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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

08.07.2021

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/3100823.06.2021

Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Martina Renner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche In den vergangenen Jahren wurde der Geschichtsunterricht in den einzelnen Rahmenlehrplänen vieler Bundesländer erheblich gekürzt. Damit bleibt auch für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im schulischen Kontext immer weniger Raum, was teilweise zu erheblichen Wissenslücken mit Blick auf die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit und die Shoah führt (vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018, S. 21). Doch nicht nur bei Schülerinnen und Schüler lassen sich derartige Defizite feststellen, sondern auch bei der Ausbildung von Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrern. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, wies im Januar 2019 während einer Anhörung im Deutschen Bundestag darauf hin, dass während des Lehramtsstudiums im Fach Geschichte vielfach nur in unzureichendem Maße Kenntnisse über Antisemitismus, Antiziganismus, NS-Gewaltverbrechen und den Holocaust vermittelt werden. Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer würden somit häufig nicht über das nötige fundierte historische Wissen verfügen (vgl. Wortprotokoll Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 15). Diese Defizite wirken sich auf die pädagogische Qualität von Gedenkstättenbesuchen aus. Die bundesgeförderten großen KZ-Gedenkstätten, u. a. Buchenwald und Mittelbau-Dora, Bergen-Belsen, Dachau, Sachsenhausen und Ravensbrück sowie Dokumentationszentren und Erinnerungsorte wie die Topographie des Terrors oder die Arolsen Archives spielen mit ihrem Bildungsprogrammen eine wichtige gesellschaftliche Rolle, um eine Auseinandersetzung mit der Geschichte zu ermöglichen. Sowohl die großen KZ-Gedenkstätten als auch zahlreiche kleinere regionale, gleichermaßen bedeutsame, jedoch bislang noch nicht vom Bund geförderte Gedenkorte, die sich insbesondere den Themen Widerstand gegen NS, Zwangsarbeit oder den „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus widmen, stellen Orte dar, an denen Wissen vertieft und verstetigt werden könnte, welches in Schulen und Universitäten vermittelt wird. Vielfach wird dabei an die Gedenkstätten der politische Anspruch der Aufklärung herangetragen, dass durch deren Besuch bestimmte Lehren aus der Geschichte gezogen werden. Nach Auffassung der Fragesteller ist es an der Zeit, die Bedingungen der Ermittlungsarbeit in den Gedenkstätten in dem Spannungsfeld zwischen von außen a priori herangetragenen Lernzielen und politischen Erwartungen und den Möglichkeiten von Gedenkstättenpädagogik ernst zu nehmen, damit die an dem Lernprozess beteiligten Subjekte, ihre Orientierungsbedürfnisse, Fragen und Interessen am Lernprozess nicht ausgeblendet werden (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 19/31008 19. Wahlperiode 23.06.2021 Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Vielfach dienen dabei Gedenkstätten auch als politische Projektionsfläche, die sofortige Lösungen für tief verwurzelte gesellschaftliche Missstände bieten sollen wie latenter Antisemitismus und Antiziganismus oder deutsche Entlastungsstrategien für Antisemitismus der auf Minderheiten extrapoliert wird (vgl. Rosa Fava, Die Neuausrichtung der Erziehung nach Auschwitz in der Einwanderungsgesellschaft – Eine rassismuskritische Diskursanalyse, 2015). Gerade die Debatte um sog. Pflichtbesuche zeigt die Schwierigkeit solcher Forderungen: Gedenkstätten sollen als „antifaschistische Waschmaschinen“ zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie Rassismus und Antisemitismus herangezogen werden. Ein selten länger als zwei Stunden dauernder Besuch der Gedenkstätte soll die Demokratie retten. Eine solche Erwartungshaltung versperrt eine intensive und selbstständige Leistung der Besucherinnen und Besucher der Auseinandersetzung mit der Geschichte vor Ort und nimmt die Subjekte historisch-politischer Bildung nicht ernst. (Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Um diesen Prozess der Auseinandersetzung zu unterstützen, müssen die gewachsenen Anforderungen und Bedürfnisse der Gedenkstättenpädagogik durch strukturelle, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Die Erinnerungs- und Gedenkorte an die im Nationalsozialismus Verfolgten können dabei insbesondere durch biographische Ansätze und die Authentizität dieser Orte über die Verfolgungsschicksale der durch deutsche Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten systematisch verfolgten Menschen vor allem jungen Menschen näherbringen und Fragen der Kontinuitäten und Brüche von Diskriminierungserfahrungen in einer divers-kulturellen Gesellschaft der Gegenwart zum Inhalt der Beschäftigung mit der Vergangenheit machen, namentlich die Schicksale der planmäßig verfolgten Jüdinnen und Juden, Romnja sowie Sintizze sowie die spezifischen terroristischen Besatzungsregime im besetzten Polen und anderen im Osten besetzten Ländern, sowjetische Kriegsgefangene, als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte, Opfer von „Euthanasie“-Verbrechen sowie Justizverbrechen, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, zwangsgermanisierte geraubte Kinder sowie Millionen zur Zwangsarbeit verschleppte Menschen und Maßnahmen gegen NS-Widerstandskämpferinnen und NS-Widerstandskämpfer. Dabei sollten nach Ansicht der Fragesteller, angesichts des Verstummens der Überlebenden der NS-Verfolgung und der Gefahr eines Endes der Zeugenschaft, vor allem Perspektiven und neue pädagogische Vermittlungskonzepte entwickelt werden, welche Nachkommen der ehemals Verfolgten und ihre Erfahrungen, namentlich die transgenerationelle Traumaweitergabe, in den Gedenkstättenstrukturen berücksichtigen und sie als Partnerinnen und Partner der Wissensvermittlung bei Erinnerung und Gedenken teilhaben lassen (vgl. den Offenen Protest-Brief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/ ). Zudem ermöglicht eine Auseinandersetzung mit individuellen Handlungsspielräumen eine Reflexion der eigenen Möglichkeiten, Gesellschaft aktiv mitzugestalten und sich zum Anspruch einer gesellschaftlichen Verantwortung zu positionieren. Dadurch kann auch eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie befördert werden. Diese biographischen Ansätze sind insbesondere auch vor dem Hintergrund der jüngsten Ergebnisse der MEMO (Multidimensionaler Erinnerungsmonitor)-III- Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) notwendig, als knapp ein Drittel aller Deutschen sich fälschlicherweise zu den Opfern in der NS-Zeit zählt (33,8 Prozent) und mehr als ein Drittel der Bundesbürger um eigene Vorfahren unter den Opfern in der Zeit des Nationalsozialismus glaubt (35,8 Prozent) und knapp ein Drittel sogar von Helferinnen und Helfern in der eigenen Familie ausgeht (32,3 Prozent) (vgl. Multidimensionaler Erinnerungsmonitor (MEMO III), https://pub.uni-bielefeld.de/download/29491 75/2949176/EVZ_Studie_MEMO_Fokusbericht_dt.pdf). Insbesondere in Anbetracht des wachsenden Geschichtsrevisionismus und der Leugnung und Verfälschung des Holocausts (Holocaust Distortion) in Europa ist die Aufklärung über die staatliche Planung und Durchführung der nationalsozialistischen deutschen Verbrechen, ihrer Formen und Rechtfertigungen sowie daran beteiligten Akteurinnen und Akteure auch in den besetzten Staaten und der jeweiligen ideologischen Basis im Nationalsozialismus unerlässlich. Häufig werden Gedenkstättenbesuche dabei aufgrund der Kürzungen der Stundenkontingente des Geschichtsunterrichts ohne das nötige historische Vorwissen durchgeführt (vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018, S. 21) – sofern sie denn überhaupt durchgeführt werden, denn trotz der Bedeutung der intensivpädagogischen Bildungsangebote in NS-Gedenkstätten (Tages- und Mehrtagesprojekte) hat bislang nur jeder zweite Bundesbürger mindestens einmal ein ehemaliges Konzentrationslager besucht. Gerade junge Menschen sprechen sich deswegen vermehrt für sog. Pflichtbesuche für Schülerinnen und Schüler aus (vgl. https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/mehrheit-is t-fuer-pflichtbesuche-von-kz-gedenkstaetten/). Dennoch sind NS-Gedenkstättenbesuche in nahezu keinem der Rahmenlehrpläne obligatorisch verankert, in dem Sinne, dass alle Schülerinnen Schüler ein verbindliches Angebot erhalten, bei Vorliegen von Interesse an einem freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch betreuten Aufenthalt in einer NS- Gedenkstätte teilzunehmen. Dabei hängt es von der Qualität der pädagogischen Betreuung und Herstellung von strukturellen Bedingungen in den Gedenkstätten ab, ob diese Angebote so gestaltet werden, dass das Interesse an einer freiwilligen Teilnahme gestärkt und erweitert wird (vgl. „Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken“ auf Bundesdrucksache 19/26169). In den meisten Fällen sind dabei jedoch lediglich Verweise auf Exkursionen zu Gedenkstätten als Hinweis zur Arbeitsmethode zu finden. Empfehlungen für eine adäquate und kultursensible Vor- und Nachbereitung, die für die nachhaltige Wirkung ein absolutes Muss sind, fehlen gänzlich (vgl. Stefanie Rauch, 2006, Verankerung von Gedenkstättenbesuchen im Unterricht, Gedenkstätten-Rundbrief 134/2006). Die Freiheit der einzelnen Bundesländer über die Ausgestaltung der Lehrpläne ist im föderalen Bildungssystem unentbehrlich. Einheitliche Standards und der Fokus auf bestimmte Themenschwerpunkte im Geschichtsunterricht können aber dennoch ein wichtiger Schritt sein, um eine fundierte Wissensvermittlung über die Shoah, den Holocaust an den Sinti und Roma und die Verbrechen der deutschen Besatzungsherrschaft zu gewährleisten (vgl. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 24). Die konkrete Ausgestaltung dieser festgelegten Schwerpunkte, sowohl didaktischer als auch inhaltlicher Natur, obliegt den Bundesländern, was unter anderem auch Raum für regionale Bezüge zur Thematik herstellt. Gleichzeitig ist eine solche Gestaltungsfreiheit essentiell, um die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und der Shoah schülerorientiert zu gestalten, sich kritisch mit Geschichtsnarrativen auseinanderzusetzen und partizipative Formate in den Unterricht zu integrieren (vgl. u. a. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 16; Martin Schellenberg, 2015, Gedenken als pädagogische Aufgabe, S. 142, in: Zentralen für politische Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und Praxis der Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen). Gedenkstätten und Erinnerungsorte sollten dabei stets als unentbehrliche Partnerinnen und Partner der historisch-politischen Bildung einbezogen werden (vgl. KMK, 2014, Erinnern für die Zukunft – Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in Schulen). Das gilt über den schulischen Kontext hinaus auch im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Förderstruktur für intensiv-pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten durch staatliche Institutionen wie die Zentralen für politische Bildung ist dabei komplex und undurchsichtig, vor allem im schulischen Kontext. Die Förderung auf Landesebene ist in allen 16 Bundesländern von unterschiedlichsten Kriterien abhängig. Dabei zeigen sich auch bei der Finanzierung der Gedenkstätten selbst Mängel. So kommen die NS- Gedenkstätten und ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits jetzt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Aufgrund mangelnder Personal- und Raumausstattung betragen die Wartezeiten für die nachhaltigen und sinnvollen intensivpädagogischen Angebote (Tages- und Mehrtagesprojekte) für Jugendgruppen in den NS-Gedenkstätten gegenwärtig bis zu drei Jahre (vgl. u. a. Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache Nr. 17/3692). Gleichzeitig wird der Großteil der pädagogischen Arbeit von unter prekären Bedingungen arbeitenden Freiberuflerinnen und Freiberuflern durchgeführt. Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie stehen diese aktuell ohne finanzielle Sicherheit dar. Dabei hangeln sich gedenkstättenpädagogische Abteilungen häufig von Förderung zu Förderung. Eine nachhaltige Entwicklung von Bildungsprogrammen und deren kontinuierliche Evaluation sowie Supervision für die Mitarbeitenden wird so erschwert. Im Zuge der COVID-19-Pandemie mussten dabei traditionelle Bildungsangebote, aber auch das Gedenken und die Erinnerung selbst durch Onlineformate ersetzt werden, wobei die digitale Infrastruktur der Gedenkstätten vielfach noch ausbaufähig ist. Dabei stellen sich vielfach Fragen der Sicherheit, nicht nur der Datensicherheit wie bei der Störung und Übernahme von Zoom-Meetings durch Verschwörungsgruppen oder Neonazis, sondern auch die grundsätzliche Problematik der Holocaustleugnung bzw. Holocaustverfälschung im Internet, auf welche die Angebote der Gedenkstätten unweigerlich treffen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welcher Höhe und durch welche Förderprogramme hat die Bundesregierung seit 2010 intensiv-pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche (Tages- und Mehrtagesprojekte) gefördert (bitte ausführlich einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der Teilnehmer, Alter und Fördersumme auflisten)? a) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im schulischen Kontext statt? b) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im Rahmen von Angeboten der Erwachsenenbildung statt? c) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuchen umfassten mehrere Tage (bitte gesondert nach geförderten Besuchen im schulischen Kontext sowie im Rahmen von Angeboten der Erwachsenenbildung auflisten)? d) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in internationalen Gedenkstätten im Ausland statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der Teilnehmer, und Fördersumme auflisten)? e) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in nationalen Gedenkstätten statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der Teilnehmer und Fördersumme auflisten)?  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das gesondert Vorliegen konkreter Kriterien, Praktiken und Maßnahmen, nach welchen eine Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch durch pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet werden soll (bitte nach Kriterien bzw. Praktiken in den Bundesländern einzeln auflisten)?  3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2010 unternommen im Hinblick auf die Unterstützung der Erarbeitung von Kriterien, nach welchen eine Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch durch pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet werden soll (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Maßnahme und Fördervolumen auflisten)?  4. Welchen finanziellen Beitrag gedenkt die Bundesregierung an Gedenkstätten zu leisten, deren generelles Auskommen bislang nicht vom Bund finanziert wird?  5. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung betreffend die Vornahme einer ganzheitlichen Bestands- und Bedarfsanalyse in NS- Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit? Falls nicht, wie will die Bundesregierung wissenschaftlich fundiert die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Gedenkstättenarbeit ermitteln?  6. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung um zukünftig durch räumliche, personelle und finanzielle Mittel sowohl bereits vom Bund geförderte große als auch kleinere regionale Gedenkstätten ohne Bundesförderung, bei der Realisation von intensiv-pädagogisch begleiteten Gedenkstättenbesuchen (Tages- und Mehrtagesprojekte), insbesondere im schulischen Kontext, zu unterstützen? Wenn ja, durch welche konkreten Förderprogramme, und wie hoch sind die dafür vorgesehen Projektmittel? Wenn nein, warum nicht?  7. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung von einer Ausweitung des ursprünglich geplanten Finanzierungszeitraumes für das Projekt „Jugend erinnert“ ab, obwohl anstelle der anberaumten 500 Gedenkstättenfahrten, die durch die Programmerweiterung Anfang 2019 für die kommenden zwei Jahre forciert wurden, bisher (Stand: 17. Juli 2020, siehe Antwort zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 19/21405) nur 242 Gedenkstättenbesuche durchgeführt wurden, und obwohl von den digitalen Alternativen, auf die aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie gesetzt wird, nicht die gleiche pädagogische Wirkung zu erwarten ist?  8. Gab es nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren gemeinsame Beratschlagungen der 16 Landeszentralen für politische Bildung sowie der Bundeszentrale für politische Bildung über mögliche Kriterien zur Förderung von intensiv-pädagogisch begleiteten Gedenkstättenbesuchen im schulischen Kontext, und gab es vor diesem Hintergrund, angesichts der stark variierenden Handhabung der Förderung von Gedenkstättenbesuchen in den einzelnen Bundesländern, auch Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Förderkriterien?  9. Wie viel Prozent der Schulklassen, die NS-Gedenkstätten besuchen, nehmen tatsächlich die Möglichkeit von mehrtägigen Aufenthalten in Gästehäusern wahr (z. B. durch das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) oder Hostels, die von Gedenkstätten betreiben werden), und was unternimmt die Bundesregierung, um die bestehende Übernachtungsinfrastruktur gezielt zu fördern und deren Kapazitäten auszubauen (bitte nach Jahr, Gedenkstätte, prozentualem Anteil der Schüler, die an mehrtägigen Aufenthalten teilnahmen, in Relation zu allen anderen Schulklassenbesuchen auflisten) ? 10. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist ein Gedenkstättenbesuch nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sekundarstufe I obligatorisch verankert, sodass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen können, an einem freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch betreuten Aufenthalt in einer NS-Gedenkstätte teilzunehmen? Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den Nationalsozialismus (NS) hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 11. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine fächerübergreifende Thematisierung des Nationalsozialismus sowie der Shoah vorgesehen, und welche Fächer werden dabei fokussiert? Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 12. Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren der Geschichtsunterricht in zahlreichen Rahmenlehrplänen der Bundesländer gekürzt, insbesondere angesichts der wachsenden geschichtsrevisionistischen Tendenzen in Teilen der bunderepublikanischen Gesellschaft und der Anschläge auf Synagogen? Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 13. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder, um den durch die Kürzung des Geschichtsunterrichts entstandenen Wissenslücken, die insbesondere mit Blick auf die Shoah und den Nationalsozialismus festgestellt wurden, entgegenzuwirken? Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 14. Welche Bemühungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Kulturministerinnen- und Kulturministerkonferenz zur Erarbeitung gemeinsamer Schwerpunkte im Fach Geschichte sowie zur fächerübergreifenden Thematisierung des Nationalsozialismus und der Shoah in den vergangenen zehn Jahren? 15. Wie viel des Haushaltsbudgets von 12 Mio. Euro, welches der Bundeszentrale für politische Bildung 2018 zur Förderung von Bildungsträgern zur Verfügung stand (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/247066/einnahmen- und-ausgaben), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die Förderung von Gedenkstätten bzw. Gedenkstättenbesuchen genutzt (bitte einzeln auflisten inklusive der Fördersumme sowie der geförderten Gedenkstätte/ Exkursion und mit Daten in den Jahren 2019 und 2020 in Relation setzten)? 16. Welche Forschungsprojekte wurden durch die Bundesregierung seit 2010 initiiert und gefördert, um die pädagogische Wirkung von Gedenkstättenbesuchen zu untersuchen (bitte ausführlich einzeln nach Datum, Autor, Inhalt und Fördersumme auflisten)? a) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich dezidiert mit der Wirkung und den Problemen sog. kurzer Gedenkstättenbesuche (unter drei Stunden) auseinander? b) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich dezidiert mit der Wirkung und den Problemen von ein- oder mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen auseinander? 17. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Eigenmotivation in der Bundesrepublik Deutschland zum Besuch einer NS-Gedenkstätte im In- und Ausland sowie zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma (Porajmos), den Verbrechen der deutschen Besatzungsherrschaft sowie deren Nachwirkungen in den Communities, insbesondere auch im Kontext der Verbrechen im Zuge der Terror-Besatzung in Osteuropa, namentlich der deutschen Besatzung Polens oder der „Aktion Reinhardt“ zu fördern? a) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der Eigenmotivation von Schülerinnen und Schülern in der Bundesrepublik Deutschland? b) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der Eigenmotivation von erwachsenen Personen in der Bundesrepublik Deutschland? c) Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung dienten der gezielten Förderung der Eigenmotivation durch entsprechende Angebote in der historischen politischen Bildung und der Berücksichtigung der langjährigen Erfahrungen der zuständigen Träger (z. B. in Programen des Deutsch-Polnischen (DPJW) und Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW)) sowie der Expertise von zivilgesellschaftlichen Trägern wie dem Bildungswerk Stanislaw Hantz, Geschichtswerkstätten, Vereinen und zahlreicher engagierter Initiativen zur Aufarbeitung des NS? 18. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die strukturelle Unterfinanzierung der Gedenkstätten und aktuelle Probleme der Gedenkstätten bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie auflisten)? 19. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Projektförderung“ im Kontext der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, und wie definiert sie den Begriff der „institutionellen Förderung (u. a. möchten wir wissen, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, zu Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Heizkosten als Posten innerhalb der Projektförderung subsumiert, bitte detailliert erläutern)? 20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Anteil von touristischen Besuchen an den seit 2010 gestiegenen Besucherzahlen in den NS- Gedenkstätten, und welche Überlegungen oder Planungen hat die Bundesregierung in Bezug auf eine mögliche Erstattung des dadurch für die Gedenkstätten gestiegenen Mehraufwandes? 21. Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine stärkere Einbeziehung der Gedenkstätten bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und Referendariatsprogrammen vom Bund angeregt und gefördert werden, um den Besuch einer NS-Gedenkstätte als wesentlichen Teil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu etablieren und eine Verständigung auf Länderebene herbeizuführen, sodass die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung eines NS-Gedenkstättenbesuches verpflichtend in die Ausbildung integriert wird? Wenn nichts, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 22. Welche Bemühungen wurden bislang von der Bundesregierung unternommen, um gemeinsam mit den Ländern für mehr Seminare und Angebote zum Thema Nationalsozialismus und Shoah an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, insbesondere auch an jenen, an denen die Thematik nicht institutionell verankert ist (z. B. durch eigene Forschungsinstitute) (vgl. Lena Kahle, Verena Nägel, 2016, Erste Ergebnisse der empirischen Studie „Der Status Quo der universitären Lehre über den Holocaust in Deutschland“, S. 4–5)? Wenn sie keine Bemühungen unternimmt, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die von Expertinnen und Experten aufgezeigten Mängeln in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Fach Geschichte mit Blick auf Antisemitismus, Antiziganismus und die NS-Zeit entgegenzuwirken und dadurch die Qualität der historischen Bildung im schulischen Kontext sicherzustellen (vgl. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 15)? Wenn sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 24. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die schülerorientierte Vermittlung inklusive partizipativer Angebote zur Auseinandersetzung mit der Shoah sowie eine Zusammenarbeit mit Gedenkstätten in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Fach Geschichte? 25. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren unternommen, um Gedenkstättenbesuche im Bereich der Erwachsenenbildung sowie der beruflichen Weiterbildung insbesondere auch bei der Polizei, der Bundeswehr, Ministerien und weitern staatlichen Institutionen und Behörden zu fördern? Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 26. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um bundesgeförderte NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, auch im Rahmen der Erwachsenenbildung sowie beruflichen Weiterbildung zielgruppenspezifische Bildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen, und welche finanziellen Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt (u. a. mit Blick auf den Ausbau des Projekts „NS-Geschichte, Institutionen, Menschenrechte“ der Gedenkstätten Neuengamme, welches sich explizit der Erarbeitung von berufsgruppenspezifischen Bildungsmaterialien für Polizei, Justiz oder das Militär widmet (vgl. Oliver Wrochem, 2015, Menschenrechtsbildung an Gedenkstätten, die an nationalsozialistische Verbrechen erinnern, S. 142, in: Zentralen für politische Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und Praxis der Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen))? Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 27. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der Überlastung der Mitarbeitenden in bundesgeförderten NS-Gedenkstätten, die u. a. durch die pädagogisch notwendige Ausweitung von Gedenkstättenbesuchen auf mindestens drei Stunden bedingt ist, entgegenzuwirken (vgl. u. a. Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache Nr. 17/3692)? Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden? 28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die bundesgeförderten NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, angesichts des Verstummens von NS-Überlebenden ihre eindrücklichen, für die politische Bildung höchst relevanten Lebensgeschichten und Botschaften durch Aufzeichnungen und zeitgemäße Technologien zu bewahren, und wie will sie dabei konkret auch die Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an der zukünftigen Wissensvermittlung sicherstellen (vgl. den Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS- Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)? 29. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über seit 2010 bis heute durchgeführte Angriffe (Hacker) oder Störversuche der digitalen Infrastruktur (Internet- und Telefonnetzwerke) von Gedenkorten an NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus Bundesmitteln durchgeführt wurden, und wie will die Bundesregierung diese Einrichtungen finanziell und strukturell schützen, damit ihre Netzwerksicherheit gestärkt und ausgebaut wird (bitte einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art des Angriffs, Art des Ziels, zum Beispiel Zoom-Gespräch mit Überlebenden, Nachkommen von NS-Verfolgten u. ä. auflisten)? 30. Welche Mittel wurden seit 2010 zur besseren personellen Ausstattung (zum Beispiel durch Einrichtung von Personalstellen für Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen Infrastruktur (Internet- und Telefonnetzwerke) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art und Höhe der Förderung auflisten)? 31. Welche Mittel wurden seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie zur besseren personellen Ausstattung (zum Beispiel durch Einrichtung von Personalstellen für Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen Infrastruktur (u. a. Kosten der Beratung, Installation von Software, Anschaffung von Hardware) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art der Maßnahme und Höhe der Förderung auflisten)? 32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den personellen und finanziellen Mehraufwand der Gedenkstätten, der sich bei der Übernahme zusätzlicher digitaler Aufgaben und Onlinebildungsangebote während der COIVID-19-Pandemie hergestellt hat, und was tut die Bundesregierung, um die Gedenkstätten bei der Bewältigung des Mehraufwands, der Vermittlung und Gewährleistung digitaler Expertise, Neuanschaffung von Software und Hardware sowie der Qualitätssicherung zu unterstützen (bitte einzeln nach Monat bzw. Jahr seit Bekanntwerden der COVID-19- Pandemie, Gedenkstätte, Art der Maßnahme und Finanzvolumen auflisten)? 33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über aktuelle Probleme der Gedenkstätten bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19- Pandemie auflisten)? 34. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von Zeugenschaft, Erinnerung und zivilgesellschaftlicher Beteiligung am Gedenken an die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl. den Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)? 35. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von Gedenken an die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl. den Appell an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier mit der Forderung, die Nachkommen in das Gedenken und die Wissensvermittlung stärker einzubeziehen vom 17. April 2021 während der Befreiungsfeierlichkeiten an der Gedenkstätte Sachsenhausen (Next Generation? Die Stimme der Angehörigen in der Erinnerungskultur, https://www.youtub e.com/watch?v=chxZbEaE5TE))? 36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der falschen Vorstellung von knapp einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, sie zählten zu den Opfern im NS, und welche Rolle könnte bei der Bearbeitung dieser Wissenslücken die Einbindung von Nachkommen der NS- Verfolgten, namentlich der in den internationalen Komitees ehemaliger KZ- Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte konkret auflisten, wo die Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert und mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnen möchte) ? 37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der irritierenden Vorstellung von über einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, ihre eigenen Familien weisen eine Helferschaft gegen den NS auf, und welche Rolle könnte bei der Bearbeitung dieser Wissenslücken die Einbindung von Nachkommen der NS-Verfolgten, namentlich der in den internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte konkret auflisten, wo die Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert und mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnen möchte) ? 38. Was unternimmt die Bundesregierung, damit in Kooperation mit den Kulturministerien der Bundesländer für die Sekundarstufe I ein bundesweiter Wettbewerb zum Thema „Widerstand gegen den NS, Verfolgung, Deportation, Besatzung und Vernichtung“, in Anlehnung an vergleichbare europäische Projekte, namentlich den französischen „Concours national de la résistance et de la déportation“, unter Einbeziehung der Expertise der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW), der bundesgeförderten KZ- Gedenkstätten sowie der europäischen Überlebenden- und Verfolgtenverbänden, namentlich der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen (VVN-BdA), der internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) sowie europäischer Widerstands- und Kombattantinnen- und Kombattantenverbände, namentlich der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und der Geschädigten des Zweiten Weltkrieges in Polen, eingerichtet und auskömmlich finanziell ausgestattet wird, der jungen Menschen eine intensive Auseinandersetzung mit der Geschichte der Verfolgung und des Widerstandes gegen den NS ermöglicht und intensiviert (vgl. „Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ- Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken“ auf Bundestagsdrucksache 19/26169)? Berlin, den 21. Juni 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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