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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbraucherschutz in Europa

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz, institutionelle Verbraucherschutzstruktur auf nationaler und europäischer Ebene, Durchführung und Weiterentwicklung des Europäischen Verbraucherbarometers, Konsequenzen aus den Ergebnissen, Erhebung von Daten, Marktüberwachung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

16.07.2010

Aktualisiert

18.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 17/238302. 07. 2010

Verbraucherschutz in Europa

der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI)) die bedeutende Rolle der Verbraucherpolitik für den europäischen Binnenmarkt betont. Die Europaparlamentarier stellen fest, dass die Ausgaben der Verbraucherinnen und Verbraucher die Hälfte des Wohlstands in der Europäischen Union generieren.

Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist maßgeblich für die positive Entwicklung des Binnenmarktes. Effiziente Verbrauchermärkte sind die entscheidenden Triebkräfte für den Wettbewerb und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in den europäischen Mitgliedstaaten.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments benennt viele Defizite in der institutionellen Verbraucherschutzstruktur, in der Marktüberwachung und in der Rechtsdurchsetzung. Die Mitgliedstaaten werden mehrfach aufgefordert, Vorschläge zu prüfen und Initiativen zu ergreifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Aufteilung der Zuständigkeit innerhalb der EU-Kommission für Verbraucherschutz zu einer Fragmentierung und nachlassenden Aufmerksamkeit führen wird?

3

Hat sich die Bundesregierung für ein eigenes Kommissionsmitglied für Verbraucherschutz eingesetzt, und wenn nein, welche Gründe standen dagegen?

4

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem öffentlichen, jährlichen Bericht jeder Generaldirektion zum Verbraucherschutz?

5

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Europäischen Verbraucheragentur für unterstützenswert?

6

Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Einrichtung eines nationalen Verbraucherbeauftragten geprüft bzw. wann liegt ein Prüfergebnis vor?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Kommunikationsstrategie, die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher mit verständlichen Informationen versorgen soll, zu entwickeln?

8

Welche finanziellen und personellen Ressourcen hält die Bundesregierung zur Durchführung und Weiterentwicklung des Verbraucherbarometers vor?

9

Welche konkreten legislativen Initiativen und politischen Maßnahmen hält die Bundesregierung nach Auswertung des letzten Verbraucherbarometers für angezeigt?

10

Welche Maßnahmen zur Erleichterung des Anbieterwechsels insbesondere bei Bank- und Energiedienstleistungen hat die Bundesregierung geplant?

11

In welchen Bereichen des Verbraucherbarometers hält die Bundesregierung weitergehende Analysen und Vervollständigung der Daten für erforderlich?

12

Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Analytik des Europäischen Verbraucherbarometers in Auftrag gegeben?

13

Welche Behörde übernimmt die Aufgabe der nationalen Preisbeobachtungsstelle, die die Daten für das Verbraucherbarometer erhebt?

14

Welche Daten erfasst diese nationale Preisbeobachtungsstelle zur Weiterleitung an Eurostat?

15

Wo werden die Daten dieser nationale Preisbeobachtungsstelle veröffentlicht?

16

Wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung einer jährlichen allgemeinen Marktüberwachung um?

17

Beteiligt sich Deutschland an der flächendeckenden Überprüfung verschiedener Sektoren auf Einhaltung von EU-Vorschriften?

18

Welche Daten zur Sicherheit von Konsumgütern meldet die Bundesregierung an die Europäische Kommission?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung dem Bundestag im Jahr 2010 einen Bericht zur Sicherheit von Konsumgütern, insbesondere zu Schadstoffbelastungen, Unfällen, Verletzungen und sonstige Gefahren, vorzulegen?

Berlin, den 2. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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