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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entlohnung in der Alten- und Krankenpflege (Entgeltstatistik 2020)

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.08.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3166321.07.2021

Entlohnung in der Alten- und Krankenpflege (Entgeltstatistik 2020)

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen Pohl, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Heiko Wildberg, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2018 arbeiteten 30,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor bzw. im unteren Entgeltbereich (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21096, Tabelle 17). In Westdeutschland lag der Anteil bei 26,3 Prozent und in Ostdeutschland bei 45,3 Prozent (ebd.).

Im Jahr 2019 hat sich die Situation nur geringfügig verbessert. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Altenpfleger in Deutschland im Niedriglohnsektor liegt bei 28,3 Prozent (ebd.). Sie verdienen damit weniger als zwei Drittel des mittleren Einkommens, das bei 2 778 Euro liegt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 und Tabelle 17 auf Bundestagsdrucksache 19/21096). Dabei bestehen große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland liegt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bei 25,3 Prozent und in Ostdeutschland bei 40,7 Prozent (ebd).

Den geringsten Anteil an Altenpflegern im Niedriglohnsektor hat Nordrhein-Westfalen mit 19,3 Prozent, gefolgt von Hamburg (21,2 Prozent) und Baden-Württemberg (22 Prozent) (ebd. Tabelle 17). Den höchsten Anteil hat Sachsen-Anhalt mit 45,6 Prozent, gefolgt von Sachsen (42,4 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (40,1 Prozent) (ebd.). Von niedrigen Löhnen besonders betroffen sind Helfer in der Altenpflege. Hier arbeiten insgesamt 58 Prozent im Niedriglohnsektor (ebd.). Im Osten liegt der Anteil sogar bei 78,5 Prozent (ebd.).

Betrachtet man die Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Herkunft, so zeigt sich, dass 25,6 Prozent der vollzeitbeschäftigten deutschen Altenpfleger im Niedriglohnsektor arbeiten, aber 42,6 Prozent der Ausländer (vgl. Tabelle 18 auf o. g. Bundestagsdrucksache 19/21096). Am höchsten ist der Anteil bei EU-Ausländern mit 46,4 Prozent. Bei sonstigen Drittstaatsangehörigen beträgt der Anteil 39,1 Prozent (ebd. Tabelle 8).

In Ostdeutschland liegt der Anteil der deutschen Altenpfleger im Niedriglohnsektor bei 39 Prozent (ebd.). Bei ausländischen Pflegekräften beträgt dieser Anteil sogar 61,5 Prozent (ebd. Tabelle 18). Die Zahl der Pflegebedürftigen ist bundesweit im Zeitraum 2013 bis 2017 um 30 Prozent gestiegen (von 2,6 Millionen auf 3,4 Millionen; ebd. Tabelle 20). In Ostdeutschland fiel der Anstieg mit 30,1 Prozent etwas stärker aus als in Westdeutschland mit 29,8 Prozent (ebd.). Ende 2019 arbeiteten 619 038 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Altenpflege (West: 477 324/Ost: 141 648; ebd. Tabelle 1).

Deutscher Bundestag Drucksache 19/31663

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt in den Berufshauptgruppen (KldB, 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege und b) 821 – Altenpflege in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Bundesländern, Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Westbalkanstaaten und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern getrennt ausweisen sowie hierzu bitte jeweils auch den absoluten sowie relativen Median-Entgeltunterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweisen und jeweils die absolute und relative Veränderung von 2015 auf 2020 angeben)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten, die in der in der Berufshauptgruppe (KldB, 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege und b) 821 – Altenpflege in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 Niedriglohn bezogen haben (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländenr, Bundesländern, Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Personen aus den Westbalkanstaaten und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute und relative Veränderung von 2015 auf 2020 angeben)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt, im Bereich des Gesundheitswesens sowie im Bereich der Gesundheits- und Altenpflege je Erwerbstätigen in den Jahren 2015, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Bundesländern getrennt ausweisen)?

4

Wie viele Pflegebedürftige gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 sowie aktuell (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Bundesländern getrennt ausweisen und dazu jeweils die relative Veränderung von 2015 auf 2021 – letzte verfügbare Daten – ausweisen)?

5

Hat die Bundesregierung seit 2017 Maßnahmen ergriffen, um die Entlohnung im Pflegebereich zu verbessern, und wenn ja, welche (bitte die Maßnahmen jeweils benennen), und wenn ja, wie haben sich die Maßnahmen auf die Entlohnungssituation konkret ausgewirkt?

6

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den im Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich höheren Anteil von Pflegekräften im Niedriglohnsektor in den neuen Bundesländern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21096)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entgeltunterschiede mit Blick auf die Attraktivität des Pflegeberufs und die Wahrscheinlichkeit, Fachkräfte für diesen Mangelberuf zu gewinnen?

b) Hat die Bundesregierung seit 2017 Maßnahmen ergriffen, um die unterschiedliche Entlohnung anzugleichen, wenn ja, welche (bitte die Maßnahmen jeweils konkret benennen), und wie haben sich ggf. die Maßnahmen ausgewirkt?

c) Welche Auswirkungen hatten die Entgeltunterschiede nach Kenntnis der Bundesregierung auf eine mögliche Abwanderung von Pflegekräften aus den neuen Bundesländern (bitte die Effekte beschreiben und wo möglich quantifizieren)?

7

Verfügt die Bundesregierung über Handlungsoptionen, um die Entgeltunterschiede in den Pflegeberufen zwischen den alten und den neuen Bundesländern abzubauen, und wenn ja, welche?

8

Plant die Bundesregierung, innerhalb ihres Handlungsbereichs konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Entgeltunterschiede in den Pflegeberufen zwischen den alten und den neuen Bundesländern abzubauen, und wenn ja, welche?

9

Wie viele Beschäftigte in den Pflegeberufen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 weniger als den gesetzlichen Mindestlohn (bitte nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern, Bundesländern getrennt ausweisen und dazu jeweils die relative Veränderung von 2015 auf 2020 ausweisen)?

a) Kann die Bundesregierung die Aussage des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz zum „Mindestlohn“-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (nachfolgend: BAG) zu sog. 24-Stunden-Pflegekräften (Az. 5 AZR 505/20 vom 24. Juni 2021) bestätigen, dass „zurzeit mindestens 100.000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Hauhalten zur Betreuung und Pflege beschäftigt sind, sowie weitere 200.000 ausländische Pflege- und Betreuungspersonen ohne schriftliche Vereinbarung“ (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-auslaendische-pflegekraefte-koennen-jetzt-auf-mindestlohn-pochen; bitte ggf. genaue Zahlen angeben bzw. begründen, warum nicht)?

b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Anzahl der Personalvermittler bzw. Pflegeanbieter für sog. 24-Stunden-Pflege- und Betreuungskräfte vor, sowohl inländische als auch ausländische (EU- und Drittstaaten, bitte ggf. nach Anzahl und Sitz der Anbieter aufschlüsseln)?

c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zum Anteil der sog. 24-Stunden-Pflege im Bereich der häuslichen Pflege in den Jahren 2015 bis 2020 vor (bitte ggf. jeweils nach Bund, neuen Bundesländern, alten Bundesländern und getrennt dazu die jeweilige Veränderung aufschlüsseln)?

10

Welche Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 505/20, 24. Juni 2021) sieht die Bundesregierung für die Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld durch entsandte Pflege- und Betreuungskräfte aus EU-Staaten und Drittstaaten (bitte die Effekte beschreiben und wenn möglich quantifizieren)?

11

Welche Auswirkungen des Urteils des BAG (Az. 5 AZR 505/20, 24. Juni 2021) sieht die Bundesregierung auf die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in deutschen Leiharbeitsverhältnissen (bitte die Effekte beschreiben und wenn möglich quantifizieren)?

12

Rechnet die Bundesregierung mit der Umgehung des Mindestlohns in der Praxis dadurch, dass ausländische Betreuungskräfte in Zukunft nicht mehr als Arbeitnehmer, sondern als (nach Auffassung der Fragesteller vermeintlich) freie Dienstnehmer tätig werden, für die der Mindestlohn nicht gelten soll (bitte ggf. begründen, warum nicht, bzw. wenn ja, darlegen, welche Handlungsoptionen die Bundesregierung sieht)?

13

Welche Auswirkungen des Urteils des BAG (Az. 5 AZR 505/20, 24. Juni 2021) sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich insgesamt und besonders für die häusliche Pflege (bitte die Effekte beschreiben und wenn möglich quantifizieren)?

14

Welche Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung, um weiterhin eine häusliche Pflege durch Pflege- und Betreuungskräfte aus EU- und Drittstaaten im eigenen Haushalt zu ermöglichen?

Berlin, den 16. Juli 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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