Vorfälle bei der Zusammenarbeit mit afghanischen Sicherheitskräften
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
20 Jahre nach Beginn des mit Operation Enduring Freedom eingeläuteten Afghanistaneinsatzes beendet die Bundeswehr ihr zuletzt im Rahmen der Operation Resolute Support geleistetes Engagement in Afghanistan voraussichtlich im August 2021 (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/karrenbauer-afghanistan-101.html).
Mit 59 deutschen Soldaten, die ihr Leben ließen, und vielen physisch und psychisch verwundeten Soldaten, ist dies der bislang längste und verlustreichste Einsatz in der Geschichte der Bundeswehr (vgl. www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/gedenken-tote-bundeswehr/todesfaelle-bundeswehr).
Der gesamte Kostenaufwand von 12,5 Mrd. Euro an deutschen Steuergeldern sucht bislang ebenfalls seinesgleichen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verteidigung-kosten-101.html).
Eine gründliche Nachbetrachtung des Einsatzes, vornehmlich im Rahmen einer umfassenden Evaluierung, aber auch im Rahmen parlamentarischer Anfragen und Debatten, ist deshalb nach Auffassung der Fragesteller wichtig.
Dazu gehört auch, über die teils besorgniserregenden Berichte von Soldaten zu sprechen, die in Afghanistan eingesetzt waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Ist der Bundesregierung bekannt, dass afghanische Sicherheitskräfte Kräfte der Bundeswehr bei gemeinsamen Operationen, „im Stich“ ließen, sich also im Laufe der Operation unabgesprochen entfernten (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/naher-osten/afghanistan-unkoordinierter-rueckzug-mit-schuss-12197208.html)?
Wurde der Bundesregierung ein solches Verhalten gemeldet?
Wenn ja, wie oft gingen entsprechende Meldungen ein?
Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Vorfällen gemäß Frage 1?
Hat die Bundesregierung etwas unternommen, um entsprechende Vorfälle aufzuklären, und wenn ja, was (bitte ausführen)?
Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus diesen Vorfällen?
Wurden insbesondere dem heutigen Generalleutnant Jörg Vollmer, dem heutigen Generalleutnant Bruno Kasdorf, dem Kommandeur der Task Force 47, der Abteilungsleiterebene der AbtSpezOp (2013) des EinsFüKdo Deutscher Bundestag und der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Jahres 2013, Dr. Susanne Kastner, solche Vorfälle gemeldet?
Sofern die Verantwortung für derartige Vorfälle bei der jeweiligen militärischen Führung vor Ort liegt,
a) trägt die Bundesregierung die Verantwortung für das Handeln der militärischen Führung,
b) hat die Bundesregierung geprüft, ob derartige Meldungen von der jeweiligen militärischen Führung korrekt bearbeitet wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass afghanische Sicherheitskräfte im Rahmen gemeinsamer Operationen absichtlich auf Bundeswehrsoldaten schossen (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/krisen/id_63597898/bundeswehr-so-starb-elitesoldat-daniel-w-in-afghanistan.html)?
Hat die Bundesregierung bzw. hat die zuständige militärische Stelle entsprechende Meldungen (bezüglich Frage 8) erhalten?
a) Wenn ja, wie oft?
b) Wenn ja, wurde diesen Meldungen nachgegangen (bitte ausführen)?
c) Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zog die Bundesregierung aus diesen Vorfällen?
d) Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um festzustellen, ob die zuständige militärische Stelle derartige Meldungen erhalten und korrekt darauf reagiert hat (bitte ausführen)? Wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass einige der Afghanen auf politischer bzw. Kommandeursebene, mit denen sie zusammenarbeitete bzw. zusammenarbeitet, kriminell waren (vgl. www.jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/ksk-soldat-wirft-afghanischen-einheiten-kindesmissbrauch-vor/)?
Wenn Frage 10 bejaht wurde, gehören zu den kriminellen Tätigkeiten dieser Personen auch Menschenhandel, Drogenhandel und der sexuelle Missbrauch von Kindern (vgl. ebd.)?
a) Wenn ja, was waren die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis?
b) Wenn nein, würde die Bundesregierung jemals mit solchen Personen zusammenarbeiten?
c) Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um zu prüfen, ob der zuständigen militärischen Führung entsprechende Erkenntnisse vorliegen (wenn ja, welche)?
d) Gingen bei Stellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) jemals entsprechende Meldungen ein?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Personen, welche Angriffsabsichten gegen Bundeswehrsoldaten hegten und die mit Hilfe von Bundeswehrkräften festgenommen wurden, auf Druck der Taliban freigelassen wurden (vgl. www.derstandard.de/story/2000117705273/afghanische-regierung-kuendigte-freilassung-von-900-taliban-an)?
Wenn ja, wurden anstelle solcher Personen dann andere Personen verurteilt?
Gingen Meldungen gemäß Frage 12 bei der Bundesregierung oder der zuständigen militärischen Stelle ein?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um zu prüfen, ob Meldungen gemäß Frage 12 bei der zuständigen, militärischen Stelle eingingen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass in Bundeswehreinsätzen erlittene posttraumatische Belastungsstörungen bei Soldaten zu Verhaltensauffälligkeiten führen können?