Durchsetzung des EU-Rechts zu neuen gentechnischen Verfahren
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Oliver Krischer, Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits am 25. Juli 2018 (Urteil in der Rechtssache C-528/16), dass auch Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, der Freisetzungsrichtlinie unterliegen (2001/18/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. März 2001). Damit ist die EU nach Ansicht der Fragesteller klar verpflichtet, ihre Importe von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auch bei mit neuen Verfahren modifizierten Pflanzen zu kontrollieren, um illegale Importe und/oder Verunreinigungen auszuschließen.
Infolge des Urteilsspruchs wurde die EU-Kommission 2019 vom Rat der Mitgliedstaaten beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, um vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils den „Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts [zu beleuchten] sowie – falls angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen – einen Vorschlag zu unterbreiten“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019D1904&from=EN). In dem am 29. April 2021 veröffentlichten Bericht stellt die Kommission klar, dass die Methoden der neuen Gentechnik gentechnisch veränderte Organismen hervorbringen, so wie es der EuGH bekräftigt hat. Sie hält aber die aktuelle EU-Gesetzgebung bezüglich einiger der neuen Verfahren für „anpassungsbedürftig“. Vorschläge dazu liegen bis heute nicht vor. Ob und wann die Freisetzungsrichtlinie aus diesem Grund geändert werden sollte, ist derzeit unklar. Ein grober Zeitplan sieht eine Folgenabschätzung der Kommission bis Ende September 2021 und eine Konsultation mit Stakeholdern, Europaparlament und Rat in den kommenden Monaten vor.
Aus Sicht der Fragestellenden gilt es, die Lücke zwischen der geltenden Rechtslage und der Rechtsdurchsetzung umgehend und vollständig zu schließen. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mahnt „ein Vollzugs-Defizit“ an, „das umgehend angegangen werden muss“ (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/positionspapier_neue_gentechnik_bf.pdf). Der Import von in der EU nicht zugelassenen, aber auf dem internationalen Markt schon verfügbaren, mit neuen Verfahren wie CRISPR/Cas veränderten Organismen in die EU muss künftig mit aller rechtsstaatlichen Kraft unterbunden werden. Bisher haben die Kontrollbehörden jedoch keine Nachweisverfahren entwickelt oder von den Herstellenden übernommen, um illegale oder verunreinigte Ware erkennen und aus dem Verkehr nehmen zu können. Das verstößt gegen das Vorsorgeprinzip und gefährdet den Schutz von Mensch und Umwelt, die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und Verbraucherinnen und Verbraucher über Gentechnik auf Äckern und Tellern zu entscheiden, sowie die gentechnikfreie Erzeugung und Verarbeitung aufgrund möglicher Verunreinigungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Lücke in der Rechtsdurchsetzung mit Blick auf mögliche illegale Importe mit neuen gentechnischen Verfahren modifizierter Organismen (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung Vorschläge, wie diese Lücke geschlossen werden könnte, wenn ja welche, und wenn nein, hat sie vor, solche zu entwickeln?
b) Welche Zuständigkeit haben dabei die europäischen, welche die deutschen Kontrollbehörden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Erforschung und Entwicklung von Nachweisverfahren für durch neue Gentechnik hervorgebrachte Organismen?
a) Welche Forschungsprojekte wurden seit 2015 und/oder werden in 2021 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), anderer Bundesbehörden oder der Einrichtungen der Ressortforschung des Bundes gefördert, die Nachweisverfahren für GVO beinhalten (bitte nach Projekt, Haushaltstitel, Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, Ziel, ggf. Kooperationspartnern aus der Wirtschaft, beteiligten Bundes- und Landesforschungsstellen, Gesamtsumme des Vorhabens, Summe der Bewilligung, Laufzeitbeginn und Laufzeitende aufschlüsseln)?
b) Sind der Bundesregierung von der EU finanzierte Forschungsprojekte bekannt, die sich mit Nachweisverfahren für GVO beschäftigen (bitte nach Projekt, EU-Forschungsprogramm, Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, Ziel, ggf. Kooperationspartnern aus der Wirtschaft, beteiligten nationalen Forschungsstellen, Gesamtsumme des Vorhabens, Summe der Bewilligung, Laufzeitbeginn und Laufzeitende aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Idee eines europäischen Forschungsprogramms mit dem Ziel, einheitliche Verfahren zur Identifizierung und Unterscheidung nicht gekennzeichneter GVO zu definieren, wie es Österreich, Frankreich und Italien in ihren Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission an alle Mitgliedstaaten zum Umgang mit bzw. Bewertung der neuen Genomtechniken gefordert haben (s. https://ec.europa.eu/food/plants/genetically-modified-organisms/new-techniques-biotechnology/ec-study-new-genomic-0_en#member_states)?
d) Erwägt die Bundesregierung, die Kontrollbehörden der Bundesländer bei der Entwicklung neuer Nachweismethoden durch finanzielle und personelle Ressourcen zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
e) Erwägt die Bundesregierung, die Bundesländer darin zu unterstützen, deren Kontrolllabore besser auszustatten, damit neu entwickelte Tests in die Laborroutinen übernommen werden können (etwa die Anpassung auf digitale PCR-Methoden), und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es erste Zwischenergebnisse im Forschungsprojekt zu Nachweisverfahren an genomeditiertem Raps und Gerste der Universität Kiel und des IPK Gatersleben, die der Bundesregierung vorliegen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/201211-forschung.html, https://www.kls.uni-kiel.de/de/aktuelle-forschung/forschungsprojekt-zu-nachweisverfahren-fuer-genomeditierte-pflanzen)?
a) Welche veränderten Eigenschaften haben die gentechnisch veränderten Testpflanzen?
b) Welche Techniken werden verwendet (CRISPR/Cas, ODM, TALEN o. a.), und wird an einem Nachweis der verwendeten Methode geforscht?
c) Wie können die gewünschten Genveränderungen an den Testpflanzen beschrieben werden?
d) Sind die gentechnisch veränderten Testpflanzen vergleichbar mit bereits auf dem globalen Markt befindlichen GVO?
e) Welche Analysemethoden werden erprobt?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Kooperation mit den Herstellenden von GVO verbessert werden, Referenzmaterial und, insofern vorliegend, ihre Nachweisverfahren, deutschen und europäischen Kontrollbehörden zur Verfügung zu stellen?
a) Wie kann die Kooperation mit Zulassungsbehörden außerhalb der EU verbessert werden, bereits entwickelte Nachweisverfahren sowie Referenzmaterial zur Verfügung zu stellen, sofern es sich um GVO handelt, die ein dortiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben, wie etwa den Cibus-Raps, dessen Firma Cibus der kanadischen „Food Inspection Agency“ (CFIA) im Jahr 2013 einen Nachweis zur Verfügung stellte („Cibus Canada Inc. has provided the CFIA with a method for the detection and identification of canola event 5715.“, s. https://inspection.canada.ca/plant-varieties/plants-with-novel-traits/approved-under-review/decision-documents/dd-2013-100/eng/1427383332253/1427383674669)?
b) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Bundesregierung bzw. den nationalen Behörden zur Verfügung, um Referenzmaterial und/oder Nachweise geliefert zu bekommen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in der Dokumentenkontrolle als Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung (z. B. verbindliche Erklärungen der Lieferanten über die Art der Herstellung des gehandelten Produkts), wo Nachweisverfahren bislang fehlen oder nicht ausreichend spezifisch sind?
Hält die Bundesregierung es für angezeigt, im Falle hoher Wahrscheinlichkeit, dass ein mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellter GVO ohne vorherige Zulassung in die EU importiert wird, vorsorglich Dringlichkeitsmaßnahmen auf europäischer Ebene (wie Entscheidungen der EU-Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich nicht zugelassener GVO, z. B. 2006 zu Langkornreis LL 601) oder auf nationaler Ebene (z. B. Verordnungen des BMEL aufgrund § 34 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter Erzeugnisse aus GVO) zu veranlassen, die eine generelle Nachweispflicht seitens der Importeure bestimmter pflanzlicher Erzeugnisse vorsehen (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, die Kontrollbehörden über das Bündeln von Informationen aus GVO-Registern wie dem CBD-Clearinghouse und der EUginius-Datenbank sowie weiteren Informationsquellen zu unterstützen (Überblick über die kommerzialisierten GVO weltweit; evtl. Zugang zu DNA-Sequenzen, Patentinformationen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die den analytischen Nachweis ergänzen und damit eine zweifelsfreie Identifizierung eines GVO ermöglichen können)?
a) Befürwortet die Bundesregierung die Ausweitung des verpflichtenden GVO-Registers auf EU-Ebene auf nicht zugelassene GVO und zur Durchsetzung der derzeitigen Rechtsprechung auch auf durch neue gentechnische Methoden hervorgebrachte GVO, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
b) Befürwortet die Bundesregierung eine konsequente Ausweitung des freiwilligen internationalen GVO-Registers auf mit neuen gentechnischen Verfahren veränderte Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen im Biosafety Clearing House der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
c) Befürwortet die Bundesregierung eine Stärkung der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der von der Universität Wageningen geführten EUginius-Datenbank etwa durch zusätzliches Personal und Ressourcen, um die kontinuierliche Listung mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugter GVO zu gewährleisten, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
d) Befürwortet die Bundesregierung eine Überführung der EUginius-Datenbank in die Verwaltung der EU, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
e) Befürwortet die Bundesregierung ein „vorausschauendes Nachweis- und Identifizierungssystem“, bei dem die EU eine geeignete Institution – etwa das Joint Research Centre (JCRs. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC123830) – beauftragt, ein globales „Horizon Scanning“ mit neuen Verfahren veränderter GVO durchzuführen, alle verfügbaren Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und im Falle einer Markteinführung außerhalb der EU proaktiv auf den Herstellenden und ggf. auf nationale Kontrollbehörden zuzugehen, um umgehend in der Lage zu sein, Nachweismethoden für die europäischen Testlabore zur Verfügung zu stellen oder diese zeitnah entwickeln zu lassen, wie es Ribartis et al oder Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamts für Naturschutz vorschlagen (s. Ribarits et al: Genome-Edited Plants: Opportunities and Challenges for an Anticipatory Detection and Identification Framework. Foods 2021, 10, 430. https://doi.org/10.3390/foods10020430), und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Methoden will die Bundesregierung es den Kontrollbehörden ermöglichen, auf Verunreinigungen mit neuen Verfahren veränderter GVO zu kontrollieren, die bereits auf dem globalen Markt erhältlich sind (s. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC123830)?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Öl, Saatgut oder Spuren einer Rapspflanze mit Herbizidtoleranz der Firma Cibus (derzeit auf dem US-amerikanischen und kanadischen Markt) durch die Kontrollbehörden aufzuspüren, und wie könnte das BVL bei seinem bisher erfolglosen Gesuch nach Referenzmaterial beim Hersteller unterstützt werden (bitte begründen)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, warum der Cibus-Raps im oben erwähnten Bericht des JRC nicht erwähnt wird, obwohl es sich um ein kommerzialisiertes und im Anbau befindliches Produkt handelt, welches laut der kanadischen Zulassungsbehörde CFIA mit dem neuen Gentechnikverfahren ODM hergestellt wurde (s. https://inspection.canada.ca/plant-varieties/plants-with-novel-traits/approved-under-review/decision-documents/dd-2013-100/eng/1427383332253/1427383674669)?
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, den Cibus-Test, der am 7. September 2020 in der Zeitschrift Foods veröffentlicht wurde (Chhalliyil et al., Foods 2020) und der vom BVL am 27. April 2021 als nicht gerichtsfest eingestuft wurde (https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/06_Gentechnik/Ergebnisbericht_Ueberpruefung-und-Beurteilung-Nachweismethode-fuer-herbizidtoleranten-Raps.pdf?__blob=publicationFile&v=4), als Screening-Methode einzusetzen wie etwa vom ENGL-Vorsitzenden vorgeschlagen (s. https://gmo-crl.jrc.ec.europa.eu/ENGL/docs/ENGL-SC-40.pdf), mit einer Dokumentenkontrolle zu verbinden oder technisch weiterzuentwickeln, wie es z. B. von chinesischen Forschern bezogen auf einen gentechnisch veränderten Reis getan wurde (Zhang et al: Foods 2021, 10(6), 1209; https://doi.org/10.3390/foods10061209) (bitte begründen)?
d) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Öl, Saatgut oder Spuren einer Sojapflanze mit verändertem Fettsäuregehalt der Firma Calyxt (derzeit auf dem US-amerikanischen Markt) durch die Kontrollbehörden aufzuspüren, und wie könnte das BVL bei seinem bisher erfolglosen Gesuch um Referenzmaterial beim Hersteller unterstützt werden (bitte begründen)?
e) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Tomaten oder deren Saatgut mit einem besonders hohen Gehalt des Botenstoffes Gamma-Aminobuttersäure (GABA) der Firma Sanatech Seeds oder daraus gewonnene Produkte (derzeit auf dem japanischen Markt) durch die Kontrollbehörden aufzuspüren (bitte begründen)?
f) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Stickstoff liefernde Bodenbakterien „Pivot Bio PROVEN“ der Firma Pivot Bio (derzeit auf dem US-amerikanischen Markt) durch die Kontrollbehörden aufzuspüren (bitte begründen)?
Wie kann unter den derzeitigen Voraussetzungen, dass weder Nachweisverfahren noch Referenzmaterial oder Protokolle zu Verfügung stehen, die Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut durchgesetzt werden, wie sie im EU-Recht verankert ist und wie sie etwa mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 bestätigt wurde, welches auch eine unwissentliche Ausbringung einer sehr geringen Beimischung von GVO-Rapssaat als illegal bestätigte (https://ssl.bverwg.de/entscheidungen/pdf/290212U7C8.11.0.pdf)?
Welche anderen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung sieht die Bundesregierung, um Verbraucher und Verbraucherinnen sowie die gentechnikfreie Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln vor Verunreinigungen mit illegalen Gentechnikimporten zu schützen?