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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Status des Virologen Prof. Dr. Christian Drosten als Politikberater der Bundesregierung und die Auswahlkriterien der Bundesregierung bei der Rekrutierung ihrer Berater in der Corona-Krise

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.09.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3219501.09.2021

Der Status des Virologen Prof. Dr. Christian Drosten als Politikberater der Bundesregierung und die Auswahlkriterien der Bundesregierung bei der Rekrutierung ihrer Berater in der Corona-Krise

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Am 28. Februar 2020 hielt der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten einen öffentlichen Vortrag an der Freien Universität Berlin (https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2020/fup_20_041-vortrag-drosten-coronavirus/index.html; abgerufen am 19. Januar 2021). In einem Artikel des „Der Tagesspiegel“ vom 14. März 2020 heißt es dazu: „Schon an diesem Tag suchen Mediziner, Politiker und Reporter Drostens Expertise.“ Weiter wird berichtet, Prof. Dr. Christian Drosten habe in diesen Tagen „erst Berlins Bürgermeister Michael Müller, SPD, dann Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, persönlich beraten“; was er empfehle, werde binnen kurzem zum „politischen Gebot“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/charite-experte-in-der-corona-krise-christian-drosten-istdeutschlands-einflussreichster-arzt/25643102.html; abgerufen am 19. Januar 2021).

Am 2. März 2020 trat Prof. Dr. Christian Drosten in der Bundespressekonferenz erstmals öffentlich als Berater der Bundesregierung auf (https://www.youtube.com/watch?v=cXBIXes4_Q4; abgerufen am 16. Februar 2021).

Am 13. März 2020 sagte Prof. Dr. Christian Drosten dem „NDR“, die vergangene Woche sei für ihn „ein Gehetze zwischen Ministerien und Senatsbehörden“ gewesen, die er „alle zum selben Thema“ beraten habe – dies sei in der entsprechenden Woche praktisch sein „ganzer Tag gewesen – an jedem einzelnen Tag“ (https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript126.pdf; abgerufen am 16. Februar 2021, S. 1 f.). In einem Beitrag vom 16. März 2020 erklärte Prof. Dr. Christian Drosten: „Wir werden in den nächsten Wochen sicherlich über einen Konsultationsprozess mit Wissenschaftlern, und zwar nicht nur mit Virologen, sondern mit vielen Fachdisziplinen und der Politik, auch weitergehen im Beratungsprozess und im Erkenntnisgewinn“ (https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript128.pdf; abgerufen am 16. Februar 2021, S. 4). In einem Beitrag vom 18. März 2020 sagte Prof. Dr. Christian Drosten zur Frage nach einer etwaigen Lockerung staatlicher Impfstoffregularien, er habe sich „in den letzten Tagen“ sehr intensiv mit „diesen Dingen“ befasst, weil er von Politikern aufgefordert worden sei, „Antworten zu geben“. Dabei sei er zu folgendem Schluss gekommen: „… wenn wir das Ganze schaffen wollen als Gesellschaft, in einer Art, dass wir wirklich nicht eine erhöhte Todesrate akzeptieren wollen in der älteren Bevölkerung, dann müssen wir wahrscheinlich regulative Dinge außer Kraft setzen, was Impfstoffe angeht“ (https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript132.pdf; abgerufen am 18. Februar 2021, S. 7). In einem Beitrag des „NDR“ vom 16. April 2020 antwortete Prof. Dr. Christian Drosten hingegen auf die Frage, ob er in die „rein politische“ Entscheidung der Regierungschefs von Bund und Ländern über Fortsetzung oder Lockerung der Maßnahmen eingebunden wäre, dass er „schon seit vielen Wochen“ nicht mehr „in die Politikberatung eingebunden“ sei (https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript178.pdf; abgerufen am 19. Januar 2021, S. 1). Im Gegensatz dazu heißt es in einem Artikel des Wirtschaftsmagazins „Capital“ vom 18. November 2020, der interviewte Prof. Dr. Christian Drosten sei „derzeit stark mit Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung beschäftigt“ und könne sich daher „nicht immer seiner Forschungsarbeit widmen“ (https://www.capital.de/wirtschaft-politik/charite-forscher-drosten-warnt-vor-neuem-pandemie-risiko; abgerufen am 22. März 2021). Der tatsächliche Zeitraum von Prof. Dr. Christian Drostens Politikberatungstätigkeit für die Bundesregierung bleibt damit unklar, Prof. Dr. Christian Drostens Aussagen bleiben dazu nach Ansicht der Fragesteller widersprüchlich.

Die Frage der Abgeordneten Nicole Höchst, wie die Bundesregierung die andauernde Nichteinsetzung eines wissenschaftlichen Expertenrates begründe sowie den fehlenden Dialog mit Wissenschaftlern wie Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, den Ärzten für Aufklärung und anderen Fachleuten, welche eine breit aufgestellte sachliche Diskussion über Corona, die ausgerufene Pandemie und die beschlossenen Eindämmungsmaßnahmen fordern, beantwortete die Bundesregierung damit, dass sie seit Auftreten der ersten COVID-19-Fälle insbesondere auch durch die eigenen wissenschaftlichen Institute beraten werde (Bundestagsdrucksache 19/23454, S. 137). Hierzu gehörten u. a. das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Mit dem Nationalen Konsiliarlaboratorium für Coronaviren sowie dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin stehe die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt. Neben den auf Bundestagsdrucksache 19/23454 von der Bundesregierung aufgeführten Bundesinstituten, verfügt die Bundesregierung über zahlreiche „Beratungsgremien bei der Bundesregierung“, darunter 13 Beratungsgremien des Bundesministeriums für Gesundheit wie beispielsweise die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (https://www.bundestag.de/resource/blob/491680/f61ac2dec9fd90c2941712627cc0d165/Beratungsgremien-bei-der-Bundesregierung-und-im-Bundestag-data.pdf; S. 22 ff.). Darüber hinaus stünden der Bundesregierung auch zahlreiche Ad-hoc-Stellungnahmen der Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) zur Verfügung.

Ergänzend stehe die Bundesregierung anlassbezogen in regelmäßigem Austausch mit weiteren, nach Thematik wechselnden Vertretern der Wissenschaft (Bundestagsdrucksache 19/23454, S. 137 f.). Dies erachtet die Bundesregierung zudem als hinreichende Antwort zu der Frage, ob sie bei der Entscheidung über die Evaluation getroffener Maßnahmen und eine schrittweise oder vollständige Rückkehr zur Normalität auch die von Prof. Dr. Christian Drosten abweichenden Erkenntnisse der Virologen und Ärzte berücksichtige (Bundestagsdrucksache 19/26795, S. 8). Zudem sieht die Bundesregierung, trotz Bekanntwerdens der Vorbereitung einer Sammelklage gegen Prof. Dr. Christian Drosten wegen fehlerhafter Vermarktung des PCR-Tests, keinen Anlass, Prof. Dr. Christian Drostens Zuverlässigkeit zu prüfen (Bundestagsdrucksache 19/26795, S. 7). Schon die widersprüchlichen Angaben Prof. Dr. Christian Drostens zum tatsächlichen Zeitraum seiner Politikberatungstätigkeit begründen nach Ansicht der Fragesteller Zweifel daran, ob es sich hierbei noch um ein Beispiel anlassbezogenen Austausches mit wechselnden Vertretern der Wissenschaft handeln kann.

Der renommierte ehemalige schwedische Staatsepidemiologe Johan Giesecke wies im April 2020 darauf hin, dass für Lockdown-Maßnahmen keine wissenschaftliche Grundlage existiere und erklärte diese einerseits für die Krankheitsprävention für nutzlos, andererseits für sehr wirtschaftsschädlich (https://www.addendum.org/coronavirus/interview-johan-giesecke/; abgerufen am 5. April 2021). Der aktuelle schwedische Staatsepidemiologe Anders Tegnell steht solchen Maßnahmen ebenfalls ablehnend gegenüber und verteidigte auch im Januar 2021 weiterhin den Kurs der schwedischen Regierung, auf Lockdowns und eine Maskenpflicht zu verzichten (https://www.stern.de/gesundheit/schwedischer-sonderweg--anders-tegnell-bleibt-trotz-kritik-stoerrisch-30006738.html; 5. Mai 2021). Auch der Epidemiologe und frühere WHO-SARS-Forschungsexperte Klaus Stöhr empfahl Schweden im Oktober 2020 hinsichtlich der Corona-Politik als Vorbild (https://www.zeit.de/2020/43/klaus-stoehr-epidemiologe-corona-strategie-bundesregierung-kritik; abgerufen am 18. Mai 2021). Prof. Dr. Christian Drosten hingegen kritisierte das liberale Modell „Eigenverantwortung“ Schwedens und schrieb dem Land am 25. Mai 2020 eine „sehr hohe Übersterblichkeit“ zu, die man in den nächsten Monaten „noch stärker“ sehen werde (https://www.deutschlandfunk.de/virologe-drosten-zu-aerosol-uebertragung-im-alltag-eher.694.de.html?dram:article_id=477312; 5. Mai 2021). Diese Prognose Prof. Dr. Christian Drostens ging jedoch nach Ansicht der Fragesteller völlig fehl: Die Übersterblichkeit in Schweden für das Jahr 2020 gemäß Eurostat war mit 7,7 Prozent eine der geringsten in ganz Europa (https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 5. Mai 2021). Die Nachbarländer Norwegen, Finnland und Dänemark betrieben im vom COVID-19 Stringency Index der Universität Oxford für 2020 erfassten Zeitraum, der mit dem 22. Januar 2020 beginnt, mehrheitlich eine noch liberalere Corona-Politik als Schweden und schnitten hinsichtlich des geringen Zuwachses ihrer Übersterblichkeiten sogar noch besser ab. Norwegen agierte vom 2. bis 9. März 2020 sowie ab dem 11. Mai 2020 für den Rest des Jahres 2020 liberaler als Schweden und verzeichnet für 2020 keine Übersterblichkeit (https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index?tab=chart&time=earliest..2020-12-31&country=SWE~NOR; https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 25. August 2021). Finnland agierte ab dem 14. Mai 2020 liberaler als Schweden, tat dies danach für den Rest des Jahres und verzeichnet für 2020 eine Übersterblichkeit von 1 Prozent (https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index?tab=chart&time=earliest..2020-12-31&country=SWE~FIN; https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 25. August 2021). Dänemark agierte vom 1. bis zum 26. Februar 2020, am 2. März 2020 sowie ab dem 22. Mai 2020 für den Rest des Jahres liberaler als Schweden und verzeichnet für 2020 eine Übersterblichkeit von 1,5 Prozent (https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index?tab=chart&time=earliest..2020-12-31&country=SWE~DNK; https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 25. August 2021). Auch ein Vergleich mit den Daten aus Ländern wie Deutschland, Spanien oder Belgien, die restriktiver agierten, zeigt, dass restriktivere Maßnahmen nicht gleichbedeutend mit einem besseren Abschneiden hinsichtlich der Übersterblichkeit sind. So verzeichnet Deutschland zwar weniger Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus je Million Einwohner sowie gemäß Statistischem Bundesamt für 2020 ca. 5 Prozent mehr Tote als im Vorjahr und schneidet damit besser als Schweden ab (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111794/umfrage/todesfaelle-mit-coronavirus-covid-19-je-millionen-einwohner-in-ausgewaehlten-laendern/; https://www.tagesschau.de/inland/sterberate-corona-vergleich-101.html; abgerufen am 25. August 2021). Allerdings lässt sich daraus nicht ohne weiteres folgern, dass Schweden durch restriktivere Maßnahmen eine geringere Übersterblichkeit zu verzeichnen gehabt hatte, denn nicht nur verzeichnen die liberaleren nordischen Länder eine geringere Übersterblichkeit als Deutschland, sondern die Übersterblichkeit fällt in restriktiveren Ländern wie Belgien und Spanien überdies höher aus. So verhängte Belgien 2020 mehrere restriktive Lockdowns und agierte gemäß COVID-19 Stringency Index vom 22. Januar bis 1. März 2020, vom 10. bis 11. März 2020, vom 14. März bis. 7. Juni 2020, vom 29. Juli bis 6. August 2020, vom 9. August bis 11. August 2020, vom 17. August bis 26. August 2020 sowie vom 29. Oktober bis 23. November 2020 und somit über die Hälfte der Zeit restriktiver als Schweden, verzeichnet für 2020 jedoch eine Übersterblichkeit von 16,2 Prozent (https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index?tab=chart&time=2020-01-22..2020-12-31&country=SWE~BEL; https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 25. August 2021). Auch Spanien verhängte 2020 mehrere restriktive Lockdowns und agierte vom 31. Januar bis 1. März 2020, vom 9. März bis 7. Juni 2020 sowie vom 15. Juli bis Jahresende 2020 und damit nahezu den gesamten Zeitraum über restriktiver als Schweden, verzeichnet für 2020 jedoch eine Übersterblichkeit von 18,1 Prozent (https://ourworldindata.org/grapher/covid-stringency-index?tab=chart&time=2020-01-22..2020-12-31&country=SWE~ESP; https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-europe-mortality-idUSKBN2BG1R9; abgerufen am 25. August 2021). Vor diesem Hintergrund scheint es den Fragestellern nicht plausibel, von einem restriktiven Kurs in der Corona-Politik auf eine geringe oder von einem liberalen Kurs auf eine hohe Übersterblichkeit in den jeweiligen Ländern zu schließen.

Prof. Dr. Christian Drostens Kritik am Modell „Eigenverantwortung“ ist nach Ansicht der Fragesteller also nicht nur durch die Daten aus Schweden, sondern auch durch die der Nachbarländer Norwegen, Finnland und Dänemark widerlegt worden und die Daten aus Spanien und Belgien machen eine Aufwertung restriktiver Corona-Politik gegenüber einem liberaleren Kurs zusätzlich zweifelhaft. In Verbindung mit den bereits aufgeführten widersprüchlichen Angaben zum genauen Zeitraum von Prof. Dr. Christian Drostens Tätigkeit als Politikberater der Bundesregierung, ergibt sich für die Fragesteller hieraus auch die Frage nach Prof. Dr. Christian Drostens Eignung für diese Position.

Am 18. Januar 2021 berichtete „Der Spiegel“, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel werde „gemeinsam mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer“ hinsichtlich ihrer Corona-Politik durch ein achtköpfiges Gremium beraten, dem auch Prof. Dr. Christian Drosten angehört und das sich überwiegend aus Medizinern und Naturwissenschaftlern zusammensetzt (https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-diese-sieben-fachleute-beraten-bundesregierungund-laenderchefs-a-93abc4f5-cac1-4cbb-bc22-8d3b9c623b28; abgerufen am 12. Mai 2021). Die Ausnahme bildet hier lediglich die Psychologieprofessorin Dr. Cornelia Betsch, die sich in ihrer Forschungsarbeit primär mit Themen wie Impfskepsis und Impfgegnerschaft befasst (https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-diese-sieben-fachleute-beraten-bundesregierung-und-laenderchefs-a-93abc4f5-cac1-4cbb-bc22-8d3b9c623b28; abgerufen am 12. Mai 2021).

Bereits im September 2020 hatte die Fraktion der AfD die Einrichtung einer ständigen und multiprofessionell aus verschiedenen Bereichen der Medizin, Psychologie sowie Wirtschafts-, Finanz- und Rechtswissenschaften zusammengesetzten Expertenkommission gefordert, deren Mitglieder politisch sowie untereinander geschäftlich und institutionell unabhängig sein sollten, um eindimensionale Beratung in der Corona-Politik zu vermeiden (Bundestagsdrucksache 19/22547). Angesichts von wachsenden Zweifeln an der wissenschaftlichen Objektivität und politischen Unabhängigkeit der Leopoldina, die neben innerer und äußerer Kritik von Wissenschaftlern u. a. in der juristisch offengelegten Forderung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an wissenschaftliche Einrichtungen nach Generierung von Daten gründeten, die zur Rechtfertigung repressiver politischer Maßnahmen geeignet sein würden, bekräftigte die Fraktion der AfD ihre Forderung nach Einrichtung einer entsprechenden Expertenkommission im Februar 2021 (Bundestagsdrucksache 19/26899).

Auch Klaus Stöhr kritisierte im März 2021 das Beraterkonzept der Bundesregierung und erläuterte das nach seiner Einschätzung nötige Vorgehen zur Schaffung einer Grundlage für eine „evidenzbasierte Risikoeinschätzung“ sowie „professionelles Krisenmanagement und -kommunikation“ (https://www.focus.de/gesundheit/news/klaus-stoehr-virologe-kritisiert-corona-entscheider-regierung-stuetzt-sich-auf-falsches-berater-konzept_id_13082092.html; abgerufen am 12. Mai 2021). Statt „einzelnen Experten je drei Minuten in der Ministerpräsidentenkonferenz zu geben“, brauche es eine „multi-disziplinäre Taskforce“ aus „Experten und Managern“, die die Regierung dauerhaft berieten und alternative Entscheidungsvorlagen für die Pandemiebekämpfung entwickelten, die „verschiedene Kompromisse zwischen Gesundheit, Wirtschaft und Freiheit finden“ (https://www.focus.de/gesundheit/news/klaus-stoehr-virologe-kritisiert-corona-entscheider-regierung-stuetzt-sich-auf-falsches-berater-konzept_id_13082092.html; abgerufen am 12. Mai 2021). Für die Stand 25. Januar 2021 letzte Sitzung der Bund-Länder-Konferenz, also diejenige am 19. Januar 2021, war Klaus Stöhr von einigen Ministerpräsidenten für die Aufnahme in die „Expertenrunde“ vorgeschlagen worden, hatte vom Bundeskanzleramt jedoch letztlich keine Einladung erhalten (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-experten-laesst-sich-die-kanzlerin-einseitig-beraten,SN5NgG3; abgerufen am 12. Mai 2021; Bundestagsdrucksache 19/28056, S. 9). Da Prof. Dr. Christian Drosten hingegen zu dieser Zeit laut „Spiegel“ Teil des Beratungsgremiums war, obwohl die zuvor im Text bereits angeführten Daten aus Schweden, untermauert durch diejenigen aus Norwegen, Finnland und Dänemark, bereits zeigten, dass Prof. Dr. Christian Drosten nach Ansicht der Fragesteller mit seiner negativen Einschätzung der schwedischen gegenüber der deutschen Corona-Politik falsch und Klaus Stöhr mit seiner positiven Einschätzung entsprechend richtig gelegen hatte, ist die Auswahl der politischen Berater und die Zusammensetzung des Beratungsgremiums in den Augen der Fragesteller erklärungsbedürftig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Innerhalb welches Zeitraums war oder ist Prof. Dr. Christian Drosten Politikberater der Bundesregierung (bitte die genaue Zeitspanne seiner Beratertätigkeit angeben)?

2

Aufgrund welcher besonderen Expertise im Vergleich zu anderen Virologen ist Prof. Dr. Christian Drosten zum Politikberater der Bundesregierung ernannt worden?

3

Welchem Beratungsgremium bei der Bundesregierung oder welchem Bundesinstitut gehörte oder gehört Prof. Dr. Christian Drosten im Zeitraum seiner Beratungstätigkeit für die Bundesregierung an?

Wenn Prof. Dr. Christian Drosten im Zeitraum seiner Beratungstätigkeit für die Bundesregierung kein Mitglied eines Beratungsgremiums bei der Bundesregierung ist oder war, wann, von wem genau und mit welcher Begründung ist Prof. Dr. Christian Drosten dann zum politischen Berater der Bundesregierung berufen worden?

4

Welche Expertisen macht die Bundesregierung zum Kriterium bei ihrer Beraterauswahl?

5

Inwieweit sind die Beratungsgremien der Bundesregierung im Hinblick auf die Corona-Krise dahin gehend offen, dass bei neuen Problemstellungen weitere Berater hinzugezogen werden können?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob oder inwieweit Prof. Dr. Christian Drosten seiner Forschungstätigkeit zu COVID-19 aufgrund seiner hohen Beanspruchung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit nur noch eingeschränkt nachgehen konnte?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus nach Ansicht der Fragesteller Prof. Dr. Christian Drostens Fehleinschätzung des von ihm so bezeichneten schwedischen Modells der Corona-Politik und der daraus resultierten Fehlprognose über die Auswirkungen eigenverantwortungsorientierter Corona-Politik auf die Entwicklung der Übersterblichkeit, für den von ihr verfolgten restriktiven Kurs in der Corona-Politik?

8

Kann die Bundesregierung die im oben genannten „Der Spiegel“-Artikel getroffenen Angaben zur Existenz, Funktion und personellen Zusammensetzung des dort angesprochenen achtköpfigen Beratungsgremiums bestätigen (https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-diese-sieben-fachleute-beraten-bundesregierung-und-laenderchefs-a-93abc4f5-cac1-4cbb-bc22-8d3b9c623b28)?

Wenn die Bundesregierung den „Spiegel“-Artikel bestätigen kann:

a) Wann und von wem genau wurde das Beratungsgremium gegründet?

b) Welche Personen haben dem Beratungsgremium bislang in welchem Zeitraum angehört?

c) Bei welchen ihrer bisherigen Zusammenkünfte ist die Bund-Länder-Konferenz von dem Beratungsgremium oder von einzelnen Mitgliedern des Gremiums, gegebenenfalls auch im Vorfeld der eigentlichen Sitzungen, beraten worden?

d) Aufgrund welcher Expertisen und von wem genau werden die Mitglieder des vom „Der Spiegel“ genannten Beratungsgremiums berufen?

e) Aufgrund welcher Erwägungen wurde der Epidemiologe und frühere WHO-SARS-Forschungsexperte Klaus Stöhr nicht zum Mitglied des Beratungsgremiums berufen?

9

Hat die Bundesregierung erwogen, eine multi-disziplinäre Taskforce, bestehend aus dauerhaft beratenden Experten und Managern, einzurichten, die alternative Entscheidungsvorlagen für die Pandemiebekämpfung entwickelt, um Kompromisse zwischen Gesundheit, Wirtschaft und Freiheit zu finden, wie Klaus Stöhr sie im März 2021 vorgeschlagen hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung erläutern, warum eine solche multi-disziplinäre Taskforce dann nicht eingerichtet wurde?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung seit Frühjahr 2020 je die Einrichtung eines Beraterstabes in Erwägung gezogen, der sich zu ausgewogenen Teilen aus Medizinern, Ökonomen, Psychologen, Sozialwissenschaftlern, Bildungs- und Erziehungswissenschaftlern und Vertretern weiterer Fachrichtungen zusammensetzt, die eine Evaluation der nationalen Lage auch im Hinblick auf die Folgeschäden getroffener und potentieller zukünftiger Maßnahmen der Corona-Politik ermöglichen würden?

a) Wenn ja, warum existiert ein solch ausgewogen besetzter Beraterstab dann nicht?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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