Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Till Mansmann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschloss der Deutsche Bundestag am 27. März 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020. Die Aussetzung betraf alle Unternehmen, deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie basierte. Die Aussetzung, zunächst bis Ende September 2020 geltend, wurde danach für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig waren, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Schließlich beschloss die Bundesregierung, die Aussetzung ein weiteres Mal bis 30. April 2021 für die Unternehmen zu verlängern, die einen Antrag auf Corona-Hilfen gestellt hatten. Mit Ablauf des 30. April 2021 endete die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für alle Unternehmen.
Die 14-monatige teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht birgt nach Meinung einiger Ökonomen die Gefahr der Entstehung sogenannter Zombieunternehmen (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/zombiefirmen-koennten-insolvenzwelle-ausloesen-17312952.html). Diese Betriebe werden durch die Aussetzung der Antragspflicht und mithilfe der staatlichen Corona-Hilfen künstlich am Leben erhalten, können aber nach dem Auslaufen der staatlichen Hilfe nicht mehr fortexistieren. Solang diese allerdings nicht in einem Insolvenzverfahren abgewickelt werden, besteht die Gefahr, dass sie andere gesunde Unternehmen beispielsweise durch ungedeckte Aufträge wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank zwar im Jahr 2020 auf 15.841, das sind damit 15,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Allerdings weist unter anderem eine Studie von Creditreform und dem Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) aus dem März 2021 darauf hin, dass sich durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ein Rückstau von 25.000 Insolvenzen überwiegend kleiner Betriebe gebildet habe (vgl. https://www.creditreform.de/footer/creditreform/presse/shownews/show/default-d40e588541).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. bis zum 27. März 2021 gestellt und im Rahmen des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ nicht weiterverfolgt?
Wie viele Insolvenzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zeiträumen von März 2020 bis Ende September 2020, Anfang Oktober 2020 bis Ende Dezember 2020 und Anfang Januar 2021 bis Ende April 2021 sowie seit Anfang Mai 2021 beantragt worden?
Wie viele Insolvenzanträge erwartet die Bundesregierung insgesamt für das Jahr 2021?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Insolvenzbekanntmachungen im Februar 2021 um 30 Prozent und im März 2021 um 37 Prozent, jeweils im Vergleich zum Vormonat (vgl. Corona-Wochenbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 5. Mai 2021, Ausschussdrucksache 19(9)1074, S. 2)?
Wie viele Unternehmen wurden im Jahr 2019 abgemeldet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen wurden seit Januar 2020 abgemeldet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmensabmeldungen erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2021?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Antragssteller für Corona-Hilfen seit dem 1. Januar 2021 lediglich deshalb einen Antrag auf die betreffende Hilfe gestellt haben, um weiterhin von der Insolvenzantragspflicht ausgenommen zu sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die auf 44 Mrd. Euro, im Vergleich zu 26 Mrd. Euro im Vorjahr, deutlich gestiegenen Gläubigerforderungen an Insolvenzantragssteller im Jahr 2020 im Kontext der gesunkenen Gesamtzahl der Insolvenzanträge?
Erwartet die Bundesregierung für 2021 einen erneuten Anstieg der Gläubigerforderungen infolge von Insolvenzen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der genannten Studie von Creditreform und dem ZEW, nach der sich ein Rückstau von 25.000 Insolvenzen in Deutschland gebildet hat, der ab der zweiten Jahreshälfte 2021 in die Statistik einfließen wird?
Inwieweit haben sich die Anpassung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab 1. Oktober 2020 und 1. Januar 2021 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Anzahl der Insolvenzanträge niedergeschlagen, und welchen Effekt hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Beibehaltung der ursprünglichen Aussetzung für alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen nach sich gezogen?
Wie hat sich die Zahl der Insolvenzen in den nicht von der Aussetzung der Insolvenzpflicht betroffenen Branchen (z. B. Lebensmitteleinzelhandel und andere Bereiche der Daseinsvorsorge) im letzten Jahr im Vergleich zu 2019 entwickelt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?
Welche Rolle spielte die Entwicklung der Konjunktur in Deutschland bei der Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht, mit Blick auf den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2021 um 1,7 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal 2020 (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/04/PD21_211_811.html)?
Hat der Stand der Auszahlung der Corona-Hilfen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, die zum 27. April 2021 erst zu 3,1 Mrd. Euro der beantragten 7,3 Mrd. Euro abgeflossen ist (vgl. Corona-Wochenbericht des BMWi vom 28. April 2021, Ausschussdrucksache 19(9)1063, S. 13), eine Rolle bei der Abwägung des Auslaufens der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gespielt?
Welchen Einfluss hat die Dauer und Stärke der Lockdown-Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Entwicklung der Insolvenzzahlen?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Lage der knapp 10.000 Unternehmen vorgenommen, die zum Stand des 27. April 2021 einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, aber bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Abschlagszahlung noch reguläre Zahlung erhalten hatten (vgl. Corona-Wochenbericht des BMWi vom 28. April 2021, Ausschussdrucksache 19(9)1063, S. 13) und die, sofern die beantragten Mittel bis zum 30. April nicht abgeflossen sind, Gefahr laufen, ein Insolvenzverfahren einzuleiten?
Wenn ja, wie ist diese Bewertung ausgefallen, und zog die Bundesregierung daraus eine Konsequenz?
Wenn nein, warum nicht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Reaktivierung der Insolvenzantragspflicht bei gleichzeitiger Limitierung der Überbrückungshilfe trotz der beihilferechtlichen Abstimmung, nach der diese Limitierung nicht geboten ist, weil sie gerade bei Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) unterproportional wirkt (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/coronakrise-unser-ueberleben-sichern-maritim-notverkaeufe-alarmieren-die-hotelbranche/27097732.html?ticket=ST-8272834-chMLApgSccjUbUdNd1cJ-ap5)?
Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von dem Ende letzten Jahres im Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführten außergerichtlichen Sanierungsprozess Gebrauch gemacht, beziehungsweise von wie vielen solchen Verfahren geht die Bundesregierung für das Jahr 2021 aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen nach der Wiedereinführung der Insolvenzpflicht vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren?
Plant die Bundesregierung in diesem Kontext eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III?
Plant die Bundesregierung weitere Corona-Hilfen, und wenn ja, welche, und ab wann sollen sie greifen?
Wie bewertet die Bundesregierung, den im Bericht der European Systemic Risk Board (ESRB) („Prevention and management of a large number of corporate insolvencies“, S. 29) aufgeführten Vorschlag, die aktuellen Wirtschaftshilfen „weich“ auslaufen zu lassen, um so eine aufgeschobene Insolvenzwelle ab dem Ende der Corona-Hilfen zu vermeiden, und hat die Bundesregierung bereits konkrete Pläne für ein solches „smooth phasingout“ (vgl. ebd.)?
Inwiefern werden die 14 Monate der teilweise ausgesetzten Insolvenzantragspflicht auf den 24-monatigen Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 (2) der Insolvenzordnung (InsO) angerechnet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass durch den (verschobenen) Prognosezeitraum der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 (2) InsO die Anzahl der Verfahren wegen Insolvenzverschleppung zunehmen wird?