Modernisierung des Zivilverfahrens
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die seit 2002 bestehende Möglichkeit der Videoverhandlung im Zivilprozess hat seit Beginn der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Verhandlungen werden per Videoschalte durchgeführt, und laut einer Umfrage unter Zivilrichtern dürfte sich dieser Trend fortsetzen. Mangels technischer Voraussetzungen sind digitale Arbeitsabläufe jedoch noch nicht an allen Gerichten möglich, sodass es „erheblichen Nachholbedarf“ gibt (https://www.handelsblatt.com/26975918.html?share=mail). Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen allein den Ländern obliegt. Gemeinsam mit den Ländern arbeitet sie derzeit an der Entwicklung gemeinsamer Standards für den flächendeckenden Aufbau und Einsatz eines einheitlichen Videokonferenzsystems (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/26646).
Im Hinblick auf die erwartbaren Kosten für die Digitalisierung der Justiz haben kürzlich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah in Verhandlungen mit den Ländern über eine Intensivierung des finanziellen Engagements des Bundes einzutreten (https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2021/Fruehjahrskonferenz_2021/TOP-I_-1-u-I_-20---Pakt-fuer-den-Rechtsstaat.pdf).
Neben der Verbesserung der technischen Ausstattung der Gerichte und der Online-Verhandlungen nach § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) wird zunehmend eine umfassende Reform der Zivilprozessordnung im Lichte der Digitalisierung angemahnt. Hierzu hat unter anderem eine im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs eingesetzte Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ konkrete Reformvorschläge erarbeitet, die etwa die Erleichterung des digitalen Zugangs zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger, die Einführung eines effizienten Online-Verfahrens in sogenannten Massenverfahren, die Digitalisierung des Mahnverfahrens und die Anpassung der materiell-rechtlichen Schriftformerfordernisse vorsehen (https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/nuernberg/diskussionspapier_ag_modernisierung.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Digitalisierung in der Justiz flächendeckend zu beschleunigen (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis einer Umfrage, wonach die Hälfte der Zivilrichter angibt, nicht die Möglichkeit in ihrem Gericht zu haben, Videotechnik für mündliche Verhandlungen zu nutzen (Deutsche Richterzeitung 2021, S. 90)?
Aus welchen der Bundesregierung bekannten Gründen scheitert die Durchführung von Online-Verhandlungen nach § 128a der Zivilprozessordnung derzeit?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es eines Bund-Länder-Digitalpakts für die Justiz bzw. eines Rechtsstaatspakts 2.0 bedarf (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung der Bitte der Justizministerinnen und Justizminister der Länder nachkommen und zeitnah in Verhandlungen über eine Intensivierung des finanziellen Engagements des Bundes mit den Ländern eintreten?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Sofern bereits Verhandlungen im Auftrag der Bundesregierung stattgefunden haben, mit welchem Ergebnis?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesgerichte ausreichend mit Videotechnik ausgestattet?
Wie viele der jeweils vorhandenen Sitzungssäle der Bundesgerichte können mittels Videotechnik parallel Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchführen?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2019 und 2020 Ausgaben für die Digitalisierung der Justiz und insbesondere der technischen Ausstattung der Gerichte getätigt?
Welche Ausgaben sind für das Jahr 2021 geplant?
Wie lautet der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Entwicklung gemeinsamer Standards für den flächendeckenden Aufbau und Einsatz eines einheitlichen Videokonferenzsystems?
Welche konkreten Anforderungen stellt die Bundesregierung an gemeinsame Standards für den Aufbau und Einsatz eines einheitlichen Videokonferenzsystems?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Reform der Zivilprozessordnung im Lichte der Digitalisierung zwingend geboten ist?
Wenn ja, welchen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt sie?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung der Verhandlung und Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung und der in der Corona-Pandemie gesammelten Erfahrungen der Richter- und Anwaltschaft Reformbedarf mit Blick auf § 128a der Zivilprozessordnung?
Wenn ja, welche gesetzgeberischen Änderungen hält sie für sinnvoll bzw. erstrebenswert?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung des rechtsstaatlichen Aspekts des Öffentlichkeitsgebots eine Ausweitung der prozessualen Möglichkeiten hin zu einem volldigitalen Zivilprozess, wonach bei Zustimmung der Parteien auch Zuschauer (z. B. nach vorheriger Registrierung) im Wege eines Livestreams an Verhandlungen teilnehmen können, ohne dass dadurch der Öffentlichkeitsgrundsatz gemäß § 169 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes verletzt wird?
Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, die Mitspracherechte der Parteien im Sinne der Dispositionsmaxime dahin gehend zu stärken, dass eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung auch auf Antrag einer Partei verpflichtend angeordnet werden muss?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für sachgerecht bzw. erstrebenswert, dass auch Güteverhandlungen nach § 278 Absatz 2 der Zivilprozessordnung im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Möglichkeit neuer digitaler ZPO-Verfahren für erstrebenswert?
Welche Chancen und welche Risiken sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit digitalen ZPO-Verfahren?
Überwiegen nach Auffassung der Bundesregierung die Chancen oder Risiken (bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Online-Verfahren und digitale Angebote einen niederschwelligen Zugang zur Justiz bieten und rechtsstaatliche Partizipation sowie die Wahrnehmung von Rechten fördern (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung die Reformvorschläge der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, die unter anderem die Einführung eines echten Online-Mahnverfahrens, die Anpassungen der materiell-rechtlichen Formerfordernisse, die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens, die Erweiterung der Möglichkeiten der Videoverhandlungen, die Möglichkeit eines eigenen Beweismittels der „elektronischen Datei“ vorsehen, geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte die aufgezeigten Vorschläge einzeln bewerten)?
Sofern die Prüfung noch anhält, welche konkreten Antworten erhofft sich die Bundesregierung infolge der fortdauernden Prüfung?