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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wehrmedizinische Forschung der Bundeswehr

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.07.2021

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3034107.06.2021

Wehrmedizinische Forschung der Bundeswehr

der Abgeordneten Pascal Kober, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Frank Sitta, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Sanitätsakademie der Bundeswehr in München leistet einschließlich der ihr unterstellten Institute einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung, Forschung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr. Sie umfasst drei Ressortforschungsinstitute: das Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr und das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/kommando-und-organisation-sanitaetsdienst/sanitaetsakademie-der-bundeswehr).

Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr wird von Seiten der Bundesregierung sehr intensiv in die wissenschaftliche und operative Arbeit der Pandemiebewältigung eingebunden. So bildet ein aktueller Schwerpunkt des Instituts die Genomsequenzierung des Coronavirus sowie dessen Mutationen. Das Institut erforscht bereits seit Beginn der Corona-Pandemie das SARS-CoV-2-Virus und leistet mit dieser Forschung einen entscheidenden Beitrag für den Infektionsschutz und die Pandemiebekämpfung in Deutschland. Dem Institut gelang es so beispielsweise, im Januar 2020 den ersten deutschen COVID-19-Krankheitsfall zu diagnostizieren (https://instmikrobiobw.de/startseite/diagnostik-und-medizinische-b-aufklaerung/2019-ncov). Auch hinsichtlich der Übertragbarkeit des Virus hat das Institut wichtige Erkenntnisse publiziert (https://instmikrobiobw.de/startseite/diagnostik-und-medizinische-b-aufklaerung/2019-ncov/pressemitteilung-1). Bei ihrem Besuch der Sanitätsakademie im Februar 2021 hob die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer die „wissenschaftliche Spitzenleistung“ der Bundeswehr bei der Pandemiebewältigung hervor. Zudem gab sie eine Verstärkung des Instituts für Mikrobiologie bekannt (https://www.bmvg.de/de/presse/ministerin-akk-besucht-sanitaetsakademie-bundeswehr-muenchen-5030190).

Die Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr wird maßgeblich durch den Titel 551 02 (Wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige militärische Forschung) des Kapitels 1404 des Bundeshaushalts finanziert. Für das Jahr 2021 wurden in diesem Titel 5 Mio. Euro angesetzt (https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf).

Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, wie es um die finanzielle Ausstattung der Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr und die Umsetzung von Forschungsvorhaben gestellt ist – insbesondere auch im Lichte der hohen Bedeutung der Forschung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sieht die Bundesregierung, dass die Sanitätsakademie einschließlich der ihr unterstellten Institute der Bundeswehr in München wichtige wissenschaftliche Beiträge leistet, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

2

Sieht die Bundesregierung, dass insbesondere auch das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr einen entscheidenden Beitrag zur Erforschung und Eindämmung der Corona-Pandemie leistet, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

3

Sieht die Bundesregierung, dass auch außerhalb der Institute wesentliche Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr betrieben wird, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

4

Wie haben sich die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel im Titel 551 02 (Wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige militärische Forschung) des Kapitels 1404 in den vergangenen Jahren verändert (bitte die jährliche Titelhöhe seit 2015 prozentual sowie absolut angeben)?

a) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 für die Forschung im Sanitätsdienst insgesamt zur Verfügung (bitte pro Jahr prozentual sowie absolut angeben)?

b) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 den jeweiligen Ressortforschungsinstituten der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München zur Verfügung (bitte pro Jahr und pro Ressortforschungsinstitut prozentual sowie absolut angeben)?

c) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 für die Forschung außerhalb der Ressortforschungsinstitute zur Verfügung?

5

Welcher Betrag wurde im Rahmen der Bedarfsaktualisierung zur Finanzbedarfsanalyse 2021 für die Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr ursprünglich gemeldet?

a) Sofern ursprünglich ein höherer Betrag gemeldet wurde, warum wurde letztlich ein niedrigerer Betrag angesetzt?

b) Sofern ursprünglich ein niedrigerer Betrag gemeldet wurde, warum wurde letztlich ein höherer Betrag angesetzt?

6

Welche Mittelabflüsse sind im Bereich der Forschung des Sanitätsdienstes im Jahr 2021 bereits im Titel 551 02 erfolgt (bitte prozentual sowie absolut angeben)? Für welche Forschungsvorhaben sind diese Mittelabflüsse in jeweils welcher Höhe abgeflossen?

7

In welcher Höhe sind die Mittel des Titels 551 02 bereits fest gebunden, und welcher Betrag der Förderung ist variabel einsetzbar?

a) Um welche Projekte handelt es sich jeweils?

b) Wann ist damit zu rechnen, neue Projekte beauftragen zu können?

c) Inwiefern und in welchem Umfang besteht die Überlegung, bereits fest gebundene Mittel wieder freizusetzen? Sind der Bundesregierung entsprechende Bemühungen der Sanitätsakademie bekannt?

8

Was genau umfasst die von der Bundesverteidigungsministerin bei ihrem Besuch der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München bekanntgegebene Verstärkung des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr (https://www.bmvg.de/de/presse/ministerin-akk-besucht-sanitaetsakademie-bundeswehr-muenchen-5030190), und inwiefern schlägt sich dies in den der Sanitätsakademie zur Verfügung stehenden Mittel nieder?

9

Welche Forschungsvorhaben im Sanitätsdienst der Bundeswehr können derzeit (noch) nicht begonnen werden, da hierfür keine freien Mittel zur Verfügung stehen (bitte Forschungsvorhaben genau angeben)?

a) Wie viele dieser Forschungsvorhaben sind am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr angesiedelt, und wie viele Mittel würden hierfür benötigt?

b) Wie viele dieser Forschungsvorhaben haben in welchem finanziellen Umfang unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur derzeitigen Corona-Pandemie?

10

Gibt es, nach Ansicht der Bundesregierung, aufgrund der Corona-Pandemie besondere Forschungsbedarfe im Jahr 2021 an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München bzw. an einem oder mehreren ihrer Ressortforschungsinstitute?

a) Wenn ja, welche sind dies? Und sind, nach Ansicht der Bundesregierung, die im Haushaltsplan angesetzten 5 Mio. Euro im Titel 551 02 auch in Hinblick auf die besonderen Forschungsbedarfe im Rahmen einer globalen Pandemie ausreichend?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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