Veränderungen der Aktionärsrechte durch digitale Hauptversammlungen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Frank Sitta, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch Verordnungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde seit Ende März 2020 die Möglichkeit und/oder die Pflicht auf das Abhalten einer virtuellen Hauptversammlung geschaffen. Mitte Juni 2021 haben die Justizminister der Länder beschlossen, das Recht auf virtuelle Hauptversammlungen auch nach Ende der Pandemie bestehen zu lassen. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den nötigen dauerhaften gesetzlichen Rahmen für digitale Versammlungen und Beschlussfassungen ab der Hauptversammlungssaison 2022 schafft (https://www.rtl.de/cms/justizminister-wollen-dauerhaft-virtuelle-hauptversammlung-4779658.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Hauptversammlungen im Jahr 2019 stattfanden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Hauptversammlungen im Jahr 2020 stattfanden (bitte nach digital bzw. hybrid und Präsenzversammlungen aufteilen; bitte nach Monat aufteilen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Hauptversammlungen im Jahr 2020 abgesagt wurden, und liegen der Bundesregierung Informationen über die Gründe der Absagen vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die bisherige Anzahl an Hauptversammlungen im Jahr 2021 (bitte nach digital bzw. hybrid und Präsenzversammlungen aufteilen; bitte nach Monat aufteilen)?
Welche Einschränkungen der Aktionärsrechte haben sich aus Sicht der Bundesregierung im Zuge der digitalen Hauptversammlungen ergeben?
Welche Positionierung hinsichtlich digitaler Hauptversammlungen wählt die Bundesregierung bei ihren Beteiligungen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für digitale Hauptversammlungen ab 2022, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Gesetzentwurfs?