Umfang der Beobachtung von Gruppen und Einzelpersonen durch die Verfassungsschutzbehörden
der Abgeordneten Nicole Höchst, Heiko Wildberg, Jürgen Braun, Dr. Rainer Kraft, Wolfgang Wiehle, Andreas Mrosek, Petr Bystron, Uwe Witt, Kay Gottschalk, Enrico Komning, Lothar Maier, Franziska Gminder, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anton Friesen, Jörn König, Stephan Protschka, Johannes Huber, Detlev Spangenberg, Steffen Kotré, Dr. Harald Weyel, Gerold Otten, Stefan Keuter, Martin Hohmann, Uwe Schulz, Martin Erwin Renner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Immer wieder wird in Zeitungen über Beobachtungen von Verlagen, Journalisten, Blogs, Szenekneipen o. a. durch den Verfassungsschutz berichtet (https://www.sueddeutsche.de/medien/sportjournalist-von-verfassungsschutz-beobachtetunter-verdacht-1.1780710; https://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-beobachtet-institut-fuer-staatspolitik-treffpunkt-der-neuen-rechten-als-verdachtsfall-eingestuft/25768692.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/linksextremismus-gewalt-verfassungsschutz-1.5124613). Es ist nach Ansicht der Fragesteller daher von öffentlichem Interesse, welchen Umfang diese Beobachtung hat und wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Journalisten, Blogger, Autoren, Musiker, Künstler, Schauspieler, Verlage, Blogs, Akademien, Stiftungen, Kulturzentren, Szenekneipen, und andere Gruppen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder einer der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) (bitte nach Beobachtungsgrund Linksextremismus, Rechtsextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus (ohne Islamismus), Reichsbürger und Selbstverwalter etc. aufschlüsseln)?
Wie entwickelte sich die in Frage 1 erfragte Beobachtung in Zahl und Umfang seit 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln.)?