Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Entwicklung der Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau in den nächsten Jahren
der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrich Kelber, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Kerstin Tack, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit der modifizierten Eckpunkteregelung von 2008/2009 zur Zulassung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland wird die Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft garantiert. Die Anforderungen nach Arbeitserlaubnissen für ausländische Saisonarbeitskräfte steigen beständig. Dabei nimmt die Zahl der Anforderungen für Arbeitskräfte aus Polen ab, während die Zahl der Anforderungen nach Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien zunimmt.
Es ist festzustellen, dass die Attraktivität Deutschlands für Saisonarbeitskräfte nachgelassen hat. Dies liegt auch daran, dass Deutschland die Möglichkeit der Übergangsbestimmungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch genommen hat, um verstärkt inländische Arbeitsuchende zu vermitteln. Für Polen, beigetreten am 1. Mai 2004, enden die Übergangsregelungen offiziell am 30. April 2011. Für Bulgarien und Rumänien, beigetreten am 1. Januar 2007, endet die zweite (dreijährige Phase) am 31. Dezember 2011.
Durch die Vereinbarung der zuzulassenden Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft und den Gartenbau zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) werden den Arbeitnehmern Mindeststandards für ihr Arbeitsverhältnis garantiert. Dies bedeutet u. a., dass Tarifverträge gelten, die Unterbringung und Anrechnung der Unterbringungskosten auf die ausgezahlten Löhne aber auch der Arbeitsvertrag in der Heimatsprache geregelt sind. Darüber hinaus gibt es eine Monitoringgruppe, die die Einhaltung der Vereinbarungen begleitet.
Die Arbeitsbedingungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind zum Teil sehr viel besser als in Deutschland. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden und in England einen gesetzlich garantierten Mindestlohn. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten des europäischen Integrationsprozesses. Eine wichtige Voraussetzung für die Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes und die Ausdehnung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes auf alle Branchen.
Es gibt Berichte wonach die Bundesregierung über die Befreiung der Arbeitnehmer aus Polen, Rumänien und Bulgarien in der Landwirtschaft und im Gartenbau von der Arbeitserlaubnispflicht zum 1. Januar 2011 bereits eine Entscheidung getroffen hat. Eine sofortige und unbeschränkte Gewährung der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau, die die Fraktion der SPD begrüßt, wenn deren individueller Schutz gewährleistet bleibt, wirft Fragen auf, wenn dies nicht gewährt wird, beispielsweise welche Auswirkungen auf regionale Arbeitsmärkte in der Landwirtschafts- und Gartenbaubranche zu erwarten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Plant die Bundesregierung den Wegfall der Übergangsfristen zur Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau zum 1. Januar 2011 oder zu einem anderen Datum?
Welche Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen hätte diese Maßnahme auf die Beschäftigten in den betroffenen Branchen?
Welche Auswirkungen würde dies auf die unterschiedlichen regionalen Arbeitsmärkte haben?
Wie kann sichergestellt werden, dass die sozialen Standards, die durch die bisher geltende Vereinbarung hinsichtlich der Bezahlung, der Unterbringung etc. für ausländische Arbeitskräfte nach Wegfall der Zugangskontrolle durch die BA und das BMAS weiterhin gesichert werden?
Unterstützt die Bundesregierung die mögliche Einführung eines Mindestlohnes (durch die Tarifvertragsparteien auf der Basis des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes) für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau, damit das soziale Gefälle der landwirtschaftlich geprägten Regionen wie Polen, Bulgarien und Rumänien nicht auch zu Druck auf Löhne und Sozialstandards in der Bundesrepublik Deutschland führt?
Plant die Bundesregierung nach freiem Zugang der EU-Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt in der Landwirtschaft und im Gartenbau die Öffnung für Drittländer, und wenn ja, welche Regelungen plant die Bundesregierung?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um sicherzustellen, dass für ausländische Arbeitnehmer, die zukünftig verstärkt in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten werden und überwiegend saisonal oder befristet beschäftigt werden, auch Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt werden, damit deren individuellen Ansprüche gesichert werden?
Welche Erfahrungen gibt es über die sozialen Folgen bei Landarbeitskräften nach Änderung der §§ 123 und 124 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, in der die Anwartschaftszeit zum Bezug von Arbeitslosengeld von sechs auf zwölf Monate erhöht wurde?
Rechnet die Bundesregierung mit einer Verbesserung der rechtlichen und sozialen Standards von Saisonarbeitskräften durch die nach langer Zeit endlich für Juli 2010 angekündigte EU-Richtlinie für Saisonarbeitskräfte?
Wenn ja, mit welchen?
Welche Position wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen der Richtlinie im Rat voraussichtlich einnehmen?