Mitgliedswahlen in die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen
der Abgeordneten Bijan Djir-Sarai, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 20. April 2021 wurden die Mitglieder für die Commission on the Status of the Women (CSW) der Vereinten Nationen (VN) für eine Amtsperiode von 2022 bis 2026 gewählt. Die VN-Frauenrechtskommission ist das höchste Gremium der Vereinten Nationen, das sich mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung von Frauenrechten weltweit befasst.
Die Kommission agiert seit 1946 als eines der Organe des Wirtschafts- und Sozialrates der VN. Vertreterinnen und Vertreter der Kommission werden für eine Periode von vier Jahren von den 47 Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialrates bestimmt. Die 45 Staaten der CSW werden aufgrund eines repräsentativen geografischen Verteilungsschlüssels benannt. Demnach setzt sich die Kommission aus 13 Mitgliedern aus Afrika, elf aus Asien, neun aus Lateinamerika und der Karibik, acht aus Westeuropa und vier aus Osteuropa zusammen.
Bei der diesjährigen Wahl wurden Cabo Verde, Ägypten, Mauretanien, Tunesien, Costa Rica, Panama und Trinidad und Tobago durch Zuruf in die Kommission gewählt. In einer geheimen Abstimmung wurden sowohl Iran als auch Pakistan, China, Japan und Libanon für die kommende Amtsperiode bestimmt. Bis auf Kanada hat sich bislang keine Regierung zu ihrem Abstimmungsverhalten geäußert (https://www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/iran-in-frauenrechts-gremium-der-un-gewaehlt-76154124.bild.html).
Die Aufnahme von Staaten wie Iran oder Pakistan in ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Gleichstellung und Durchsetzung von Frauenrechten global zu fördern, wirft angesichts der desaströsen Lage der Menschen- und Frauenrechte in beiden Staaten aus Sicht der Fragesteller in vielerlei Hinsicht Fragen auf. Die Wahl Irans sorgt auch bei Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für Menschen- und Frauenrecht innerhalb Irans einsetzen, für Kritik (https://www.dw.com/de/kritik-an-wahl-irans-in-un-gremium-f%C3%BCr-frauenrechte/a-57361913).
Seit Generationen kämpfen iranische Frauen für ihre Rechte. Noch immer sind sie in ihrem eigenen Land stark benachteiligt und sowohl im öffentlichen als auch im privaten Umfeld einer extremen Form der Diskriminierung ausgesetzt. So ist es Frauen im Iran per Gesetz verboten, bestimmte Berufe wie zum Beispiel das Richteramt auszuüben. Auch sind Frauen nach iranischem Recht Männern stets untergeordnet, beispielsweise steht Ehemännern zu, ihre Frauen mit Gewalt zu „sexuellem Gehorsam” zu zwingen (https://www.igfm.de/frauen-im-iran/).
Im Ranking des Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums, welcher die Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Gesundheit und Politik bemisst, rangiert die Islamische Republik Iran aktuell auf Platz 150 von 156 (http://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2021.pdf).
Pakistan, das neben Iran in die Kommission gewählt wurde, befindet sich aktuell auf Platz 153. Frauen und Mädchen in Pakistan sind häufig Opfer von häuslicher Gewalt, ohne dass Maßnahmen zur Bestrafung der Täter eingeleitet werden (https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/gewalt-im-namen-der-ehre/schwerpunkt-fruehehen/laenderprofile/1813-pakistan).
Die Förderung von Menschenrechten weltweit ist ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung hat den Schutz von Menschenrechten und Minderheiten zur außenpolitischen Kernaufgabe erklärt. Auch während des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas den Schutz von Frauen in Konflikten unter der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ als Kernanliegen genannt und vorangetrieben. Die Bundesregierung ist Mitglied zahlreicher internationaler Gremien, die spezifisch mit der Kontrolle und der Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen weltweit beauftragt sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie bewertet die Bundesregierung die Wahl von Staaten wie Pakistan, Iran, Libanon und China in die VN-Frauenrechtskommission (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Staaten, in denen die Rechte von Frauen stark eingeschränkt werden, in ein Gremium gewählt werden, welches Frauenrecht weltweit fördern soll?
Wie viele, und welche Staaten standen als potenzielle CSW-Mitglieder zur Wahl (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Wie hat die Bundesregierung in der CSW-Abstimmung am 20. April 2021 votiert (bitte nach Zustimmung, Enthaltung und Ablehnung aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung jeweils (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)?
Welchem Schema folgte die Bundesregierung bei den CSW-Abstimmungen?
Inwiefern wurden die geltenden Rechte für Frauen in den jeweiligen Staaten in die Wahlentscheidung miteinbezogen?
Fand im Vorfeld der Wahl eine Absprache bezüglich des Votums mit anderen Staaten statt?
Falls ja, mit welchen Staaten?
Falls nein, weshalb nicht?
Welche anderen Kriterien lagen dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung zugrunde?
Welches Ressort hat das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung erarbeitet, und fand eine Vernetzung der Ressorts statt?
Falls ja, welche Ressorts waren eingebunden?
Falls nein, weshalb nicht?
Gab es Bedenken unter den Mitgliedstaaten des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen bei der Wahl einzelner Staaten?
Falls ja, wie gestalteten sich diese aus, und wie wurden sie adressiert?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung, soweit ersichtlich, die Wahlen Irans und Pakistans in die Kommission weder kritisiert noch kommentiert?
Setzt die Bundesregierung sich innerhalb und außerhalb der Frauenrechtskommission oder anderer internationaler Gremien für eine Verbesserung der Rechte von Mädchen und Frauen in einem der Länder Pakistan, Iran, China und Libanon ein?
Falls ja, welche konkreten Projekte sind für die Jahre 2021 und 2022 geplant?
Falls nein, warum nicht?
Adressiert die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Ländern Pakistan, Iran, Libanon und China gegenüber den jeweiligen Regierungsvertretern?
Falls ja, wie gestalten sich diese Gespräche?
Welche Ergebnisse konnten bereits erzielt werden, und welche Gespräche zu welchen Menschenrechtsthemen sind für das zweite Halbjahr 2021 angesetzt?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils nach den genannten Ländern aufschlüsseln)?