Umsetzung der Grundrente
der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Pascal Kober, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor Herausforderungen. Neben Fragen der nachhaltigen Finanzierbarkeit und Generationengerechtigkeit spielt das Thema Altersarmut eine wichtige Rolle. Um Altersarmut zu bekämpfen, benötigen wir Lösungen, die von Armut gefährdete oder betroffene Rentnerinnen und Rentner gezielt unterstützen. Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) trat am 1. Januar 2021 ein Gesetz in Kraft, das gezielt Alterseinkommen erhöhen soll und nach Aussage vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil einen „Baustein im Kampf gegen Altersarmut“ darstellt (https://www.deutschlandfunk.de/hubertus-heil-spd-zur-grundrente-das-muss-sich-dieses-land.694.de.html?dram:article_id=479745). Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgeführten Zahlen sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse legen jedoch nach Ansicht der Fragesteller nahe, dass die Grundrente nicht zielgenau gegen Altersarmut wirkt. So haben von allen Rentnerinnen und Rentnern, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und trotzdem im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, drei Viertel keinen Anspruch auf Grundrente (ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nummer 06, 34–39).
Bereits vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes wurden jedoch zahlreiche Kritikpunkte geäußert, unter anderem in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. Mai 2020. Dazu zählt der hohe administrative Aufwand seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund, die nach eigenen Angaben mit etwa zehnmal so hohen Verwaltungskosten rechnet, wie üblicherweise bei ihren Leistungen anfallen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-grundrente-703572; https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_archive/2018/2018_06_27_vertreterversammlung_fasshauer.html). Aufgrund der vorausgesetzten Mindestbeitragsjahre wurde zudem vor einem Bruch mit dem Äquivalenzprinzip und einer Ungleichbehandlung von Beitragszahlungen, die möglicherweise „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-grundrente-703572) seien, gewarnt. So werden Beiträge durch die Grundrente ab 33 Mindestbeitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewertet, darunterliegende Beitragszeiten jedoch nicht. Zudem wurde auf mögliche Szenarien hingewiesen, in denen Rentnerinnen und Rentner die jahrelang in Vollzeit gearbeitet haben, durch die Grundrente gleichgestellt werden mit Rentnerinnen und Rentnern, die beispielsweise dieselbe Anzahl an Beitragsjahren in Teilzeit – mit deutlich geringeren Beiträgen – nachweisen können.
Durch die Einführung eines automatisierten Datenabrufs zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden soll die Überprüfung des Einkommens beschleunigt werden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 25. Mai 2021 sollte der automatisierte Datenabruf Mitte 2021 einsatzbereit sein. Es wurde überdies auf den großen administrativen Aufwand für die Deutsche Rentenversicherung verwiesen.
Mit der nun begonnenen Umsetzung der Grundrente stellt sich daher nach Ansicht der Fragesteller die Frage, inwiefern sich diese Einschätzungen in der Praxis bewahrheiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Rentnerinnen und Rentner beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell eine Grundrente (bitte nach Monaten seit Beginn der Auszahlung und nach Geschlecht, Bestandsrentnern und Neuzugängen aufgliedern)?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben aktuell einen Anspruch auf die Grundrente, und wann soll diese nach Kenntnis der Bundesregierung ausgezahlt werden (bitte nach Anzahl der Erstauszahlungen einer Grundrente und Monat, bis zu dem Monat, in dem alle heutigen Grundrentenberechtigten ihre erste Grundrentenauszahlung erhalten haben, aufgegliedert nach Bestandsrentnern und Neuzugängen, aufgliedern)?
a) Ab welchem Monat werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf Grundrente haben, die Auszahlung der Grundrente erhalten haben?
b) Bei wie vielen Rentnerinnen und Rentnern wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zu zeitlichen Verzögerungen zwischen dem Anspruch auf Grundrente und der Auszahlung der Grundrente kommen (bitte nach Bestandsrentnern und Neuzugängen sowie Anzahl der Verzögerungen in Monaten aufgliedern)?
c) Plant die Bundesregierung, zeitliche Verzögerungen von Grundrentenzahlungen zu verzinsen? Falls ja, entstehen dadurch nach Ansicht der Bundesregierung zusätzliche Kosten, und wenn ja, in welcher Höhe?
Ab welchem Zeitpunkt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Prüfungen vorgenommen, welche Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf Grundrente haben (bitte nach Bestandsrentnern und Neuzugängen aufgliedern)?
a) Wie viele dieser Prüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durchgeführt (bitte nach Monaten seit der ersten Prüfung, sowie nach Bestandsrentnern und Neuzugängen aufgliedern)?
b) Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Prüfung auf einen Grundrentenanspruch für alle aktuellen Rentnerinnen und Rentner nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen sein?
Ist der im Grundrentengesetz vorgesehene automatisierte Datenabruf zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden zur Ermittlung des Einkommens einsatzbereit?
a) Wenn ja, wird der automatisierte Datenabruf zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden bereits genutzt (bitte nach Anzahl der Träger und Finanzbehörden, die diesen nutzen aufgliedern)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen kann die Nutzung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgen?
c) Wenn nein, ab welchem Zeitpunkt ist der automatisierte Datenabruf nach Kenntnis der Bundesregierung einsatzbereit?
d) Wenn nein, wie viele Datensätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Grundrentengesetzes durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung in nicht automatisierter Form angefragt (bitte nach Monaten und Trägern aufgliedern)?
e) Wird der automatisierte Datenabruf nach Kenntnis der Bundesregierung auch für Auslandssachverhalte verwendet, oder wird dies künftig möglich sein?
f) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitung der Einkommensprüfung ohne die Verwendung des automatisierten Datenabrufs im Durchschnitt?
Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Grundrentenanspruch der Grundrentenempfängerinnen und Grundrentenempfänger, die bereits eine Grundrente beziehen, sowie der Anspruchsberechtigten insgesamt (bitte nach Höhe des Grundrentenanspruchs in 200-Euro-Schritten, Anzahl der Grundrentenempfängerinnen und Grundrentenempfänger, Anzahl der Anspruchsberechtigten und Geschlecht aufgliedern)?
Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Grundrentenanspruch aller Anspruchsberechtigten (bitte Mittelwert und Median angeben, insgesamt und nach Geschlecht aufgliedern)?
Inwiefern wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung Effekte ungleicher Erwerbsumfänge (Vollzeit vs. Teilzeit), Effekte des Familienstandes (Verheiratete vs. Nichtverheiratete) und Effekte ungleicher Auszahlungsmodalitäten für Erträge privater Altersvorsorge (als Vermögensbestand oder als laufendes Einkommen) auf die Höhe des Grundrentenanspruchs aus?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Effekte zu einer Ungleichbehandlung von Beiträgen führen, beispielsweise zu einer vergleichbar hohen Grundrente trotz unterschiedlich hoher Beitragszahlungen oder zu einer unterschiedlich hohen Grundrente trotz vergleichbarer Beitragszahlungen?
b) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Fälle vor, in denen Rentnerinnen und Rentner trotz unterschiedlich hoher Beitragszahlungen einen vergleichbar hohen Anspruch auf Grundrente bzw. trotz vergleichbar hoher Beiträge einen unterschiedlichen Grundrentenanspruch haben?
c) Sofern Effekte vorliegen, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus mit Blick auf das Äquivalenzprinzip?
d) Ist eine solche Ungleichbehandlung von Beitragszahlungen aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich problematisch?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter, die eigene Rentenansprüche erworben haben, beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell eine Grundrente, und wie viele haben einen Anspruch auf Grundrente (bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter mit eigenen Rentenansprüchen angeben sowie nach Anspruchsberechtigten und Beziehern von Grundrente, Geschlecht, Bestandsrentnern und Neuzugängen aufgliedern)?
a) Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung der Bezug von Grundsicherung im Alter ein Indikator für Altersarmut?
b) Kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Maßnahme zielgenau gegen Altersarmut wirken, wenn Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter in der Regel nicht davon profitieren?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Anteil von Grundrentenanspruchsberechtigten sowie Grundrentnerinnen und Grundrentnern an allen Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung im Alter mit eigenen Rentenansprüchen?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Altersarmut betroffen, und welcher Anteil hat einen Anspruch auf Grundrente (bitte nach Anzahl der von Altersarmut betroffenen Rentnerinnen und Rentner und Anteil an Grundrentenempfängerinnen und Grundrentenempfängern, in absoluten Zahlen und Prozent sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Für wie wichtig hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bekämpfung von Altersarmut im Bezug zu der Grundrente, und welchen Beitrag leistet die Grundrente nach Auffassung der Bundesregierung zur Bekämpfung von Altersarmut?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Altersarmut zu bekämpfen, und wie viele Rentnerinnen und Rentner haben von diesen Maßnahmen profitiert?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass keine Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente ist, insbesondere auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Rentenansprüche erworben und sind dennoch auf Grundsicherung im Alter angewiesen (bitte nach Jahren der Erwerbstätigkeit, Geschlecht aufgliedern)?
a) Welcher Anteil dieser Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter mit eigenen Rentenansprüchen war nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens 33 bzw. mindestens 35 Jahre erwerbstätig?
b) Wie begründet die Bundesregierung, dass eine langjährige Erwerbstätigkeit gemäß Grundrentengesetz erst ab 33 bzw. 35 Jahren vorliegt?
Ist die in der öffentlichen Anhörung geäußerte Befürchtung, dass die Einkommensanrechnung bei der Grundrente zu einem Verzicht auf eine ergänzende Altersvorsorge führen kann, aus Sicht der Bundesregierung berechtigt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für zielführend?
Wie viele Stellen benötigen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die einzelnen Träger nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2025 (bitte jährlich nach DRV Bund und einzelnen Trägern aufgliedern)?
a) Wie viele dieser Stellen sind Neueinstellungen und wie viele interne Versetzungen?
b) Wie viele der Neueinstellungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beantragt bzw. ausgeschrieben (bitte nach DRV Bund und den jeweiligen Trägern aufgliedern)?
c) Wie viele der internen Versetzungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durchgeführt (bitte nach DRV Bund und den jeweiligen Trägern sowie nach Bereichen, aus denen Versetzungen stattgefunden haben, aufgliedern)?
Welche weiteren Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Umsetzung der Grundrente beteiligt (z. B. Finanzämter, Bundesministerien, etc.), und welche Verfahrensschritte werden durch diese bei welchem Stunden- und Personalaufwand durchgeführt (bitte nach Organisation, Verfahrensschritten und voraussichtlichem Aufwand in Stunden und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?
a) Plant die Bundesregierung, in diesen Organisationen zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen, um die Aufgaben bezüglich der Umsetzung der Grundrente zu erfüllen?
b) Erhalten diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Mittel zur Umsetzung der Grundrente, und wenn ja, aus welchem Haushaltsposten, und in welcher Höhe?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Neueinstellungen im Verhältnis zum Personalbestand der DRV Bund und den weiteren Trägern seit Inkrafttreten der Grundrente (bitte in absoluten Zahlen und prozentualer Veränderung monatlich für die Monate seit Inkrafttreten der Grundrente angeben)?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsaufwand in den an der Umsetzung der Grundrente beteiligten Stellen in Stunden- und Vollzeitäquivalenten seit Inkrafttreten der Grundrente im Vergleich zu vor Einführung der Grundrente (bitte monatlich im Vergleich zu Vorjahresmonaten angeben)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufgabenbereiche in den an der Umsetzung der Grundrente beteiligten Stellen, die seit Inkrafttreten der Grundrente nicht mehr durchgeführt werden? Wenn ja, welche Bereiche sind dies, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Umsetzung der Grundrente und die dort gebundenen Kapazitäten der Grund für diesen Stillstand sind?
Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung anderer rentenpolitischer Maßnahmen hinausgezögert, z. B. die Umsetzung der digitalen Rentenübersicht, da die notwendigen Kapazitäten bereits für die Umsetzung und Bearbeitung der Grundrente beansprucht werden? Inwiefern kann die Bundesregierung ein solches Szenario für die Zukunft ausschließen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Grundrente Doppelstrukturen, insbesondere mit Blick auf die Einkommensprüfung, aufgebaut? Wenn ja, an welchen Stellen? Wenn nein, inwiefern werden Doppelstrukturen nach Ansicht der Bundesregierung vermieden?
Welche Verfahrensschritte übernehmen die DRV Bund und die einzelnen Träger mit Blick auf die Grundrente (bitte nach Verfahrensschritten, durchführender Organisation, den jeweils benötigten Stellen in Vollzeitäquivalenten und dem voraussichtlichen Stundenaufwand für die einzelnen Verfahrensschritte aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahrensschritte bis zur Auszahlung der Grundrente wird es nach Einschätzung der Bundesregierung maximal geben? Wie viele werden es nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt sein?
a) Wie viele unterschiedliche Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung daran beteiligt (bitte nach Verfahrensschritten und beteiligten Stellen aufgliedern)?
b) Wie lange dauern die Verfahren von der Anspruchsfeststellung bis zur Auszahlung der Grundrente nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Durchschnitt?
c) Ist eine Beschleunigung der Bearbeitungsdauern nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen? Wie soll diese erreicht werden?
d) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anpassungen des Verfahrens zur Bearbeitung von Grundrenten vorgesehen? Wenn ja, welche Änderungen sind dies, und wann treten diese in Kraft?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche Bedarf an Beratungsleistungen durch die Einführung der Grundrente, beispielsweise telefonische Rückfragen (bitte nach DRV Bund und Trägern, Anzahl der Beratungsanfragen, Art der Beratungsleistung, Monaten von Januar 2020 bis Juli 2021, für die Monate seit Einführung der Grundrente nach Anfragen zur Grundrente aufschlüsseln)?
Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten der Grundrente bei der DRV Bund und ihren Trägern im Vergleich zu den Gesamtkosten der Grundrente (bitte in absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an den Gesamtkosten angeben und nach Monaten seit Einführung der Grundrente aufschlüsseln)? Falls diese von den im Mai 2020 durch die DRV Bund avisierten 13 Prozent abweichen, wie erklärt die Bundesregierung diese Abweichung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vergleich der anteiligen Höhe der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten der Grundrente mit den Verwaltungskosten anderer Rentenformen (bitte begründen)? Falls die Verwaltungskosten der Grundrente über den üblichen Verwaltungskosten liegen, welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Abweichung, und inwiefern hält die Bundesregierung diese für vertretbar?
In welcher Höhe werden der DRV Bund und ihren Trägern nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für die Umsetzung der Grundrente entstehen (bitte für die Jahre 2021 bis 2025 jährlich aufgliedern)?
a) Welche Kosten fließen in die Verwaltungskosten der DRV Bund und der Träger nach Kenntnis der Bundesregierung ein (bitte nach Personalkosten, technischer Ausrüstung und Räumlichkeiten aufgliedern)?
b) Welchen Anteil dieser Kosten finanzieren die DRV Bund und die einzelnen Träger nach Kenntnis der Bundesregierung aus Beitragsmitteln?
c) Welcher Anteil der Kosten wird nach Kenntnis der aus Bundesmitteln finanziert?
d) Gibt es für aus Bundesmitteln getragene Kosten eine Sachgrundbindung, und wenn ja, für welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesmittel eingesetzt?
Welche zusätzlichen Kosten sind der Steuerverwaltung (Finanzämter, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) usw.) nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Grundrente bisher entstanden, und welche Kosten sind für die kommenden Jahre vorgesehen (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?
a) Wie wird u. a. mit geänderten Sachgrundlagen durch z. B. Einspruchsverfahren bei der Einkommenssteuererklärung umgegangen, und welche Auswirkungen auf die Berechnung der Grundrente haben diese?
b) Inwiefern werden neue Stellen zur Umsetzung des automatisierten Datenaustauschverfahrens benötigt (bitte jeweils nach Behörde aufgliedern)?
c) Wie hoch sind die Mehrkosten, wenn das vorgesehene automatisierte Datenaustauschverfahren bis zum Beginn der Grundrente nicht einsatzbereit ist, und wer wird nach Einschätzung der Bundesregierung diese Mehrkosten übernehmen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass durch die Verwendung der steuerrelevanten Daten aus dem vorvergangenen Jahr zur Feststellung eines Grundrentenanspruchs Personen, die durch eine Veränderung ihrer Lebenssituation (z. B. Scheidung) einen Anspruch auf Grundrente erhalten, erst mit einer Verzögerung von zwei Jahren die Auszahlung der Grundrente erhalten (bitte begründen)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr zwei Rentenanpassungen für die Grundrente bei Rentnerinnen und Rentnern mit Einkommensanrechnung vorgenommen, eine im Januar und eine im Juli?
a) Falls ja, hält die Bundesregierung diese Zweiteilung der Rentenanpassung für zielführend?
b) Falls ja, wie hoch ist der Aufwand für diese Prozesse (bitte nach Vollzeitäquivalenten und Kosten aufgliedern)?
Werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Kenntnis der Bundesregierung in separaten Verfahren überprüft?
a) Wenn ja, wie viele Rentnerinnen und Rentner sind nach Einschätzung der Bundesregierung davon betroffen? Und wie hoch ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand zur Prüfung dieser (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
b) Müssen diese Daten eigenverantwortlich von den Rentnerinnen und Rentnern an die DRV Bund übermittelt werden? Falls ja, greifen Sanktionen, wenn diese nicht übermittelt werden?
c) Inwiefern würde sich der Verwaltungsaufwand für die Deutsche Rentenversicherung Bund, ihre Träger und die Finanzverwaltung verringern, wenn eine nachgelagerte Einkommensprüfung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen würde (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und nach Stellen aufschlüsseln)?