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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Intensivbettenkapazität seit dem 1. Mai 2021

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

09.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3211626.08.2021

Entwicklung der Intensivbettenkapazität seit dem 1. Mai 2021

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) veröffentlicht täglich in einem Intensivregister die Anzahl der betreibbaren Intensivbetten für ganz Deutschland (https://www.divi.de/divi-intensivregister-tagesreport-archiv-csv).

Diesen Daten kann entnommen werden, dass in den letzten sieben Tagen des Monats April (24. bis 30. April 2021) im Mittel 26 683 betreibbare Intensivbetten für ganz Deutschland gemeldet wurden (ebd.).

Innerhalb des 7-Tage-Zeitraums vom 21. bis 27. Juli 2021 wurden hingegen im Mittel nur noch 25 349 betreibbare Intensivbetten für ganz Deutschland gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 1 334 gemeldeten Intensivbetten und entspricht im Mittel einer Reduktion von 15 gemeldeten Intensivbetten pro Tag.

Die Bundesregierung hat wiederholt mit der drohenden Überlastung der Intensivstationen in Deutschland die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 begründet (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020-1827392, https://www.aerztezeitung.de/Politik/Merkel-Duerfen-Hilferufe-der-Intensivmediziner-nicht-ueberhoeren-418844.html). Damit sieht die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die Anzahl betreibbarer Intensivbetten als einen bedeutenden Parameter im Kampf gegen die Pandemie an.

Das Robert Koch-Institut (RKI) betont in seiner Veröffentlichung „Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22“ vom 22. Juli 2021 ebenfalls, dass eine Vorbereitung auf steigende Fallzahlen und auf eine Belastung des Gesundheitssystems erforderlich ist. Dort heißt es explizit, dass „es im Winter wieder zu einer starken Belastung des Gesundheitswesens und möglicherweise regionalen / lokalen Überlastung (wie ECMO-Kapazität) kommen kann“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Vorbereitung-Herbst-Winter.pdf?__blob=publicationFile).

Vor diesem Hintergrund und dadurch, dass die Bundesregierung die Grundrechtseinschränkungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems begründet (Beschlüsse der Telefonkonferenzen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, siehe z. B. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/telefonkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-13-dezember-2020-1827392), ist diese Entwicklung der Intensivbettenkapazität nach Ansicht der Fragesteller fragwürdig. Auch ist nach Ansicht der Fragesteller anhand entsprechender Daten von den Krankenhäusern über das RKI zum DIVI-Intensivregister davon auszugehen, dass dem Bundesministerium für Gesundheit diese Entwicklung bekannt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Ursachen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen rückläufigen Entwicklung der Anzahl betreibbarer Intensivbetten innerhalb des angegebenen Zeitraums zugrunde?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Abstimmung mit den verantwortlichen Landesregierungen ergriffen oder welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Entwicklung der Anzahl betreibbarer Intensivbettenkapazitäten in Vorbereitung auf den Herbst bzw. Winter 2021/2022 entgegenzuwirken?

3

Wenn zu Frage 1 konkrete Ursachen bereits bekannt sind und zu diesen Ursachen insbesondere Kündigungen von Personal im Intensivpflegebereich gehören (vgl. https://www.bibliomedmanager.de/news/default-53a8d947b9; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/frust-in-der-pflege-droht-eine-kuendigungswelle-17265681.htm; https://www.fnp.de/deutschland/coronavirus-intensivstationen-divi-fehlendes-personal-betten-rate-deutschland-zr-90941910.html),

a) kann die Bundesregierung das Ausmaß dieser Kündigungen abschätzen und belegen,

b) liegen der Bundesregierung zu den konkreten Ursachen dieser Kündigungen belegte Informationen vor,

c) welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. in Abstimmung mit den verantwortlichen Landesregierungen ergriffen oder welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Entwicklung in Vorbereitung auf den Herbst bzw. Winter 2021/2022 aufzuhalten und ggf. umzukehren?

Berlin, den 16. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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