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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europäische Staatsanwaltschaft

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

16.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3221302.09.2021

Europäische Staatsanwaltschaft

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link, Frank Sitta, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat am 1. Juni 2021 ihre operative Arbeit aufgenommen. Bei der Bekämpfung von Korruption, transnationalem Mehrwertsteuerbetrug und beim Schutz vor Betrug zum Nachteil des EU-Haushaltes wird der EUStA zukünftig eine immer wichtigere Rolle zukommen. Gleichzeitig wurden immer noch nicht alle 140 Delegierten Europäischen Staatsanwälte ernannt. Die Fragesteller möchten sich daher ein umfassendes Bild über die aktuelle Lage der EUStA machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am Hauptsitz der EUStA in Luxemburg beschäftigt?

2

Gab es seitens der Bundesregierung Unterstützungsleistungen für die deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälte?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die Arbeit der Delegierten Europäischen Staatsanwälte in teilnehmenden Mitgliedsländern behindert wurde?

Falls ja, in welchen?

4

Wie viele Delegierte Europäische Staatsanwälte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ernannt und arbeitsfähig?

Welche Teilnehmerstaaten haben ihre Delegierten Europäischen Staatsanwälte noch nicht bzw. nicht vollständig ernannt, und aus welchen Gründen?

5

Hat die EUStA nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitgliedsländern, die nicht der EUStA angehören, Kooperationsvereinbarungen getroffen?

6

Wie viele Fälle liegen der EUStA nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt vor (bitte nach teilnehmenden Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen und in welchen Teilnehmerstaaten (bitte nach Staaten aufschlüsseln) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung schon Ermittlungen eingeleitet?

b) Wie viele transnationale Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvermögen, das bereits eingefroren oder beschlagnahmt werden konnte (bitte nach Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

8

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger nachweisbare und glaubwürdige Fälle von Korruption mit EU-Geldern oder Mehrwertsteuerbetrug der EUStA gemeldet?

Falls ja, wie viele?

9

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation zwischen der Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA und der EUStA vorgesehen?

Berlin, den 1. September 2021

Christian Lindner und Fraktion

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