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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Streichung von Rentenbeiträgen für ALG-II-Beziehende im Rahmen des Kürzungspakets

Auswirkungen des Beitragswegfalls auf Ansprüche aus gesetzlicher und Erwerbsminderungsrente, Wartezeiten, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten, Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation sowie Riester-Förderung; Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kommunen wegen zu erwartender erhöhter Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.07.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/234730. 06. 2010

Streichung von Rentenbeiträgen für ALG-II-Beziehende im Rahmen des Kürzungspakets

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Werner Dreibus, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will laut ihrem am 8. Juni 2010 im Kabinett beschlossenen Kürzungspaket unter anderem „den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II Empfänger abschaffen“ (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch), um „die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu stärken“ (Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken – Acht Punkte für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung –, S. 4).

Der Rentenversicherung würden dadurch Mindereinnahmen von 1,8 Mrd. Euro jährlich entstehen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung würde dadurch bis 2014 um rund 8 Mrd. Euro geringer ausfallen. Dadurch würden sich mögliche Beitragssatzsenkungen verschieben und geringer ausfallen.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages begründete die Bundesregierung diese Maßnahme unter anderem damit, dass sich durch „die bisherige Rentenbeitragszahlung des Bundes für Bezieher von Arbeitslosengeld II deren spätere monatliche Rente um nur rund 2 Euro je Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld II [erhöht]. Menschen mit sehr langen Leistungsbezugszeiträumen wären deshalb ohnehin auf die Grundsicherung im Alter angewiesen“ (Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Sparbeschlüssen der Regierungskoalition in der Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik, Ausschussdrucksache 17(11)187).

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 35 (Bundestagsdrucksache 17/2223) des Abgeordneten Matthias W. Birkwald der Fraktion DIE LINKE. vom 10. Juni 2010 erläuterte die Bundesregierung, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) künftig in der Regel als sog. unbewertete Anrechnungszeit berücksichtigt wird.

Daraus ergeben sich Fragen sowohl nach den konkreten Auswirkungen auf die Ansprüche von ALG-II-Beziehenden als auch auf die gesetzliche Rentenversicherung und andere Sozialleistungsträger sowie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie würde sich der Erwerb von Ansprüchen auf eine gesetzliche Rente bzw. auf eine Erwerbsminderungsrente für ALG-II-Beziehende durch die geplante Maßnahme verändern?

Welche Auswirkungen hat die Veränderung für ALG-II-Beziehende, die vor ihrem Leistungsbezug bereits Ansprüche auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben und welche auf ALG-II-Beziehende, die keine solchen Leistungsansprüche erworben haben?

2

Wie viele ALG-II-Beziehende sind seit 2005 jährlich aus dem SGB-II-Bezug in den Bezug einer Erwerbsminderungsrente bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit übergewechselt?

Wie viele davon konnten ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst im ALG-II-Bezug vervollständigen (bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

3

Was bedeutet „in der Regel“ und soll bzw. kann es demnach auch Fallkonstellationen geben, in denen Zeiten des ALG-II-Bezugs nicht als unbewertete Anrechnungszeit behandelt werden bzw. in denen diese als bewertete Anrechnungszeiten behandelt werden?

4

Für welche Personengruppen ist es in Zukunft nicht mehr möglich, innerhalb des ALG-II-Bezugs einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu vervollständigen, und wie groß ist dieser Personenkreis (Personen im ALG-II-Bezug, die noch nicht die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 und 2 SGB VI erfüllen, aber bereits Versicherungszeiten aufweisen; bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

5

Wie verträgt sich das Argument, die Beitragszahlungen im ALG-II-Bezug könnten ohne große Verluste abgeschafft werden, da sie nur rund 2 Euro späterer monatlicher Rente je Jahr ALG-II-Bezug brächten, mit der Begründung, durch die Streichungen im SGB-II-Bereich sollten Arbeitsanreize erhöht werden, und bedeutet die Begründung, dass die Bundesregierung in den 2,09 Euro Rentenanspruch, die pro Jahr im Leistungsbezug entstehen, einen negativen Anreiz zur Arbeitsaufnahme sieht?

6

Wie wirkt sich die Abschaffung der Rentenbeiträge im ALG-II-Bezug auf die Zurechnungszeiten aus?

7

Welche möglichen Konsequenzen hat sie für die Aufwertung von Zeiten niedrigen Entgelts nach der für Zeiten bis 1992 geltenden Rente nach Mindestentgeltpunkten und die sich daraus ergebende Rentenhöhe für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler?

8

Wie wirkt sich die Abschaffung der Rentenbeiträge für ALG-II-Beziehende auf den Anspruch auf Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben aus, welcher Personenkreis ist davon betroffen und wie groß ist dieser (bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

9

Wie viele ALG-II-Beziehende erhalten aktuell bzw. haben bisher insgesamt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

10

Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Rentenbeiträge für ALG-II-Beziehende auf den Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation, und welche Personengruppen sind dadurch vom Verlust dieses Anspruchs betroffen (bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

11

Wie viele ALG-II-Beziehende erhalten aktuell bzw. haben bisher insgesamt Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten (bitte insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht darstellen)?

12

Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Rentenbeiträge für ALG-II-Beziehende auf das Erreichen verschiedener Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, und an welchen Stellen bzw. bei welchen Leistungen kann sie zu Lücken in der Versicherungsbiografie und zum Verfehlen von Ansprüchen führen?

13

Hat die Umstellung von Beitragszeiten auf unbewertete Anrechnungszeiten Auswirkungen für Sozialgeldbeziehende und Nichtleistungsbeziehende, und wenn ja, welche?

14

Welche Konsequenzen hat die Abschaffung der Rentenbeiträge für ALG-II-Beziehende für deren Anspruch auf geförderte Altersvorsorge (Riester-Förderung)?

15

Wie würde sich der Verlust des Anspruchs von ALG-II-Beziehenden auf Riester-Förderung damit vertragen, dass die Bundesregierung immer wieder argumentiert, dass von der Riester-Förderung insbesondere Geringverdienende und hier auch ALG-II-Beziehende profitieren, da sie mit einem Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr die vollen Zulagen erhalten, und dies zur Legitimation ihrer Politik der Absenkung des Rentenniveaus und der Förderung privater Vorsorge heranzieht?

16

Wie wirkt sich die Streichung der Rentenbeitragszahlungen für ALG-II-Beziehende auf die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung, die gesetzlichen Beitragssatzziele und die für 2014 anvisierte Absenkung des Rentenbeitragssatzes aus?

17

Wie bewertet die Bundesregierung, dass es durch die die Streichung der Rentenbeitragszahlungen für ALG-II-Beziehende durch die Grundsicherungsträger zu einer Verschiebung von Lasten auf die Beitragszahlenden kommt, und wie steht dies im Verhältnis zu den Bestrebungen der Bundesregierung, die Beitragszahlenden nicht weiter zu belasten bzw. diese sogar zu entlasten?

18

Welche Be- und Entlastungen hinsichtlich der Rentenzahlungen für ALG-II-Beziehende, der Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten, für die Rente nach Mindestentgeltpunkten, für Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben ergeben sich durch die Umstellung von Beitragszeiten auf unbewertete Anrechnungszeiten, und wie lassen sich diese jeweils beziffern bzw. einschätzen (falls keine genaue Bezifferung bzw. Abschätzung möglich ist, bitte tendenzielle Be- und Entlastungseffekte durch die einzelnen Auswirkungen skizzieren)?

19

Entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bilanz der Be- und Entlastungen durch die Umstellung jenseits der 1,8 Mrd. Euro Mindereinnahmen aus Beitragszahlungen der Grundsicherungsträger weitere Mindereinnahmen bzw. Belastungen, und wenn ja, in welcher Höhe?

20

Welche Belastungen entstehen den kommunalen Haushalten durch die Umstellung und eine damit eventuell verbundene verstärkte künftige Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch ehemalige ALG-II-Beziehende (wenn Belastungen nicht konkret beziffer- bzw. abschätzbar sind, bitte tendenzielle Auswirkungen für die kommunalen Haushalte skizzieren)?

Berlin, den 30. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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