Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31317)
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Jens Kestner, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/31317 wurden nach Ansicht der Fragesteller die Fragen 5 und 6 nicht beantwortet, weil es nach Aussage der Bundesregierung keine „CO2-Steuer“ in Deutschland gebe, obwohl die Fragesteller in der Einleitung den korrekten Begriff „CO2-Bepreisung“ verwendeten. Es steht nach Auffassung der Fragesteller außer Frage, dass die „CO2-Bepreisung“ in der öffentlichen Debatte umgangssprachlich überwiegend als „CO2-Steuer“ bezeichnet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was genau meint die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner damit, dass die „neue Nutztierstrategie“ sowie die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens zu einem weiteren Rückgang der Nutztierbestände in Deutschland führen würden (https://www.pnp.de/nachrichten/politik/Kloeckner-Es-ist-nicht-fair-die-Landwirtschaft-pauschal-fuer-alles-verantwortlich-zu-machen-3411900.html)?
Wie genau, und wann wird die Bundesregierung evaluieren, ob die Nutztierstrategie der Bundesregierung von der Bevölkerungsmehrheit getragen wird (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/31317)?
Ist in der Nutztierstrategie der Bundesregierung eine agrarstrukturelle Komponente vorgesehen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage, dass „die ökonomischen Kräfte, die den Betriebsgrößenstrukturwandel seit Jahrzehnten treiben, auch bei einer Umsetzung der Nutztierstrategie weiterwirken“ würden, und wenn nein, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich der Strukturwandel bis zum Jahr 2030 in der deutschen Nutztierhaltung bemerkbar machen wird (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/31317)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einfluss der seit 1. Januar 2021 geltenden CO2-Bepreisung auf die deutsche Fleisch- und Milchproduktion, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung eine Folgenabschätzung dazu durchführen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Einführung der CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021 die Wettbewerbsposition deutscher Landwirte gegenüber der EU-Konkurrenz, die diese Kosten nicht zahlen muss, verschlechtert hat, und wenn ja, inwiefern (https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/co2-preis-treibt-kosten-fuer-bauern-oben-574381#:~:text=Unternehmen%2C%20Verbraucher%20und%20auch%20Landwirte,Energie%2C%20Heiz%C3%B6l%20und%20Minerald%C3%BCnger%20rechnen.&text=Bei%20einem%20Preis%20von%2055,mehr%20als%20doppelt%20so%20hoc)?
Können landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die sich im internationalen Wettbewerb befinden, nach Kenntnis der Bundesregierung ihre aus der CO2-Bepreisung resultierenden höheren Produktionskosten über die Produktpreise weitergeben, sind Kompensationszahlungen, beispielsweise im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vorgesehen, und inwiefern kommt es dadurch möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen für die heimische Landwirtschaft (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/31317)?
Welche konkreten Herbizide für die Minimalbodenbearbeitung meint Bundesministerin Julia Klöckner, die bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen seien und bei uns anerkannt werden sollen (Pressemitteilung Nummer 86/2021: Bundeskabinett beschließt neues Klimaschutzgesetz, https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/086-neues-klimaschutzgesetz.html; Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/31317)?