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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abrechnung und Kontrolle der Corona-Tests in Testzentren

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.07.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3113424.06.2021

Abrechnung und Kontrolle der Corona-Tests in Testzentren

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Uwe Witt, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Testzentren beziehungsweise Teststellen können pro „Bürgertest“ 18 Euro abrechnen, die sich in zwölf Euro für die eigentliche Testung und bis zu sechs Euro für das Material aufteilen (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/corona-schnelltest-zentren-101.html). Das Geld wird über die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt, die wiederum jeden Euro aus Steuermitteln über das Bundesamt für Soziale Sicherung zurückerstattet bekämen (ebd.). Laut Recherchen des WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ fühlen sich aber weder die Gesundheitsämter noch die Kassenärztlichen Vereinigungen, das Bundesamt für Soziale Sicherung oder das Bundesministerium für Gesundheit zuständig, zu kontrollieren, ob bei der Abrechnung alles korrekt läuft (ebd.). Weil die zu übermittelnden Angaben keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen dürfen, müssen die Testzentren im Prinzip nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests beschafft haben (§ 7 Absatz 4 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 8. März 2021, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf). Es reicht, wenn sie den Kassenärztlichen Vereinigungen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln (vgl. o. g. Link Tagesschau).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele „kostenlose Bürgertests“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres durchgeführt, und wie hoch waren die bisherigen Kosten, die dem Bund dafür entstanden sind (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln, https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/corona-schnelltest-zentren-101.html)?

2

Hat die Bundesregierung, ausgehend von der Zahl der bisherigen „kostenlosen Bürgertests“, eine Prognose, wie viele weitere dieser Tests in den kommenden Monaten dieses Jahres abgerechnet werden?

3

Aus welchem Haushaltstitel werden die Erstattungen für die Kosten der „kostenlosen Bürgertests“ entnommen?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Testzentren mehr Tests gemeldet haben, als tatsächlich durchgeführt wurden, und wenn nein, liegt das nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise daran, dass die zu übermittelnden Angaben gemäß TestV keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen dürfen (§ 7 Absatz 4 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) vom 8. März 2021, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-TestV_BAnz_AT_09.03.2021_V1.pdf)?

5

Welche Behörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung dafür zuständig, die ordnungsgemäße Kontrolle der Testabrechnungen durchzuführen, und sieht die Bundesregierung hier Missstände?

Wenn ja, welche?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen sich selbst nicht für zuständig für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnungen der „kostenlosen Bürgertests“ halten (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/corona-schnelltest-zentren-101.html)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der gemeldeten Testergebnisse aus den Testzentren in den Bundesländern positiv waren?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesland und Monat aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Juni 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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