Begleitung der Konferenz zur Zukunft Europas durch die deutsche Bundesregierung
der Abgeordneten Michael Georg Link, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Frank Schäffler, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 9. Mai 2021 begann mit einer Auftaktveranstaltung in Straßburg die Konferenz zur Zukunft Europas. Die Konferenz soll einen breiten Austausch der europäischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen und Lösungsvorschläge für Herausforderungen in zentralen Politikfeldern erarbeiten, u. a. mit Blick auf den digitalen Wandel, Klimawandel, Migration, Europas Rolle in der Welt und den Schutz der europäischen Grundwerte (https://futureu.europa.eu) .
Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Organe in einer Gemeinsamen Erklärung zur Organisation von europäischen Bürgerforen verpflichtet. An diesen vier Foren sollen je 200 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aller 27 Mitgliedstaaten teilnehmen, die repräsentativ für die Vielfalt der EU sind hinsichtlich Herkunft, Geschlecht, Alter, sozioökonomischen Hintergrund und Bildungsniveau. Einzige Ausnahme: Ein Drittel der Teilnehmenden sollen zwingend junge Menschen (16 bis 25 Jahre) sein (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/FS_21_3032). Auch die Mitgliedstaaten werden auf nationaler Ebene zusätzliche Veranstaltungen durchführen, beispielsweise nationale Bürgerforen. Zum Bündeln der zentralen Informationen und als Werkzeug zum Austausch, zur Koordinierung und Ideensammlung hat die Europäische Kommission eine mehrsprachige digitale Plattform eingerichtet. Auf dieser sollen individuelle Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Beiträge von diversen Veranstaltungen im Rahmen der Zukunftskonferenz gesammelt und veröffentlicht werden.
Die Konferenz zur Zukunft Europas verfügt über einen Exekutivausschuss mit einem gemeinsamen Sekretariat und einer Plenarversammlung. Deutschland ist durch verschiedene Repräsentanten in den Institutionen der Zukunftskonferenz vertreten, etwa durch Mitglieder des Europaparlaments, des Deutschen Bundestages, Bundesrates, der Landtage und der Bundesregierung wie auch durch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, etwa einer Vertreterin der deutschen Veranstaltungen und deutschen Bürgerforen in der Plenarversammlung.
Die Bundesregierung hat sich über den Rat der EU als Mitunterzeichnerin der Gemeinsamen Erklärung zur Zukunftskonferenz verpflichtet, erforderliche Ressourcen bereitzustellen und die Prinzipien der Konferenz von Inklusivität, Offenheit und Transparenz zu wahren und zu fördern. Zudem sollen der Rat sowie die anderen EU-Institutionen den Empfehlungen der Konferenz – unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten und der in den europäischen Verträgen verankerten Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Folge leisten (https://futureu.europa.eu/uploads/decidim/attachment/file/4/DE-_GEMEINSAME_ERKLÄRUNG_ZUR_KONFERENZ_ÜBER_DIE_ZUKUNFT_EUROPAS.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche konkreten Öffentlichkeitsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um für die Konferenz zur Zukunft Europas und die Nutzung der digitalen, mehrsprachigen Plattform zur Zukunftskonferenz in Deutschland zu werben?
a) Auf welchen Internetseiten und auf welchen sozialen Medien hat die Bundesregierung bisher auf die zentrale digitale Plattform hingewiesen (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/29252)?
b) Hat die Bundesregierung darüber hinaus Werbeanzeigen im Internet geschaltet, um auf die Konferenz hinzuweisen, und wenn ja, auf welchen Internetseiten bzw. Plattformen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Aktivitäten der verschiedenen Bundesministerien ressortübergreifend abgestimmt werden (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/29252)?
Werden die Erkenntnisse aus den Veranstaltungen der Bundesministerien zur Zukunftskonferenz zentral gesammelt?
Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung, diese Erkenntnisse zu nutzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland die Plattform bereits genutzt haben?
a) Falls ja, welche Zahlen liegen der Bundesregierung diesbezüglich vor?
b) Falls nein, bemüht sich die Bundesregierung, Kenntnis über diese Zahlen zu erlangen?
Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis darüber, welche Maßnahmen die Europäische Kommission getroffen hat, um die digitale Plattform vor Hackerangriffen zu schützen (vgl. Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/29252)?
Plant die Bundesregierung, noch vor den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 eine Regierungsposition zur Konferenz zur Zukunft Europas abzustimmen?
a) Falls ja, wie wird diese Regierungsposition erarbeitet?
b) Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die Informations- und Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) an dieser Regierungsposition?
c) Falls ja, welche externen Stakeholder wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung ihrer Regierungsposition konsultieren (z. B. Verbände, Sozialpartner, Stiftungen etc.)?
d) Falls nein, auf welcher inhaltlichen Grundlage werden die beiden Delegierten der deutschen Bundesregierung in der Plenarversammlung der Zukunftskonferenz agieren?
Wie viele nationale Bürgerforen zur Konferenz zur Zukunft Europas mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus welchen Altersgruppen wurden bislang durchgeführt, und wie viele nationale Bürgerforen sind noch geplant?
a) In welchem Verfahren, und nach welchen Kriterien werden oder wurden die Bürgerinnen und Bürger für die einzelnen Foren ausgesucht?
b) Inwieweit entspricht die repräsentative Zusammensetzung der nationalen Bürgerforen den vier Europäischen Bürgerforen?
Aus welchen Gründen weicht die repräsentative Zusammensetzung der nationalen Bürgerforen gegebenenfalls davon ab?
c) Wie viele finanzielle Mittel aus welchen Einzelplänen und Titeln stehen für die Durchführung nationaler Bürgerforen in 2021 zur Verfügung, und wie viele finanzielle Mittel aus welchen Einzelplänen und Titeln plant die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für 2022 ein?
d) Plant die Bundesregierung, die einzelnen nationalen Bürgerforen wissenschaftlich auswerten zu lassen?
Wenn ja, entlang welcher Kriterien, und durch welchen Dienstleister?
e) In welchem Format will die Bundesregierung die Ergebnisse der nationalen Bürgerforen ausführlich diskutieren und evaluieren?
f) Inwiefern wird sie dabei den Deutschen Bundestag involvieren?
g) Soll den Netzwerken für Europapolitik in Deutschland eine Rolle zukommen?
Wenn ja, welche?
Welche deutschen Vertreterinnen und Vertreter haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle in einem der Organe der Konferenz zur Zukunft Europas inne (Funktion und Name)?
Wie lief das Verfahren für die Besetzung des Amtes der Vertreterin bzw. des Vertreters der deutschen Veranstaltungen und deutschen Bürgerforen in der Plenarversammlung der Konferenz zur Zukunft Europas ab?
a) Gab es ein öffentliches Bewerbungsverfahren?
b) Welche Kriterien wurden zuvor für die Auswahl definiert, und welche davon waren bei der getroffenen Personalauswahl schlussendlich ausschlaggebend?
c) Wie groß war der Bewerberpool (im Falle eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens), bzw. wie viele Personen aus welchen Institutionen wurden für das Amt in Betracht gezogen (für den Fall, dass es kein öffentliches Bewerbungsverfahren gab)?
d) Welche Institutionen bzw. Gremien und Personen waren an der Auswahl beteiligt?
e) Inwiefern wurden Vereine, Verbände, Stiftungen und gesellschaftliche Gruppen in die Auswahl der Vertreterin der nationalen Veranstaltungen und nationalen Bürgerforen in Deutschland eingebunden?
f) Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass die Vertreterin der deutschen Veranstaltungen und deutschen Bürgerforen ihre Aufgabe in der Bündelung aller Rückmeldungen und Beiträge von dezentralen Veranstaltungen und Bürgerforen aus Deutschland im Plenum der Zukunftskonferenz wahrnehmen kann?
g) Werden hierfür finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt und/oder personelle Ressourcen aus den Ressorts zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, aus welchen Einzelplänen und Titeln und welchen Ressorts?
Inwieweit soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Feedback-Mechanismus der digitalen Plattform funktionieren, der sicher stellen soll, „dass die im Rahmen der Konferenz vorgebrachten Denkanstöße in die strategische Planung der EU einfließen und zu konkreten Empfehlungen für EU-Maßnahmen führen“ (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_1765)?
Hat die Bundesregierung die Forderung des Europaparlaments bewertet, dass sich die drei EU-Institutionen selbst verpflichten sollten, die Ergebnisse durch Legislativvorschläge, einschließlich EU-Vertragsveränderungen, nachzuverfolgen (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0010_DE.pdf)?
Und wenn ja, wie?