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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vorbereitung und Stand des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode

Sicherstellung sachgerechter Datenerhebung in der künftigen Berichterstattung, mehr Transparenz durch zusätzliche Indikatoren, Abbau von Forschungsdefiziten, Einbeziehung immaterieller Werte (gesellschaftliche Vernetzung, Mitgliedschaften), Einbeziehung der "Superreichen" sowie von Erbschaften und Schenkungen in die Reichtumsanalyse, Erfassung sonstiger vermögensrelevanter Größen (Steuern, Betriebsvermögen), Lohnarbeit und Kapital, Reichtum und Eliten, Durchlässigkeit von Gesellschaftsbereichen und Bildungswesen, öffentlicher Reichtum und Wirkung des Sozialstaats, Vernetzung mit anderen Berichten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/250507. 07. 2010

Vorbereitung und Stand des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode

der Abgeordneten Hilde Mattheis, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit seinen Beschlüssen vom 27. Januar 2000 und vom 19. Oktober 2001 die Erstellung eines regelmäßigen Armuts- und Reichtumsberichtes in jeder Wahlperiode durch die Bundesregierung festgeschrieben. In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP finden sich hingegen keine Äußerungen, wie und in welchem Umfang die neue Bundesregierung die Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu betreiben gedenkt.

Ein Armuts- und Reichtumsbericht ist eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung einer sozial gerechten Politik, da für die Verminderung von Armutsrisiken und die Überwindung von Ausgrenzung ein hohes Maß an Verteilungsgerechtigkeit entscheidend ist. Sie ist die Voraussetzung für eine Stärkung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen des Einzelnen, vor allem durch bessere Bildung, verbesserte Gesundheit und den Zugang zu Erwerbsarbeit mit existenzsicherndem Einkommen.

Die Analyse des Berichtes basiert auf der statistisch-empirischen Erfassung der gesellschaftlichen Realität in Deutschland mit ihren Gegenpolen Armut und Reichtum.

Für den 3. Armuts- und Reichtumsbericht wurde zum ersten Mal auf die Datenbasis der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zurückgegriffen, was allerdings die Vergleichbarkeit zu den Daten des 1. und 2. Armuts- und Reichtumsberichtes erschwerte. Diese basierten vor allem auf den Erhebungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der amtlichen Statistik in Deutschland und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Im 3. Armuts- und Reichtumsbericht ist die Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung nur sehr eingeschränkt wahrgenommen worden. So hat sich die Analyse und Darstellung der Vermögensverteilung auf nur einen einzigen Indikator (Q.1.: Vermögensverteilung) beschränkt, der für die „Verteilung der Vermögen“ nur „auf die oberen 10 Prozent“ und „auf die unteren 50 Prozent“ – zudem schwer vergleichbare – Zahlenangaben bietet und deren „aktuellste“ Zahl aus dem Jahr 2003 stammt. Im Bericht wurde festgestellt, „dass die Daten- und Erkenntnislage im Bereich des privaten Reichtums mit Blick auf besonders hohe Einkommen und Vermögen kurzfristig nur schwer zu verbessern ist. Darüber hinaus muss eine Analyse von Reichtum auch privilegierte Zugänge zu Bildung und zu beruflichen Spitzenpositionen sowie Aspekte wie Macht und Einfluss umfassen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie wird für die künftige Berichterstattung sichergestellt, dass die Erfassungsmethoden der Datenerhebungen und Datenauswertungen sachgerecht (z. B. konsequente Einbeziehung von Gender-Mainstreaming) sind, die Datenlage aus den jeweiligen Erhebungen möglichst zeitnah zur Berichtsveröffentlichung datieren und nicht länger als vier Jahre zurückliegen sowie methodisch präzise erfasst werden, so dass durch ihre klar definierte Erkenntnisfunktion und Vergleichbarkeit auch innerhalb langer Zeitreihen nachprüfbare Ziele formuliert werden können?

2

Welche zusätzlichen Indikatoren (z. B. Vererbung von Vermögen) und umfassendere Indikatorentableaus (z. B. überschuldete Haushalte) werden in die Erfassung eingebracht, um die Armuts- und Reichtumsberichterstattung zielgenauer und transparenter zu gestalten?

3

Teilt die Bundesregierung die Bewertung, dass in Bezug auf überschuldete Haushalte nicht nur „weiterer Forschungsbedarf“ (3. Armuts- und Reichtumsbericht) besteht, sondern auch Bedarf nach einer verstärkten öffentlichen Finanzierung der Überschuldungsforschung, um damit zu einer Harmonisierung der Forschungs- und Datenerhebungsansätze zu gelangen, weil eine zuverlässige und umfassende Überschuldungsstatistik geboten ist und die wissenschaftliche Evaluation dieser Daten auch für die politische Unterstützung der Schuldnerberatung erforderlich ist?

4

Leitet die Bundesregierung entsprechende Schritte zur Verbesserung der Berichterstattung in Bezug auf überschuldete Haushalte ein, um die unter Nummer 3 genannten Mängel des 3. Armuts- und Reichtumsberichts auszuräumen?

5

Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass die Forschungsdefizite insbesondere in Bezug auf Reichtum abgebaut werden und für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht die Daten- und Erkenntnislage im Bereich des privaten Reichtums mit Blick auf besonders hohe Einkommen und Vermögen ähnlich präzise erfasst wird, wie die Armut im Armutsteil?

6

Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass für die Analyse von Reichtum die Erfassung von materiellen Vermögensbeständen (Grund- und Immobilienvermögen, Betriebsvermögen, Gebrauchsvermögen, Geldvermögen, weitere private Eigentumsrechte, z. B. an natürlichen Ressourcen, Patenten u. a.) sowie immateriellem Vermögen (Sozialvermögen, d. h. Vernetzung in und Mitgliedschaften in Entscheidungsgremien u. Ä. und Humanvermögen, d. h. bildungsbürgerliche und berufliche Qualifikationen) möglich ist?

Wie kann sichergestellt werden, dass insbesondere das oberste Promille der Gesellschaft – also die „Superreichen“ – in die Analyse miteinbezogen werden können?

7

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Größe und Wirkung von Erbschaften fester Bestandteil der Berichterstattung wird und die Analyse des Reichtums auch die Art und Weise seiner Weitergabe durch Schenkungen, Erbschaften oder andere Übereignungen miteinbezieht?

8

Plant die Bundesregierung, auch vermögensrelevante Größen wie Steuervermeidung, Steuerflucht, Steuerhinterziehung, Steuertraglast und deren Auswirkung auf die Vermögensbildung zu erfassen und zu bewerten?

9

Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Erkenntnisse der Monopolkommission zu Betriebsvermögen der Unternehmen und ihrer Konzentration Eingang in den Reichtumsteil der Armuts- und Reichtumsberichterstattung finden?

10

Wird die Bundesregierung die funktionelle Verteilung zwischen Lohnarbeit und Kapital als Gegenstand der Reichtums- und Armutsberichterstattung untersuchen?

11

Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass die Analyse von Reichtum privilegierte Zugänge zu Bildung und zu beruflichen Spitzenpositionen sowie Aspekte wie Macht und Einfluss umfasst?

12

Hat die Bundesregierung Untersuchungen zur Rekrutierung von Eliten und zur Durchlässigkeit von Gesellschaftsbereichen sowie zu dem Verhältnis zwischen Reichtum und Eliten in Auftrag gegeben, bzw. will sie solche Untersuchungen in Auftrag geben und/oder Untersuchungen zur Durchlässigkeit von Gesellschaftsbereichen, die die Auswirkungen auf das Humanvermögen (Bildung, berufliche Erfahrungen, Gesundheit) und das Sozialvermögen (gesellschaftliche Stellung, Entscheidungsgewalt, gesellschaftliche Beziehungen) erforschen?

13

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass künftig die Eliteforschung und insbesondere der Aspekt der sozialen Herkunft in die Reichtumsforschung und -berichterstattung einbezogen werden?

14

Wie wird die Bundesregierung die Auswertung der Analyse der Verwendung des öffentlichen Reichtums, des Steueraufkommens auf allen staatlichen Ebenen und die Wirkungen des Sozialstaats in die Reichtumsberichterstattung einbringen?

Wird dabei auch Auskunft darüber gegeben werden, wie sich der Einsatz öffentlicher Mittel (Bankenrettung) auf die Reichtums- und Armutsentwicklung in der Gesellschaft auswirkt?

Ist dafür auch eine Untersuchung der Partizipation am Einsatz öffentlicher Mittel von armen und reichen Gesellschaftsmitgliedern geplant?

15

Plant die Bundesregierung, die Zustandsaufnahme des Armuts- und Reichtumsberichts in seinen Querschnittsthemen mit anderen Berichten (zu Familie, Kindern und Jugendlichen, Senioren, Bildung, Migration, Renten aber auch Städtebau) besser zu vernetzen?

16

Wird es im 4. Armuts- und Reichtumsbericht Untersuchungen zu der Frage geben, wie sich die Durchlässigkeit des Bildungswesens – unter Berücksichtigung der Zunahme von Privatschulen und der Entwicklung von öffentlichen Schulen zu Restschulen – entwickelt?

17

Wird die soziale Benachteiligung durch die Erhebung von Studiengebühren berücksichtigt werden?

18

Welche Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und welche Gutachten als weitere wissenschaftliche Expertise für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht hat die Bundesregierung bereits vergeben bzw. plant sie zu vergeben?

19

Plant die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht die Einführung von Handlungsanleitungen und Handlungskonzepten, mit denen qualitative und quantitative Ziele – nachprüfbar – erreicht werden können?

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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