23

Sind der Bundesregierung Studien bekannt, welche die Wirkung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt untersuchen, und wenn ja, welche?

24

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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