BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft zum Ende der Wahlperiode

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

16.08.2021

Aktualisiert

22.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3156815.07.2021

Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft zum Ende der Wahlperiode

der Abgeordneten Jan Korte, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurden im Juli 2015 gesetzliche Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt in das Bundesministergesetz (BMinG) aufgenommen (§§ 6a bis 6d BMinG). Über § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) finden die Vorschriften auf Parlamentarische Staatssekretäre entsprechend Anwendung. Demnach besteht eine Anzeigepflicht, wenn ein amtierendes oder ehemaliges Mitglied der Bundesregierung oder ein Parlamentarischer Staatssekretär beabsichtigt, innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen. Die Bundesregierung kann die Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch diese Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden (Karenzzeit).

Unzureichend öffentlich bekannt gemacht wird hingegen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wie viele und welche Personen aus der Leitungsebene der Bundesministerien in die Wirtschaft, also in Tätigkeiten „außerhalb des öffentlichen Dienstes“ (§ 6a BMinG) wechseln, und wie oft, zu welchem Thema und auf welchem Wege sie sich anschließend noch mit Mitgliedern der Bundesregierung oder anderen Personen der Leitungsebene der Bundesministerien treffen. Auch ist unklar, inwieweit ggf. dienstliche Kontakte mit früheren Mitgliedern der Bundesregierung und aus den Leitungsebenen der Bundesministerien, die über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram, Signal etc. oder über SMS erfolgten, veraktet und dokumentiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23050 am 1. Oktober 2020 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

1

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

1

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

2

Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23050 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

2

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

2

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

3

Wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23050 in die private Wirtschaft (Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

3

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

3

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

4

Wie viele, und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung ggf. zu welchem Thema seit dem jeweiligen Wechsel der Person (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)

mit den in den Fragen 1 bis 3 genannten Personen und

seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23050 mit den dort zu den Fragen 1 bis 3 genannten Personen?

5

Wie viele, und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte ggf. in der 19. Wahlperiode die Bundesregierung mit ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, die bereits zwischen dem 1. November 2009 und dem 25. Juli 2015 aus ihrem Amt ausgeschieden sind und in der 19. Wahlperiode keine Mitglieder des Deutschen Bundestages waren, und zu welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)?

6

Erfolgten die dienstlichen Kontakte mit dem in der Kleinen Anfrage genannten Personenkreis über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram, Signal etc. oder über SMS, und wenn ja,

wurden diese Kontakte alle entsprechend veraktet oder anderweitig dokumentiert, und seit wann existiert diese Praxis, und falls keine entsprechende Dokumentation dieser dienstlichen Kontakte erfolgt, bitte begründen wieso?

um welche dienstlichen Kontakte handelt es sich (bitte entsprechend aufführen)?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung die jeweiligen Kontakte und ihre Auswirkungen, etwa auf Gesetzgebungsverfahren,

öffentlich nachvollziehbar und

intern nachvollziehbar dokumentiert?

8

Plant die Bundesregierung und/oder planen die Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Einführung oder Veränderung von Vorgaben für die Anzeige und Dokumentation der dienstlichen Kontakte zu Außenstehenden, insbesondere zu den ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, und falls ja, inwieweit, falls nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Juli 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen