Sitzungsprotokolle der Bund-Länder-Konferenz in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Öffentlichkeit besteht nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ein starkes Interesse daran, wie die Entscheidungen in der Bund-Länder-Konferenz (BLK) zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und Bundesregierung zustande kommen. Die Bund-Länder-Konferenz trat anlässlich der COVID-19-Pandemie erstmals am 12. März 2020 zusammen. Der Teilnehmerkreis wird in Abhängigkeit der Themenschwerpunkte der Sitzungen festgelegt. Zu den regelmäßigen Teilnehmern gehören neben der Bundeskanzlerin und den amtierenden Regierungschefs der Länder der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Chefs der Staatskanzleien der Länder. Die fachlich zuständigen und betroffenen Mitglieder der Bundesregierung nehmen je nach Anlass an den Konferenzen teil. Während der Besprechungen können Expertenanhörungen stattfinden, wozu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter des Robert Koch-Instituts und der Berliner Charité geladen sind. Die Beschlüsse werden veröffentlicht.
In der Öffentlichkeit wurde mehrfach die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller berechtigte Frage gestellt, welche Protokolle es zu den Verhandlungen gibt, wer Zugang zu diesen hat und warum diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (https://m.tagesspiegel.de/politik/folgenreiche-bund-laender-konferenzen-kanzleramt-haelt-protokolle-der-corona-gipfel-geheim/26964148.html). Der öffentliche Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen von Regierungshandeln ist eine wichtige Frage von Transparenz und Demokratie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Was sieht die Geschäftsordnung der Ministerpräsidentenkonferenz zu Einladung, Tagesordnung, Sitzungsleitung und Beschlussentwürfen vor (bitte die Geschäftsordnung anfügen)?
Gilt die Geschäftsordnung der MPK auch für die Bund-Länder-Gespräche zur Corona-Pandemie, und wenn nein, was gilt dann (bitte ggf. das einschlägige Dokument anfügen)?
Welche Beschlussentwürfe wurden bei den Sitzungen seit Beginn der Corona-Pandemie vorab verschickt bzw. als Tischvorlage verteilt (bitte die Beschlussentwürfe anfügen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass und von wem die Beschlussentwürfe Medienvertreterinnen und Medienvertretern zugespielt wurden (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ministerpraesidentenkonferenz-politiker-haben-durchstecherei-satt-17265374.html), wie bewertet sie diese Vorgänge, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die bei den virtuellen Sitzungen bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit im Raum saßen oder Zugang zu den Schalten haben (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ministerpraesidentenkonferenz-politiker-haben-durchstecherei-satt-17265374.html), wie bewertet sie diese Vorgänge, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Reformüberlegungen gibt es in der Bundesregierung, Beschlussentwürfe der BLK vorab zu veröffentlichen oder zumindest den Parlamenten zuzuleiten, bzw. wie sehen die derzeitige Praxis und Rechtsgrundlage dazu aus?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zu den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 1. Februar 2021, am 10. Februar 2021 und am 3. März 2021 keine Protokolle oder Videomitschnitte gefertigt wurden (https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-und-video-mitschnitte-der-ministerprasidentenkonferenzen-zu-corona/#nachricht-581482), was sind die Gründe dafür?
Warum hat das Bundeskanzleramt auf den in Frage 7 Bezug genommenen IFG (Informationsfreiheitsgesetz)-Antrag hin angegeben, dass zu den Beratungen keine Protokolle gefertigt wurden? Wurden laut Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 7 genannten Sitzungen auch keine Protokolle o. Ä. von den einzelnen Regierungschefinnen und Regierungschefs, der Bundeskanzlerin oder den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefertigt? Wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte den wesentlichen Inhalt der Protokolle wiedergeben)?
Werden grundsätzlich keine Protokolle o. Ä. zentral von der MPK bzw. BLK gefertigt?
Was sieht die Geschäftsordnung der MPK (bzw. der BLK) zu Protokollen vor, in welchen Fällen werden Protokolle gefertigt, von wem und für wen werden sie gefertigt, und wie ausführlich sind sie (bitte die Geschäftsordnung anfügen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen und die Praxis insbesondere in Hinblick auf die Grundsätze der parlamentarischen Kontrolle und der Transparenz? Gibt es diesbezüglich Reformüberlegungen, insbesondere zur Veröffentlichung von Protokollen?
Liegen laut Kenntnis der Bundesregierung Videomitschnitte der BLK vor, wenn ja, von welchen Sitzungen, und wenn nein, warum nicht?
Was ist laut Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsgrundlage dieser Videomitschnitte, und wie wird der Umgang (Archiv, Zugang) mit diesen rechtlich geregelt?
Wie verhindert die Bundesregierung nichtautorisierte Videomitschnitte der BLK, etwa durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Anwesende?
Sind die Videomitschnitte der BLK archiviert, gibt es Kopien (wie viele), wo werden diese archiviert, wer hat Zugang zu diesen?
Werden alle Beschlüsse veröffentlicht, oder sind Ausnahmen vorgesehen, und wenn ja, welche?
Wurde die Entscheidung zur Veröffentlichung von Beschlüssen in die Geschäftsordnung aufgenommen?