Minenräumung in Syrien
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die bewaffneten Auseinandersetzungen forderten in Syrien seit 2011 über 500 000 Menschenleben, und mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung flüchtete innerhalb ihres Landes oder über dessen Grenzen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/syrienkonflikt-10-jahre/2447592). Allein in Deutschland lebten Ende des Jahres 2020 ca. 818 000 Menschen aus Syrien, zehn Jahre zuvor waren es lediglich gut 30 000 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/463384/umfrage/auslaender-aus-syrien-in-deutschland/).
Seit Herbst 2015 konnte die syrische Führung weite Teile des Landes zurückerobern und kontrolliert derzeit etwa zwei Drittel des Territoriums, in dem die große Mehrheit der syrischen Bevölkerung lebt (https://www.nytimes.com/2021/02/23/world/middleeast/syria-assad-economy-food.html).
Die Vereinten Nationen schätzen jedoch, dass über die Hälfte der in Syrien lebenden Menschen durch Minen, Streumunition und explosive Kampfmittelrückstände gefährdet sind (https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_pv_8645.pdf, S. 36; https://unmas.org/en/programmes/syria). Zwischen März 2011 und März 2021 sind in Syrien mindestens 2 637 Zivilisten durch Antipersonenminen ums Leben gekommen (https://euromedmonitor.org/en/article/4315/Syria%27s-Landmines:-Silent-Killing). Die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein, sodass wesentlich mehr Opfer zu befürchten sind (WD 2 - 3000 - 038/21, S. 6). Etwa ein Fünftel der weltweiten Opfer von Minen sind Syrer (https://www.presseportal.de/pm/16206/4759908). Außerdem behindern Minen den wirtschaftlichen Wiederaufbau und somit die Möglichkeit der Flüchtlinge, in ihre Heimat zurückzukehren (https://www.undp.org/content/undp/en/home/blog/2019/how-landmines-hinder-development.html).
Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern des Ottawa-Abkommens von 1997, das den Einsatz, die Herstellung und die Lagerung von Antipersonenminen sowie den Handel mit ihnen untersagt. Das Ottawa-Abkommen legt u. a. fest: „Jeder Vertragsstaat, der hierzu in der Lage ist, leistet Hilfe bei der Fürsorge und Rehabilitation sowie bei der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Minenopfern und […] leistet Hilfe bei der Minenräumung und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten“ (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/218580/658a3ad264080b5a9c8dbbeb957c80f1/minen-ottawauebereinkommen-data.pdf; http://www.icbl.org/en-gb/the-treaty/treaty-in-detail/treaty-text.aspx). Seit der Verabschiedung des Ottawa-Abkommens ist der weltweite Bestand von über 160 Millionen Landminen auf unter 50 Millionen zurückgegangen (https://handicapinternational.de/sn_uploads/de/document/Fact-Sheet_Landmine-Monitor2020_final.pdf, S. 4). Die globalen Mittel für die Minenräumung sind von 2018 zu 2019 jedoch um fast 7 Prozent gesunken (https://handicapinternational.de/sn_uploads/de/document/Fact-Sheet_Landmine-Monitor2020_final.pdf, S. 5).
Bei ihrem erzwungenen Rückzug haben islamistische Extremisten eine große Anzahl Landminen und improvisierter Sprengvorrichtungen zurückgelassen, um die Rückkehr der Bevölkerung zu erschweren (https://icct.nl/publication/the-threat-of-the-islamic-states-extensive-use-of-improvised-explosives/; WD 2 - 3000 - 038/21, S. 21).
Trotz der anhaltenden Konflikte konnte die Minenräumung in Afghanistan, im Irak und im Jemen fortgesetzt werden (http://www.the-monitor.org/media/3168934/LM2020.pdf, S. 132). Dies war in begrenztem Ausmaß auch in Syrien möglich.
In Gebieten unter Kontrolle der syrischen Regierung konnten syrische, russische und armenische Spezialeinheiten zahlreiche Minen unschädlich machen. In den kurdisch-syrisch bzw. türkisch kontrollierten Territorien wurden ebenfalls Minen geräumt, teils international unterstützt (https://www.rferl.org/a/armenia-sends-another-group-of-sappers-medics-to-syria/29983442.htmlhttps://russiaun.ru/en/news/mines290618; https://tass.com/defense/984245; http://www.mineactionreview.org/assets/downloads/907_NPA_Clearing_the_Mines_2020_Syria.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass im Herbst 2017 nach der Minenräumung in al-Mushrifa kritische Infrastrukturen wiederhergestellt werden konnten und 5 000 Flüchtlinge nach Hause zurückkehren konnten, hat sie sich hierzu eine Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf., bzw. welche Schlussfolgerungen hat sie gezogen (https://tass.com/defense/970839)?
Wann und in welcher Höhe sind die Ende 2017 von der Bundesregierung bereitgestellten 10 Mio. Euro für die Minenräumung in Rakka abgerufen worden, und an wen sind die Mittel ggf. geflossen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/-/609626), bzw. was stand der Umsetzung des Vorhabens ggf. entgegen?
Ist der Bundesregierung die Aussage des russischen Botschafters bei den Vereinten Nationen von Juni 2018 bekannt, dass sich die Beteiligung des United Nations Mine Action Service (UNMAS) an den Bemühungen zur Minenräumung in Syrien durch Abstimmungsprobleme zwischen dem zuständigen Büro in Damaskus und dem Leiter von UNMAS sowie durch die Politisierung von humanitären Fragen durch potenzielle Geber, die nicht zur Normalisierung des Lebens in Syrien beitragen wollen, ungerechtfertigt in die Länge gezogen hätte, und hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://russiaun.ru/en/news/mines290618)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Tatsache erarbeitet, dass der Minenräumdienst der Vereinten Nationen zwar im Juli 2018 eine Grundsatzvereinbarung mit der syrischen Regierung unterzeichnet hat und im Oktober 2019 Agnès Marcaillou, die UNMAS-Direktorin, erklärte, die Regierung habe der Beteiligung internationaler Minenräumorganisationen zugestimmt, sich anscheinend jedoch noch keine internationale Minenräumorganisation bei der Regierung registriert hat, und wie lautet die Haltung der Bundesregierung ggf. (WD 2 - 3000 - 038/21, S. 33)?
Hat sich die Bundesregierung zu der Aufnahme von Minenräumungsprogrammen durch UNMAS eine Haltung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und was stand nach Auffassung der Bundesregierung ihrem Beginn bislang entgegen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/17275)?
Sind der Bundesregierung die Empfehlungen des „Mine Action Review“ hinsichtlich der Minenräumung in Syrien bekannt, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (http://www.mineactionreview.org/assets/downloads/907_NPA_Clearing_the_Mines_2020_WEB.pdf)?
Inwieweit unterstützt bzw. unterstützte die Bundesregierung die Minenräumung in Syrien und kommt ihrer Verpflichtung als Unterstützerin der Resolution 2365 (2017) des UN-Sicherheitsrats über Antiminenprogramme nach (https://www.un.org/press/en/2017/sc12897.doc.htm)?
a) Mit welchen Akteuren arbeitet die Bundesregierung dabei zusammen (nationale und internationale Akteure, Organisationen u. a.)?
b) Kooperiert die Bundesregierung im Bereich der Minenräumung mit der syrischen Regierung, und falls nein, unter welchen Bedingungen kann sich die Bundesregierung eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung vorstellen?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über aktuell laufende bzw. geplante Minenräumungsoperationen in Syrien, welchen Inhalts ist diese ggf., und in welchen Regionen finden ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung Minenräumungsaktionen statt bzw. sind geplant?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, warum Syrien dem Ottawa-Abkommen nicht beigetreten ist, und wie lautet diese ggf.?
Steht die Bundesregierung mit Russland hinsichtlich der Minenräumung in Syrien in Kontakt, wann fanden diese ggf. statt, bzw. für wann sich welche ggf. geplant?
Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet, inwiefern Gender-Mainstreaming, das eine große Rolle in der Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung und der Gender-Leitlinien der VN für Antiminenprogramme spielt, zu den Zielen der Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung beigetragen hat, und zu welchen Schlüssen ist sie ggf. gekommen (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/204758/f2a31570b1ea942993cd851024f5514d/minenraeumstrategie-data.pdf und https://www.unmas.org/en/gender-mainstreaming)?
Hat sich die Bundesregierung eine Position zu der Frage erarbeitet oder sind ihr entsprechende Überlegungen bekannt, in welcher Höhe sich die voraussichtlichen Kosten der Minenräumung in Syrien belaufen dürften, und welche Zahlen kann sie ggf. nennen?
Lehnt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung hinsichtlich der Minenräumung darum ab, weil sie nach wie vor die „Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte“ (ETILAF) als einzige politische legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkennt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11964)?
a) Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Unterstützung eventueller Minenräumungsaktionen der ETILAF?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu entwickelt, inwiefern die ETILAF in der Lage ist, Minenräumungen umzusetzen, wie lautet diese ggf., und welche Schlüsse hat sie ggf. daraus gezogen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass UNMAS für 2020 53 Mio. US-Dollar für ihre Arbeit in Syrien beantragt, aber nur 17 Prozent erhalten hat, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (https://www.unmas.org/en/programmes/syria)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass UNMAS Syrien ab März 2021 noch 9 Mio. Dollar benötigt für Antiminenprojekte in Syrien (https://www.unmas.org/en/programmes/syria), und hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet (bitte begründen)?