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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung - Novelle vom 1. September 2009

Behebung des Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot in der Novelle, geplante Änderungen betr. Rußpartikelfilter-Verordnung, Kennzeichnungspflicht emissionsarmer Fahrzeuge, Einrichtung von Umweltzonen, Radwegebenutzungspflicht, Gestaltung von Radverkehrsanlagen; Vorlage des Änderungsentwurfs

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

20.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/239102. 07. 2010

Geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung – Novelle vom 1. September 2009

der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. April 2010 erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, die am 1. September 2009 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung „wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot“ für nichtig. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird daher ein Änderungsentwurf vorbereitet, um „die Fehler der Novelle zu korrigieren“ (Pressemitteilung des BMVBS vom 13. April 2010, Nr. 103/2010). Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die VwV-StVO, soll in diesem Rahmen kurzfristig geändert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Warum wurde der festgestellte Verstoß gegen das Zitierverbot nicht zeitnah auf der nächsterreichbaren Bundesratssitzung behoben und am Tag danach eine neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkündet?

2

Plant die Bundesregierung über die Behebung des Verstoßes gegen das Zitierverbot hinaus weiterreichendere Änderungen der 46. StVO-Novelle vom 1. September 2009?

Falls ja, welche Maßnahmen sind dies im Detail?

3

Trifft es zu, dass die Bundesregierung bei der Korrektur der 46. StVO-Novelle Änderungen bei der Rußpartikelfilter-Verordnung, bei der Kennzeichnungspflicht von emissionsarmen Fahrzeugen und bei der Einrichtung von Umweltzonen plant?

Falls ja, welche, und wie werden diese begründet?

4

Trifft es zu, dass das Referat LA 22 des BMVBS bei der Korrektur der 46. StVO-Novelle eine Neufassung des § 45 StVO plant, mit der die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten von den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden soll?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Abkehr von den Zielen der 46. StVO-Novelle, zu deren wesentlichen Zielen die Förderung des Radverkehrs gehört?

5

Trifft es zu, dass § 2 VwV-StVO, der im Zuge der 46. StVO-Novelle detaillierte Vorschriften zur Gestaltung von Radverkehrsanlagen (ERA) vorsah, gestrichen und durch einen Hinweis ersetzt werden soll, der nun nur noch eine allgemeine Bezugnahme auf die „Regeln der Technik“ enthält?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung die Rücknahme dieser Formulierung, um deren Aufnahme in die VwV-StVO im Bundesrat so lange gerungen wurde?

6

Plant die Bundesregierung gegebenenfalls dem Parlament einen Änderungsentwurf vorzulegen, und falls ja, zu welchem Termin?

Berlin, den 2. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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